Zwischen Freiheit und Freibrief: Ist die geplante DSGVO-Reform noch humanistisch?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) war mehr als ein Gesetzestext. Sie war ein Menschenrechtsprojekt im digitalen Zeitalter – Ausdruck des europäischen Versprechens, dass Technologie dem Menschen dient. Nun jedoch droht dieses Versprechen gebrochen zu werden.
Laut Recherchen von noyb, ORF und Politico plant die EU-Kommission weitreichende Änderungen, die zentrale Grundprinzipien des Datenschutzes abschwächen würden. Unter dem Etikett technischer Vereinfachung könnte ein Paradigmenwechsel stattfinden: weg vom Schutz der Menschen, hin zur Entlastung von Konzernen.
Die geplante Reform ist nicht einfach ein Update, sondern ein Angriff auf den Kern dessen, was man digitalen Humanismus nennt.
Die Idee der DSGVO – und des Digitalen Humanismus
Die DSGVO wurde 2016 verabschiedet, als Reaktion auf eine zunehmend datengetriebene Welt. Ihr Fundament war die Überzeugung, dass der Mensch auch im digitalen Raum Träger von Würde, Rechten und Selbstbestimmung bleibt.
Diese Idee deckt sich mit den Prinzipien des Digitalen Humanismus, wie sie 2019 in der Vienna Declaration on Digital Humanism formuliert wurden: Technologie soll der Gesellschaft dienen, nicht umgekehrt. Menschenwürde, Demokratie, Transparenz, Gerechtigkeit, Teilhabe und Nachhaltigkeit müssen Maßstab jeder digitalen Innovation sein.
Die DSGVO war der konkrete Ausdruck dieses Denkens – ein Versuch, humanistische Ethik in Code, Server und Algorithmen zu übersetzen.
Was sich ändern soll – und warum das problematisch ist
| Bereich | Bisherige DSGVO | Geplanter Entwurf | Bewertung aus Sicht des Digitalen Humanismus |
|---|---|---|---|
| Begriff „personenbezogene Daten“ | Weit gefasst: alle Daten, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren. | Eingeschränkt: Wenn ein Unternehmen eine Person „nicht identifizieren kann“, gilt die DSGVO nicht. | Entmündigung: Der Schutz hängt nicht mehr vom Menschen ab, sondern von der Sichtweise der Konzerne. Das verletzt das Prinzip der Verantwortung und Transparenz. |
| Rechte der Betroffenen | Jede Person kann Auskunft, Löschung oder Berichtigung verlangen. | Diese Rechte sollen nur noch gelten, wenn sie „dem Datenschutz dienen“. | Aushöhlung des Selbstbestimmungsrechts – ein Rückschritt gegenüber dem Prinzip der Autonomie und Teilhabe. |
| Sensible Daten (Gesundheit, Politik, Sexualität) | Besondere Schutzstufe, Verarbeitung nur in Ausnahmen. | Schutz soll entfallen, wenn diese Informationen „abgeleitet“ sind. | Missachtung der Menschenwürde: Diskriminierung durch algorithmische Inferenz wird legitimiert. |
| Fernzugriff auf Geräte | Nur mit ausdrücklicher Zustimmung. | „Remote Access“ kann erleichtert werden. | Bruch mit der Idee der Privatsphäre als Grundrecht. Der Mensch wird zum Objekt technischer Zugriffssysteme. |
| Durchsetzung und Sanktionen | Starke Behörden, klare Fristen, hohe Strafen. | Verfahren sollen komplizierter und seltener werden. | Schwächung der demokratischen Kontrolle: Machtasymmetrien zwischen Bürger:innen und Konzernen vertiefen sich. |
Digitaler Humanismus als Maßstab
Der digitale Humanismus fordert, dass Technologie nicht über Menschen hinweg, sondern mit ihnen gestaltet wird. Er betont Verantwortung, Fairness, Nachvollziehbarkeit und den Primat der Menschenrechte in der digitalen Sphäre.
Die geplante Reform der DSGVO widerspricht diesen Prinzipien in nahezu jedem Punkt:
- Verantwortung: Wenn Unternehmen selbst entscheiden dürfen, ob Daten personenbezogen sind, wird Verantwortung privatisiert.
- Transparenz: Wenn Betroffene ihre Rechte nur eingeschränkt wahrnehmen können, geht Transparenz verloren.
- Teilhabe: Wenn der Zugang zu Kontrolle und Einspruch komplizierter wird, verlieren Bürger:innen ihre Mitgestaltungsmacht.
- Gerechtigkeit: Wenn Diskriminierungsrisiken aus algorithmischen Ableitungen nicht mehr klar reguliert sind, verfestigt sich Ungleichheit.
