Wie lange dulden wir noch diese organisierte Frauenverachtung?
In einer säkularen Demokratie würde man erwarten, dass Institutionen, die Frauen systematisch diskriminieren, gesellschaftlich geächtet und rechtlich in die Schranken gewiesen werden. Doch die Realität ist grotesk: Die katholische Kirche, ein global operierendes Machtsystem mit Milliardenvermögen, darf in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht nur frei wirken, sondern wird auch noch subventioniert, hofiert und institutionell privilegiert.
Und das, obwohl ihre Grundstruktur auf einem archaischen, frauenverachtenden Dogma basiert.
Wer in der katholischen Kirche geboren wird und eine Berufung verspürt, darf als Frau von vornherein nicht mit gleicher Würde und gleichen Rechten rechnen. Das Priesteramt? Tabu. Gleichberechtigte Leitung? Undenkbar. Die offizielle Begründung: Jesus habe nur Männer zu Aposteln berufen. In Wahrheit ist es nichts weiter als das theologisch verbrämte Festhalten an patriarchalen Machtverhältnissen, die im Jahr 2025 längst ein Fall für das Museum der Schande sein müssten.
Und während demokratische Staaten versuchen, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern, scheren sich die Bischöfe darum keinen Deut. Nein, sie pochen auf ihr sogenanntes Selbstbestimmungsrecht, besser Selbsterhaltungsrecht, ein Recht, das man offenbar selbst dann behalten darf, wenn man es benutzt, um Menschen systematisch zu entwürdigen.
In Deutschland erhält die Kirche jährlich Milliarden an Staatsleistungen, betreibt mit staatlicher Unterstützung Schulen und Kindergärten, und darf dort sogar nach Geschlecht und Weltanschauung selektieren. In Österreich genießt sie Sonderrechte bis in die Universitäten hinein und regelmentiert sogar geltende Gesetze in ihren Einrichtungen, zum Beispiel das Sterbeverfügungsgesetz. Und die Schweiz? Dort leistet man sich bis heute staatlich mitfinanzierte Bistümer in Kantonen wie Luzern oder Wallis – während die dortige Kirche Frauen öffentlich von Leitungsfunktionen ausschließt. Was wäre wohl los, wenn eine öffentliche Institution dasselbe mit Juden, Muslimen oder Schwarzen täte?
Die katholische Kirche ist die einzige Organisation im deutschsprachigen Raum, die bei aller nachgewiesenen Frauenverachtung noch immer gesellschaftliche Anerkennung genießt, als ob jahrtausendealte Misogynie durch Liturgie und Weihrauch veredelt werden könnte.
Das nennt man Religionsfreiheit, aber in Wahrheit ist es ein staatlich geduldeter Verstoß gegen die Menschenwürde.
Wer immer noch meint, es handle sich bloß um interne Glaubensfragen, sollte sich fragen: Würden wir einem Verein, der Frauen systematisch ausschließt, noch Steuerprivilegien gewähren? Würden wir unsere Kinder dorthin schicken? Würden wir seine Vertreter in Ethikkommissionen setzen?
Es wird Zeit, diese systemische Diskriminierung beim Namen zu nennen, sie ist nicht konservativ, nicht traditionell, sondern verfassungswidrig und vor allem menschenrechtsfeindlich.

Dabei verletzte Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
Artikel 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 2:
Jeder Mensch hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne Unterschied etwa nach Geschlecht, Religion oder politischer Anschauung.
Artikel 7:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
Artikel 18:
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit – auch innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft.
Artikel 21 (2):
Jeder Mensch hat das Recht, am öffentlichen Leben seines Landes teilzunehmen – das schließt auch religiöse Gemeinschaften ein, wenn sie öffentlich auftreten und staatlich gefördert werden.
Artikel 23 (1):
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, freie Berufswahl und gleiche Bezahlung – auch in religiös gebundenen Einrichtungen.
Wenn eine Institution wie die Katholische Kirche, wie wir gerade gemeinsam entwickelt haben, also als gesichert frauenfeindlich gilt, stellt sich die Frage, welche staatlichen Konsequenzen möglich oder wahrscheinlich sind – insbesondere in säkularen, aber religionsfreundlichen Rechtsstaaten wie Deutschland oder Österreich?
Die Antwort ist äußerst komplex, weil Kirche und Staat in vielen Bereichen miteinander verflochten sind, aber auch klare rechtliche Grenzen bestehen:
Keine Konsequenzen!
Österreich und die gesetzlich anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften sowie staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften;
Natürlich darf und soll man Missstände in der römisch-katholischen Kirche kritisieren.
