DAS | Magdalena Marszałkowska
Zwischen Scham und Selbstbestimmung – Ein humanistischer Blick auf das Tabu Abtreibung
Ein Theaterstück, das Wunden zeigt, die nicht verheilen und Fragen stellt, auf die eine zivilisierte Gesellschaft längst Antworten finden müsste. Gefunden haben müsste.
In einer Zeit, in der in vielen Teilen Europas fundamentale Rechte erneut zur Verhandlungsmasse werden, wagt die Autorin Magdalena Marszałkowska mit ihrem Theatertext einen präzisen, erschütternden und zugleich leisen Blick auf ein Thema, das so politisch ist wie intim: den Schwangerschaftsabbruch. Ihr Stück ist kein agitatorisches Manifest, sondern ein fein gebautes Mosaik aus Stimmen, Ängsten, Überforderungen und stiller Not – aus den Perspektiven von Frauen, deren Lebensrealitäten unterschiedlicher kaum sein könnten, aber durch einen gemeinsamen Ort zusammengeführt werden: eine Abtreibungsklinik in Wien.
Der „Ausweg“ Wien – und was das über Europa sagt
Was wie eine Banalität klingt – eine Klinik, ein Termin, ein Eingriff – wird im Stück zur existenziellen Wegmarke. Denn die Frauen, die in der Wiener Klinik aufeinandertreffen, kommen nicht aus einem liberalen Selbstverständnis heraus. Sie kommen aus Polen, Ungarn und der Slowakei. Sie kommen, weil in ihren Herkunftsländern ein repressives religiös-konservatives Klima herrscht, das ihnen nicht nur die medizinische Versorgung verweigert, sondern sie zu moralisch minderwertigen Menschen erklärt – bloß weil sie die Kontrolle über ihren Körper nicht aus der Hand geben wollen.
Wien ist Zufluchtsort – nicht, weil hier alles gut wäre, sondern weil es anderswo katastrophal ist. Und genau darin liegt der gesellschaftskritische Kern des Stücks: Dass es im Jahr 2025 überhaupt nötig ist, für einen medizinischen Eingriff quer durch Europa zu reisen, weil religiöse Dogmen und patriarchale Machtstrukturen Frauen ihrer Autonomie berauben, ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratien.
Scham, Schuld und die Lüge vom freien Willen
Marszałkowska inszeniert keine Debatte mit Argumenten, sondern erzählt Geschichten – und genau das macht den Text so eindringlich. Die Frauen im Wartezimmer offenbaren sich nicht nur dem medizinischen Personal, sondern einander – und letztlich dem Publikum. Sie sprechen über die Angst, über den Druck durch Familie und Kirche, über ökonomische Zwänge, über Unwissenheit, Hilflosigkeit und die Ohnmacht, in einer Welt als Frau zu leben, in der Selbstbestimmung als moralischer Makel gilt.
Darf man im Wartezimmer einer Abtreibungsklinik lachen? Darf man sich schminken, einen Kaffee trinken, ein Magazin durchblättern? Oder verlangt die Gesellschaft ein angemessenes Maß an Reue, an Zerknirschung, an demonstrativer Leidensmiene? Marszałkowska konfrontiert uns mit diesen subtilen Erwartungen, die wie unsichtbare Handschellen wirken. Frauen sollen sich schämen – für ihre Sexualität, für ihre Entscheidungen, für ihre Körper. Das Stück zerschlägt diese Scham mit einer leisen, aber kraftvollen Würde: Niemand muss sich für sein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben rechtfertigen.
Humanismus heißt: den Menschen ins Zentrum stellen
In einer humanistischen Perspektive steht der Mensch mit seinen Bedürfnissen, Ängsten, Hoffnungen und seiner Fähigkeit zur Vernunft im Mittelpunkt. Dieses Stück zeigt exemplarisch, was das bedeutet: Es stellt keine dogmatische Moral über das Leben der Frauen, sondern geht von ihren realen Bedingungen aus. Es urteilt nicht. Es hört zu. Es fragt. Und es widersetzt sich der kalten Abstraktion, mit der religiöse oder politische Ideologien Menschen auf ihre Funktion als „Mutter“, „Ehefrau“ oder „Sünderin“ reduzieren.