- Nachhaltigkeit: Wenn kurzfristige Wirtschaftsinteressen Vorrang bekommen, geht der langfristige soziale Nutzen verloren.
Diese Reform ist das Gegenteil dessen, was digitaler Humanismus fordert – sie ist ein Rückfall in technokratischen Pragmatismus.
Der politische Hintergrund
Wie noyb dokumentiert, sind viele Formulierungen des Entwurfs nahezu identisch mit Vorschlägen aus einem deutschen Positionspapier der Bundesregierung. Deutschland und andere Mitgliedsstaaten drängen seit Jahren auf Entbürokratisierung – gemeint ist: weniger Einschränkungen für Wirtschaft und Plattformen.
Gleichzeitig wächst, wie Politico berichtet, der Druck der USA: Die EU möge ihre Digitalregeln modernisieren, um Innovation und KI zu fördern. Doch hier beginnt die ideologische Schieflage: Wenn Datenschutz als Handelshemmnis gilt, wird Menschenrecht zur Verhandlungsmasse.
Humanistisch betrachtet ist das eine gefährliche Umkehrung – die Würde des Menschen darf kein wirtschaftspolitischer Parameter werden.
Die unterschätzten Gefahren
- Totaler Datenrealismus: Wenn nahezu alle Interaktionen erfasst und abgeleitet werden dürfen, verschwimmt die Grenze zwischen öffentlicher und privater Existenz.
- Profilbildung ohne Kontrolle: Abgeleitete Informationen über Krankheiten, Weltanschauungen oder Sexualität könnten unbemerkt für Scoring oder Werbung genutzt werden.
- Erosion demokratischer Kontrolle: Geschwächte Aufsichtsbehörden und verschleppte Verfahren untergraben die Durchsetzung.
- Algorithmische Diskriminierung: Fehlende Transparenz und schwächere Definitionen fördern Ungerechtigkeiten, die durch KI verstärkt werden.
- Verlust digitaler Selbstbestimmung: Wenn Bürger:innen ihre Rechte nur unter bestimmten Bedingungen ausüben dürfen, ist Autonomie zur Ausnahme geworden.
Ein humanistischer Gegenentwurf
Ein digital humanistischer Datenschutz muss:
- Technologien an ethischen Leitprinzipien messen, nicht umgekehrt,
- den Menschen ins Zentrum aller digitalen Prozesse stellen,
- Transparenz und Rechenschaftspflicht für alle datenverarbeitenden Systeme gewährleisten,
- digitale Bildung und Mitbestimmung fördern,
- gesellschaftliche Verantwortung über wirtschaftliche Bequemlichkeit stellen,
- und das bisherige Schutzniveau nicht relativieren, sondern weiterentwickeln.
Digitaler Humanismus bedeutet, den Mut zu haben, Technologie nicht einfach hinzunehmen, sondern zu gestalten – im Sinne von Würde, Freiheit und Gerechtigkeit.
Mein Fazit
Die DSGVO war ein Manifest des digitalen Humanismus. Sie übersetzte das humanistische Ideal – die Achtung des Menschen als Zweck an sich – in die Sprache der Daten. Wer sie heute aufweicht, schwächt nicht nur ein Gesetz, sondern eine Idee: die Idee, dass auch im Netz die Würde des Menschen unantastbar bleibt. Wenn die EU-Kommission diesen Entwurf ernsthaft verfolgt, riskiert sie, den Menschen vom Zentrum der digitalen Ordnung an den Rand zu drängen.
Datenschutz ist kein Luxus, sondern gelebte Menschenwürde – das Fundament einer freien Gesellschaft. Digitaler Humanismus bedeutet, sich daran zu erinnern.
Quellen (Auswahl)
(1) noyb.eu: EU-Kommission könnte mit Entwurf die Grundprinzipien der DSGVO zerstören, 10.11.2025
https://noyb.eu/de/eu-commission-about-wreck-core-principles-gdpr
(2) ORF.at: Kritik an möglicher DSGVO-Reform durch EU-Kommission, 10.11.2025
https://orf.at/stories/3411082/
(3) Europäische Kommission: The GDPR – a fabric of success, 2025
https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/gdpr-fabric-success-story_de
(4) Politico.eu: EU tech chief Henna Virkkunen urges to stay calm amid US pressure on digital rules, 2025
https://www.politico.eu/article/eu-tech-chief-henna-virkkunen-urges-to-stay-calm-us-pressure-digital-rules/
(5) Netzpolitik.org: Digital Omnibus – wie die EU-Kommission heimlich die DSGVO ändern will, 2025
https://netzpolitik.org/2025/digital-omnibus-reform-der-dsgvo/
(6) Vienna Declaration on Digital Humanism, TU Wien, 2019
https://dighum.ec.tuwien.ac.at/vienna-declaration/

Neueste Kommentare