Assistierter Suizid

Bericht zur Veranstaltung über assistierten Suizid im Haus der Begegnung in Innsbruck am 27. Mai 2025

Etwa einhundert Zuhörer:innen, vorwiegend im Pensionsalter, nahmen an der Veranstaltung zum Thema assistierter Suizid teil, die im Haus der Begegnung stattfand.

Zu Beginn sprach Diözesanbischof Hermann Glettler. Er zeigte sich besorgt über Entwicklungen in mehreren europäischen Ländern, in denen die Zahl der assistierten Suizide deutlich angestiegen sei. Besonders verwies er auf die Niederlande und hier insbesondere auf Amsterdam. Dort, so Glettler, seien bereits 15 Prozent aller Sterbefälle auf assistierten Suizid zurückzuführen. Diese Entwicklung bewertete er als bedauerlich.

Er plädierte für eine Entscheidung für das Leben und äußerte Kritik an der medialen Darstellung des assistierten Suizids. In klassischen wie sozialen Medien werde Suizid häufig beschönigend präsentiert, was seiner Meinung nach ein verzerrtes Bild vermittle und den Eindruck erzeuge, dies sei die zukünftige Normalität des Sterbens. Den Wunsch nach assistiertem Suizid deutete Glettler oftmals als Bitte um Zuwendung und Aufmerksamkeit, weniger als tatsächliches Verlangen nach Lebensbeendigung.

Wegen einer Erkrankung des ursprünglich vorgesehenen Referenten übernahm Prof. Stefan Hofmann den Vortrag. Er ist Moraltheologe an der Universität Innsbruck, Priester und Jesuit. Hofmann interpretierte den assistierten Suizid als Akt individueller Autonomie und Emanzipation von gesellschaftlichen und institutionellen Vorgaben. Dieser Wandel, von einer als Sünde betrachteten Handlung hin zu einem Zeichen von Freiheit, sei heute gesellschaftlich weitgehend akzeptiert, eine religiöse Deutung finde nur noch selten statt.

Gegenwärtig stelle sich für viele die Frage: Warum soll ich Leid ertragen? Warum ein mühevolles Leben führen? Sowohl den Suizid als auch den assistierten Suizid betrachtete Hofmann als private Entscheidung, er warf aber kritisch die Frage auf, warum Krisen nicht auch als Chance auf Entwicklung gesehen werden können. Ziel müsse sein, sie zu überwinden und dadurch nicht nur an Lebenszeit, sondern auch innerlich zu gewinnen.

In seinen ethischen Überlegungen betonte Hofmann die Wichtigkeit gesellschaftlicher Botschaften. Die zentrale Aussage müsse lauten: Du bist willkommen. Du bist keine Last. Als bedenklich bezeichnete er die zunehmende Normalisierung des assistierten Suizids als reguläre Form der Lebensbeendigung. Er wies zudem darauf hin, dass ein Freiheitsrecht wie das Recht auf Selbstbestimmung nicht automatisch ein Anspruchsrecht darstelle. Die Frage, wie selbstbestimmt Menschen ihr Leben tatsächlich führen können, sei zentral, gehe aber über den Rahmen der Veranstaltung hinaus.

Erkenntnisse aus der Seelsorgepraxis und der Palliativpflege im Umgang mit dem Gesetz zum assistierten Suizid

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden praktische Erfahrungen aus der seelsorglichen Begleitung im Kontext des geltenden Gesetzes zum assistierten Suizid vorgestellt. Besonders eindrücklich schilderte ein Beitrag die Situation aus priesterlicher Perspektive aus der Schweiz: Dort darf der assistierte Suizid bis zur Einnahme des tödlichen Medikaments (Natrium-Pentobarbital) begleitet werden, in dem Moment, in dem die Person das Mittel zu sich nimmt, muss der Priester den Raum verlassen.

Dieser Ablauf steht im Widerspruch zur seelsorglichen Verpflichtung, Menschen bis zu ihrem Tod zu begleiten. Gleichzeitig wurde betont, dass es kein Interventionsrecht gegen die Entscheidung zum assistierten Suizid gibt – ebenso aber auch keine Interventionspflicht, ein Mensch kann somit beim assistierten Suizid allein gelassen werden und verliert den seelsorglichen Beistand.