Humanismus bedeutet, die Würde eines Menschen nicht an biologischen Zuständen festzumachen, sondern an seiner Fähigkeit, Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Eine Gesellschaft, die Frauen diese Verantwortung abspricht, weil sie ihnen die Wahl verweigert oder sie moralisch dafür verurteilt, verhält sich zutiefst inhuman – ganz gleich, mit welchen „Werten“ sie das rechtfertigt.
Rechtlicher Rückschritt in Europa
Der gesellschaftliche Rückschritt ist real:
- In Polen wurde das ohnehin restriktive Abtreibungsrecht durch ein Urteil des Verfassungsgerichts 2020 weiter verschärft. Schwangerschaftsabbrüche sind dort nur noch bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr erlaubt.
- In Ungarn erschwert seit 2022 ein Gesetz den Zugang zusätzlich, indem es Ärzt:innen verpflichtet, den Herzschlag des Embryos vorzuspielen – eine emotionale Zwangsmaßnahme zur Abschreckung.
- In der Slowakei gab es wiederholt Versuche, die Fristenregelung einzuschränken.
- In den USA hat der Supreme Court 2022 das Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aufgehoben – ein symbolischer Dammbruch, der auch in Europa Wellen schlägt. Siehe auch unter https://humanismus.at/zwangsgeburt/
Die Notwendigkeit eines säkularen Staates
Diese Entwicklungen sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis einer Allianz zwischen religiösem Fundamentalismus und autoritärer Politik. Dort, wo der Staat sich nicht mehr neutral gegenüber Weltanschauungen verhält, sondern bestimmte religiöse Dogmen zum Maßstab des Rechts erhebt, sind die Grundrechte aller Menschen in Gefahr – vor allem aber jene der Frauen.
Die Giordano-Bruno-Stiftung warnt seit Jahren vor der Rechristianisierung des Rechts durch konservativ-klerikale Netzwerke. In ihrer „Aktion 1000 Kreuze in die Tonne“ stellt sie sich öffentlich gegen den sogenannten Lebensschutz-Fundamentalismus und fordert stattdessen echte Hilfe für ungewollt Schwangere – durch Information, medizinische Versorgung und soziale Absicherung, nicht durch Schuldzuweisung, Zwang oder religiöse Einschüchterung.
Was bleibt?
Dieses Stück ist nicht nur ein Theatertext. Es ist ein politisches Dokument, ein humanistisches Plädoyer und ein seismografischer Bericht über den Zustand unserer Gesellschaft. Es zeigt, wie fragil Rechte sind, wenn sie nicht verteidigt werden. Und es erinnert daran, dass Solidarität mehr ist als ein Wort: Sie kann Leben retten.
Wir brauchen mehr solche Stimmen. Mehr Geschichten, die nicht um Zustimmung betteln, sondern einfach wahr sind. Mehr Räume, in denen Menschen sich zeigen können – ohne Maske, ohne Angst, ohne Urteil.
Magdalena Marszałkowskas Stück ist ein solcher Raum. Und ein Appell: an unsere Vernunft, unser Mitgefühl – und an unseren Mut, uns auf die Seite derer zu stellen, deren Freiheit gerade wieder zur Disposition steht.
Inhalt
„Können Sie das nicht einfach erledigen?“. Das, das ist das Unaussprechliche, das Notwendige, das Schmerzhafte, das Demütigende, das Harterkämpfte, das schwer auf der Seele Wiegende, das Erleichternde.
Im Wartezimmer einer Klinik begegnen sich Frauen aus verschiedenen Lebensentwürfen, die jedoch alle aus demselben Grund hier sind: Sie wollen, nein, sie müssen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Und so warten sie, die junge Frau, die nichts über Verhütung wusste, die zweifache Familienmutter, die sich ein weiteres Kind nicht leisten kann, und die Tochter, die in Begleitung ihrer Mutter kommt. Gemeinsam mit ihren Partnern, die mal unterstützend, mal selbst hilflos agieren, sind sie Wartende, die sich mit dem, was da kommt, nicht alle gleichermaßen abgefunden haben.
Die Geschichten, die hier erzählt werden, sind authentisch, sie wurden von der Autorin so oder in Variationen hundertfach miterlebt. Und so entsteht ein Abend, der ein schwieriges Thema ohne Schönmalerei und Moralisierung behandelt, und der auch die Komik in der Absurdität der geteilten Intimität erkennen lässt.