- Sie ist mit Abstand die mächtigste und am besten vernetzte Religionsgemeinschaft.
- Sie hat eine enge historische Verbindung mit dem Staat (seit dem Konkordat 1933/34).
- Sie erhebt Anspruch auf staatlich finanzierten Religionsunterricht.
- Sie erhebt einen Kirchenbeitrag (quasi Steuer, rechtlich verpflichtend innerhalb der Kirche).
- Sie hat eine eigene Gerichtsbarkeit in Ehe- und Kirchenrecht.
- Sie hat Einfluss auf alle politischen und gesellschaftlichen Debatten (besonders im Bildungs- und Ethikbereich).
Aber wenn man das ernst meint, sollte man den Anspruch haben, alle Formen religiös begründeter Frauenverachtung/-diskriminierung zu benennen – unabhängig von der Konfession. Wie sieht es also bei den anderen aus?
- Römisch-katholische Kirche
Frauen sind vom Priesteramt ausgeschlossen, Führungspositionen sind ausschließlich Männern vorbehalten, die Sexualmoral betont traditionelle Rollenbilder. - Orthodoxe Kirchen (griechisch-, russisch-, serbisch-, rumänisch-, bulgarisch-, syrisch-orthodox)
Keine Frauenordination, liturgische Rollen sind Männern vorbehalten, traditionelle Geschlechterrollen werden betont. - Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ)
Imam-Ämter sind Männern vorbehalten, Geschlechtertrennung in Moscheen ist üblich, eine Kopftuchpflicht wird religiös begründet. - Jehovas Zeugen
Leitungsfunktionen sind Männern vorbehalten, Frauen sollen sich ihren Ehemännern unterordnen, die Kritik an den Rollenbildern ist dokumentiert. - Freikirchen in Österreich
Frauenordination variiert je nach Gemeinde, konservative Gemeinden betonen traditionelle Rollen, liberale Gemeinden fördern Gleichstellung. - Neuapostolische Kirche
Frauen sind von geistlichen Ämtern ausgeschlossen, traditionelle Familienstrukturen werden betont. - Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen)
Priesterliche Ämter sind Männern vorbehalten, Frauenorganisationen existieren, jedoch ohne gleichwertige Autorität. - Israelitische Religionsgesellschaft
Orthodoxe Gemeinden schließen Frauen von Rabbinatsämtern aus, liberale Strömungen fördern Frauenordination. - Evangelische Kirchen (A.B. und H.B.)
Frauenordination ist seit Jahrzehnten etabliert, Gleichstellung wird aktiv gefördert. - Evangelisch-methodistische Kirche
Frauen können alle geistlichen Ämter bekleiden, Gleichberechtigung ist theologisch verankert. - Altkatholische Kirche
Frauenordination ist seit den 1990er Jahren möglich, Gleichstellung wird in der Praxis umgesetzt. - Alevitische Glaubensgemeinschaft
Betont Gleichberechtigung der Geschlechter, Frauen können religiöse Funktionen übernehmen. - Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
Frauenordination ist möglich, Gleichstellung variiert je nach Tradition. - Armenisch-apostolische Kirche
Frauen sind von geistlichen Ämtern ausgeschlossen, traditionelle Rollenbilder werden betont. - Koptisch-orthodoxe Kirche
Keine Frauenordination, starke Betonung traditioneller Geschlechterrollen. - Bahá’í-Religionsgemeinschaft
Betont Gleichberechtigung der Geschlechter, Frauen können jedoch nicht in das höchste Gremium gewählt werden. - Hinduistische Religionsgesellschaft
Rollenbilder variieren stark je nach Tradition, in konservativen Strömungen sind Frauen oft benachteiligt. - Sikh Glaubensgemeinschaft
Betont Gleichberechtigung der Geschlechter, Frauen können alle religiösen Funktionen übernehmen. - Christengemeinschaft
Frauenordination ist möglich, Gleichstellung wird gefördert. - Vereinigungskirche
Traditionelle Rollenbilder werden betont, Frauenordination ist nicht vorgesehen.
Und täglich grüßt das Murmeltier – oder wiederhole ich mich?
Wenn also auch viele anderen Institutionen als gesichert frauenfeindlich gelten, stellt sich die Frage, welche staatlichen Konsequenzen möglich oder wahrscheinlich sind – insbesondere in säkularen, aber religionsfreundlichen Rechtsstaaten wie Deutschland oder Österreich?
Die Antwort ist wiederum äußerst komplex, weil Kirchen und Staat in vielen Bereichen miteinander verflochten sind, aber auch klare rechtliche Grenzen bestehen:
Keine Konsequenzen!
Versione italiana in formato PDF:
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