Das gesetzlich festgelegte Benachteiligungsverbot für Personen, die assistierten Suizid begleiten oder unterstützen, wurde angesprochen, jedoch blieb eine Diskussion darüber aus, ob dieses Verbot auch in allen gesellschaftlichen Gruppen tatsächlich respektiert und umgesetzt wird. Mit einem deutlich kritischen Unterton wurde festgestellt, dass sich immer mehr Ärzt:innen zur Mitwirkung bereit erklären, wodurch die Zahl intravenöser Verabreichungen steige. Ebenso beklagte Prof. Hofmann den Mangel an empirischer Datenlage, Motivationen und Hintergründe für den Wunsch nach assistiertem Suizid seien daher wissenschaftlich kaum erforscht.

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Sterbeverfgungsgesetz B1 final mit Gtesiegel

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Sie widersprach Hofmann hinsichtlich der Datenlage. Auf der Plattform ASCIRS werden auf freiwilliger Basis Daten zum assistierten Suizid erfasst. Anonymität ist zugesichert, weswegen die Daten nicht öffentlich einsehbar sind. Jedoch wird zu Jahresbeginn ein Webinar angeboten, zur Präsentation und Diskussion der Daten. Die Daten entsprechen nicht den Standards empirischer Forschung und sind nicht repräsentativ – aber sie ermöglichen Hinweise auf Trends.

Für das Jahr 2023 liegen folgende Zahlen vor: In Österreich wurden 98 assistierte Suizide durchgeführt. Bis zum Mai 2025 sind mittlerweile über 480 Sterbeverfügungen registriert. Die am häufigsten angegebenen Gründe für den Wunsch nach assistiertem Suizid waren:

  • 73 Prozent belastende körperliche Symptome
  • 70 Prozent existenzielles Leid
  • 21 Prozent Angst vor zukünftigem Leid
  • 4 Prozent Angst vor Kontrollverlust oder Autonomieverlust
  • 2 Prozent der Wunsch, nicht zur Last zu fallen

Feichtner wies auf einen Trend hin, die Sterbeverfügung aus Gründen der Prävention zu beantragen. Den Trend bezeichnete sie als Notausgang.

Diese Angaben widersprechen teilweise der öffentlichen Debatte. Derzeit befinden sich laut Feichtner 468 Dosen des tödlichen Medikaments im Umlauf, erworben auf Basis einer gültigen Sterbeverfügung. Die Kosten betragen rund 50 Euro, das Medikament ist nicht erstattungsfähig. Keiner weiß, wo sie sind!

Feichtner beobachtet eine wachsende gesellschaftliche Akzeptanz des assistierten Suizids. Sie ist überzeugt: Mit intensiver palliativer Beratung gäbe es weniger assistierte Suizide.

Ihr Fazit lautete klar: Der Verlust der Selbstbestimmung ist nicht der Hauptgrund. Es ist das Leid.

In der abschließenden Diskussionsrunde wurden ausschließlich praktische Fragen zur Durchführung des assistierten Suizids gestellt, die sachlich und kompetent beantwortet wurden. Auf die Frage, welche spirituellen Hilfen die Kirche in diesem Zusammenhang anbieten könne, konnte Prof. Hofmann keine konkrete Antwort geben. Er verwies auf viele offene Türen, die man beschreiten müsse. Sicherlich würde einem geholfen werden.

Tabelle zur Aufschlüsselung der möglichen Kosten:

LeistungKostenHinweis
1. ärztliches Beratungsgespräch (30 Min.)160 €Privatrechnung (GOÄ), variiert je nach Arzt
2. ärztliches Beratungsgespräch (30 Min.)160 €Privatrechnung (GOÄ), variiert je nach Arzt
Psychiatrisches GutachtenKrankenkassenleistungGgf. erforderlich, wird oft übernommen
Notarkostenca. 200–300 € je nach UmfangMeist Übernahme durch Patientenanwaltschaft
Präparat aus der Apothekeca. 50 €Preis abhängig von Dosierung und Bezugsquelle
Gesamtkosten (geschätzt)370 € + Notar (ab 200 €)mit unteren/mittleren Werten

Danke, Dietger, für diese fundierte Berichterstattung. Keine humanistische Stimme, Dr. Christina Kaneider, Präsidentin ÖGHL, wurde wieder ausgeladen, und die Kirchen wollen über Moral reden.

Das könnt Ihr haben, den moralischen Gedanken dazu. Ein Recht auf assistierten Suizid folgt direkt aus dem Recht auf Autonomie, Menschenwürde und körperliche Selbstbestimmung.