Autorin
Magdalena Marszałkowska wurde in Polen geboren und studierte zunächst Kunstgeschichte in Breslau. 2003 zog sie nach Wien, wo sie ihr Studium der Slawistik an der Universität Wien abschloss. Sie arbeitete als Übersetzerin und Beraterin in einer Abtreibungsklinik, seit 2010 ist sie als freie Theaterschaffende in Österreich, Ungarn, Polen und der Slowakei unterwegs.
Für die zweisprachigen Theaterprojekte (Polnisch/Deutsch) und für ihre kulturelle Tätigkeit zu Gunsten der Polnischen Community erhielt sie im Jahr 2015 den „Złota Sowa Polonii-Preis“ (Goldene Eule) in der Kategorie Theater. 2021 erhält sie in Rom die Auszeichnung „Polak Roku we Włoszech i na Świecie“ (Pole des Jahres in Italien) für ihre künstlerische Tätigkeit. (Attivita Artistica). 2024 war sie Finalistin des polnischen Drehbuchwettbewerbs Konkurs Wyobraz Sobie.
Überblick
Uraufführung von Magdalena Marszałkowska, Deutsch Danuta Ströbl, Regie Irmgard Lübke, Ausstattung Marlene Lübke-Ahrens, Musik & Sound Georg Brenner, Licht Marcel Busà, Dramaturgie Julia Thym, Regieassistenz Furkan Abdi
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Premiere Sa. 10. Mai 2025, Studio, Spieltermine bis 15. Juni 2025, Dauer 1:40 Stunden ohne Pause
Am 27. Mai findet im Anschluss an die Vorstellung ein Podiumsgespräch statt, an dem auch humanistische Vertreter:innen von der Plattform für Menschenrechte, von der ÖGHL und vom HVÖ teilnehmen werden:
Was brauchen Frauen? Perspektiven und Praxis des Schwangerschaftsabbruchs
Am 27. Mai findet im Anschluss an die Vorstellung DAS ein Podiumsgespräch im Saal mit der Autorin Magdalena Marszałkowska, Dr. Christian Fiala (Gynäkologe und Leiter des Gynmed Ambulatoriums für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung in Wien), der Regisseurin Irmgard Lübke und den Dramaturg:innen Julia Thym und Jérôme Junod statt. Es wird über Geschichte und Entwicklung des Schwangerschaftsabbruchs gesprochen, aus der Sicht von Fachspezialist:innen und Betroffenen, zukunftsorientiert und ohne Ideologie.
Eine Anmeldung ist dazu nicht notwendig. Wir freuen uns über alle, die teilnehmen möchten – gerne auch spontan!
Die Autorin hat jahrelang in einer Abtreibungsklinik in Wien gearbeitet. Aus den zahlreichen Begegnungen ist das Stück DAS entstanden. Sie spricht mit der Regisseurin Irmgard Lübke und mit Dr. Christian Fiala, Pionier der Abtreibung in Österreich, über die lange Geschichte des Schwangerschaftabbruchs und die heutige Situation in Europa und in Österreich.
Besetzung
- Magdalena Marszałkowska, Autorin
- Dr. Christian Fiala, Gynäkologe und Leiter des Gynmed Ambulatoriums für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung in Wien
- Irmgard Lübke, Regisseurin
- Julia Thym, Dramaturgin
- Jérôme Junod, Spielleiter
Galerie
Weiterführende Informationen:
- Giordano-Bruno-Stiftung über Abtreibung und Selbstbestimmung:
https://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/schwangerschaftsabbruch-weltanschaulich-neutral - „Aktion 1000 Kreuze in die Tonne“ (gbs & Kooperationspartner:innen):
https://fowid.de/meldung/1000-kreuze-die-tonne - Entwicklung des Abtreibungsrechts in Polen (Amnesty International):
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/polen-abtreibung-gesetzgebung-protest - Ungarns neue Gesetzgebung zum Abtreibungszugang (Human Rights Watch):
https://www.hrw.org/news/2022/09/15/hungary-abortion-access-curbed - Statistik und Aufklärung zu Abbrüchen in Europa (IPPF Europe):
https://www.ippfen.org/ - Literaturtipp:
Kristina Hänel: Das Politische ist persönlich. Tagebuch einer „Lebensschützerin“, Argument Verlag, 2022
Rebecca Gomperts: My Body My Choice – Reproductive Rights around the World, Penguin Random House, 2021
Und persönlich?