Im Einzelnen:


Glettler nimmt eine moralische Bewertung vor, ohne auf die Beweggründe der betroffenen Personen einzugehen. Schwerkranke Menschen, die in unerträglichem Leid einen begleiteten Suizid wählen, wird hier implizit eine falsche Entscheidung unterstellt. Und direkt: Der Satz impliziert: Mehr assistierte Suizide = moralischer Verfall. Das blendet jedoch gesellschaftliche Entwicklungen wie Patientenrechte, Autonomie, Palliativversorgung etc. völlig aus.


Hofmann spricht über den assistierten Suizid vorschnell vom Symbol der Moderne, das ist viel zu pauschal, solange viele Menschen sich nicht freiwillig, sondern mangels Alternativen für ihn entscheiden. Autonomie ohne Rückbindung an zwischenmenschliche Verantwortung und Fürsorge kann zur Vereinzelung und Kälte führen – nicht zur Freiheit. Die Entscheidung zu sterben ist nie rein privat, sondern berührt immer auch Angehörige, Helfende, die Gesellschaft.

Zynisch wird es, wenn er auf das Leid zu sprechen kommt: Leid ist nicht per se sinnvoll, kein edler Charaktertest, sondern oft sinnlos, zermürbend, entwürdigend. Die Idee, dass man es aushalten müsse, ist wieder mal eine religiös getarnte Romantisierung des Schmerzes, die spätestens mit der Aufklärung hätte überwunden sein sollen.

Mitwirkung der Ärzt:innen: Schon in der Formulierung wird klar: Hier geht’s nicht um nüchterne Beobachtung, sondern um eine Wertung. Der kritische Unterton soll subtil vermitteln: Da läuft etwas falsch. Was aber tatsächlich passiert: Immer mehr Ärzt:innen nehmen ihre Patient:innen ernst, bieten professionelle Hilfe an und verhindern damit unbegleitete, einsame oder missglückte Suizide. Hier wird ohne Argument ein Akt professioneller Verantwortung ins Zwielicht gerückt, nur mit moralinsaurem Tonfall.

Das ist lediglich ein Framing gegen Selbstbestimmung. Pfui.


Feichtner kritisiert zu Recht:

Derzeit befinden sich 468 Dosen des tödlichen Medikaments im Umlauf, erworben auf Basis einer gültigen Sterbeverfügung. Die Kosten betragen rund 50 Euro, das Medikament ist nicht erstattungsfähig. Keiner weiß, wo sie sind!

Es ist schwammig formuliert. Das Medikament wird bei der Abgabe an ins Sterberegister eingetragene Menschen ebenfalls in Sterberegister eingetragen, man weiß also, wer jede einzelne von diesen 486 Dosen erhalten hat. Was man nicht weiß, das ist, ob dieses Medikament Kinder- und Zufallssicher aufbewahrt wird, und man weiß im Moment auch nicht, was nach einem Jahr, nachdem das Medikament zurückgegeben werden sollte, mit diesem Medikament geschieht.

Und exakt das schrieb mir heute eine Apothekerin:

Es müsste leicht nachvollziehbar sein, wo diese Dosen sind. Bei der Abgabe in Apotheken wird das in ein Sterbeverfügungsregister eingetragen. Wenn die:der Sterbewillige es nicht anwendet, muss er:sie das Medikament in der Apotheke retournieren, wo er:sie es bezogen hat. Auch dies wird wieder eingetragen. Nimmt sie:er es nicht ein und retourniert er es nicht, müsste es bei ihr:m zu Hause sein oder sie:er hat es weitergegeben. Dort liegt sicherlich das Problem.

Aus meiner Sicht dürfte die Einnahme nur unter ärztlicher oder pharmazeutischer Kontrolle geschehen, um bei Nichteinnahme das Medikament richtig entsorgen zu können!

Das Gesetz wurde, wie so häufig, wieder einmal nicht fertig gedacht. Immerhin ist das Medikament ein starkes Narkotikum, mit dem auch Morde begangen werden könnten.


Wir müssen darüber weiter nachdenken. Und das haben wir auch vorher schon gemacht:

https://humanismus.at/aerger-ueber-absage-von-seminar-gesetze-gelten-nicht-fuer-die-caritas/
https://humanismus.at/selbstbestimmt-sterben/
https://humanismus.at/sterbeverfuegung/

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