Abscheu vor der aktuellen Situation natürlich. Nähern wir uns von der Seite des geltenden Rechts her:
Beim systematischen Entzug oder der massiven Einschränkung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen – wie etwa in Polen, Ungarn oder den USA – werden mehrere grundlegende Menschenrechte verletzt. Diese Rechte sind international anerkannt, insbesondere in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem UN-Sozialpakt (ICESCR), dem UN-Zivilpakt (ICCPR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Auch der UN-Menschenrechtsrat und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufen reproduktive Rechte als Menschenrechte ein.
Hier die wichtigsten betroffenen Rechte, die ich mal wieder aus der Schublade ziehen muss:
1. Recht auf Gesundheit (Art. 12 UN-Sozialpakt, Art. 3 EMRK)
Das Recht auf den höchstmöglichen Gesundheitsstandard umfasst den Zugang zu medizinischer Versorgung, einschließlich reproduktiver Gesundheitsdienste. Ein Verbot oder die erhebliche Einschränkung von Abtreibung gefährdet Frauenleben und zwingt viele in illegale, unsichere oder erniedrigende Situationen – oft mit langfristigen physischen und psychischen Folgen.
2. Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 3 EMRK, Art. 7 ICCPR)
Ein Schwangerschaftsabbruch betrifft direkt den Körper der betroffenen Person. Wird diese Entscheidung durch den Staat untersagt oder manipulativ beeinflusst (z. B. durch vorgeschriebene Ultraschallbilder, Wartezeiten, Zwangsberatung), ist das ein Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung.
3. Recht auf Selbstbestimmung / Privatleben (Art. 8 EMRK, Art. 17 ICCPR)
Das Recht auf Privatleben schützt die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf intime Lebensbereiche. Schwangerschaft und Geburt gehören zu den tiefgreifendsten existenziellen Erfahrungen. Der Staat darf nicht willkürlich oder ideologisch motiviert in diese Entscheidung eingreifen.
4. Gleichberechtigung und Diskriminierungsverbot (Art. 2 AEMR, Art. 14 EMRK, Art. 3 ICCPR)
Abtreibungsverbote treffen nur gebärfähige Personen – also mehrheitlich Frauen. Eine Gesetzgebung, die deren Entscheidungsfreiheit beschränkt, ist strukturell diskriminierend. Besonders betroffen sind oft arme, junge, migrantische oder bildungsferne Frauen – was soziale Ungleichheiten zusätzlich verschärft.
5. Recht auf Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK, Art. 7 ICCPR)
Zwang, Schmerz, Schamrituale (wie das Vorführen des Herzschlags), verweigerte Schmerzmittel oder gefährliche Reisen ins Ausland stellen in vielen Fällen eine Verletzung dieses Rechts dar – insbesondere dann, wenn sie absichtlich eingesetzt werden, um Frauen von einem legalen Eingriff abzuhalten.
6. Recht auf Leben (Art. 6 ICCPR, Art. 2 EMRK)
Es klingt paradox, wird aber von der WHO und vielen Jurist:innen so interpretiert: Denn dort, wo Abbrüche verboten oder massiv erschwert werden, sterben Frauen bei illegalen oder medizinisch unsicheren Eingriffen. Somit kann ein Abtreibungsverbot selbst lebensgefährlich sein.
Noch ein Fazit:
Wer Frauen den Zugang zu legaler, sicherer Abtreibung verweigert, verletzt ihre Menschenwürde, greift in ihr Recht auf Selbstbestimmung ein, gefährdet ihre Gesundheit und verstärkt gesellschaftliche Diskriminierung. Diese Praxis ist menschenrechtswidrig – auch wenn sie oft im Namen von „Werten“, „Tradition“ oder „Religion“ verteidigt wird. Die UN-Menschenrechtskommissarin, der CEDAW-Ausschuss (zur Diskriminierung von Frauen) und zahlreiche NGOs wie Human Rights Watch, Amnesty International oder Center for Reproductive Rights betonen seit Jahren: Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht. Punkt.

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