Ein Kreuz ist keine Zierde…
… sondern ein Verstoß gegen die Verfassung!
Wenn vom Staat Neutralität gefordert wird, winken viele sofort ab. In Österreich denken die meisten dann reflexartig an die militärische Neutralität, das viel beschworene immerwährende Prinzip, das als identitätsstiftend gilt. Doch um diese Form der Neutralität geht es hier nicht. Es geht nicht um Waffen oder Bündnisse, sondern um etwas Grundlegenderes: um die weltanschauliche Neutralität des Staates: Säkularität.
Und genau hier versagt Österreich auf ganzer Linie. Noch immer hängen Kreuze in Klassenzimmern, noch immer gibt es staatlich organisierten Religionsunterricht, noch immer werden konfessionelle Schulen großzügig gefördert, noch immer werden religiöse Erziehungscamps gefördert. All das geschieht im Namen einer vermeintlichen kulturellen Selbstverständlichkeit und auf Kosten der Konfessionsfreien, die sich keiner Religion zugehörig fühlen oder derer, die einer anderen Glaubensrichtung angehören.
Das aktuelle Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Kruzifix in einem Gymnasium zeigt, wie dringend auch Österreich eine säkulare Debatte braucht. Ein öffentliches Klassenzimmer ist kein Andachtsraum. Wer religiöse Symbole staatlich verordnet, untergräbt die Freiheit all jener, die nicht dazugehören. Säkularität schützt nicht vor Religion, sondern vor religiöser Bevormundung.
In einer Zeit, in der christliche wie islamische Fundamentalismen ihre Ansprüche auf öffentliche Räume und Institutionen erheben, braucht es keine symbolische Nachsicht, sondern eine klare Rückbesinnung auf die Prinzipien des säkularen Rechtsstaats. Neutralität ist keine Extremposition. Sie ist Verfassungsauftrag. Und längst überfällig.
Neutralität ist kein Angriff – sondern Schutz
Ein Kreuz im Klassenzimmer ist kein Dekor, sondern ein staatlich verordneter Bekenntnisakt – und damit ein direkter Verstoß gegen das Gebot weltanschaulicher Neutralität. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das endlich anerkannt und entschieden: Ein in einer öffentlichen Schule dauerhaft angebrachtes Kruzifix verletzt die negative Religionsfreiheit eines Schülers (1). Es ist ein Urteil, das viel zu spät kommt, aber umso klarer zeigt, worum es eigentlich geht: Die Schule ist kein Ort für religiöse Machtdemonstrationen.
Neutralität ist keine ideologische Forderung, sondern ein Schutzschild für alle. Ein weltanschaulich neutraler Staat stellt sicher, dass niemand aufgrund seiner religiösen oder nichtreligiösen Überzeugungen bevorzugt oder benachteiligt wird. Wer Neutralität als Angriff auf Traditionen missversteht, verteidigt nicht kulturelles Erbe, sondern institutionalisierte Bevormundung.
Dass es überhaupt ein Gerichtsverfahren braucht, um das Offensichtliche zu klären, sagt viel über die Zustände – nicht nur in Bayern, sondern auch in Österreich. Denn auch hierzulande glauben konservative Kreise, der christliche Glaube sei quasi staatsidentisch. Doch das Gegenteil ist richtig: Gerade weil der Staat allen Menschen gleichermaßen verpflichtet ist, darf er keine religiösen Symbole bevorzugen.
Und wenn dieser Grundsatz verletzt wird, dann liegt das rechtmäßige Mittel zum Schutz des Ansehens der Institutionen nicht in der Einschränkung entsprechender öffentlicher Äußerungen, sondern in der Herstellung verfassungskonformer Zustände (2). Es braucht also nicht weniger Kritik, sondern mehr Zivilcourage.
Besonders zu spüren bekommen hat das mein Schweizer Kollege Valentin Abgottspon. Valentin ist Philosoph, Germanist, Lehrer und Präsident der Freidenker:innen-Vereinigung der Schweiz. Er wurde am 8. Oktober 2010, nachdem er sich für säkulare staatliche Schulen auch im katholisch geprägten Wallis einsetzte und sich z.B. weigerte, ein Kruzifix in seinem Schulzimmer zu akzeptieren, fristlos entlassen. Aus dem Rechtsgutachten zum Fall Abgottspon:
Wird das Ansehen der Schule aber dadurch in Frage gestellt, dass auf verfassungswidrige Praktiken der Schulbehörden hingewiesen wird, liegt das rechtmässige Mittel zum Schutz des Ansehens nicht in der Einschränkung entsprechender öffentlicher Äusserungen, sondern in der Herstellung verfassungskonformer Zustände.
Mehr Säkularität – nicht weniger
Dasselbe Prinzip gilt auch im Umgang mit islamischen Machtansprüchen. Wer glaubt, eine kritische Auseinandersetzung mit politischem Islam müsse aus Rücksicht vermieden werden, täuscht sich selbst und schwächt die Demokratie. Den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, und dazu gehört der Umgang mit den Anmaßungen eines fundamentalistischen und politisierten Islams – begegnen wir, indem wir unser Modell der Trennung von Staat und Religionen hochhalten (3). Valentin fasst zusammen:
- Gefahr und Tabu
In vielen Regionen ist Kritik am Islam lebensgefährlich. Auch in der Schweiz muss man mit starkem Gegenwind rechnen - Doppelte Maßstäbe
Es gibt eine fehlende Symmetrie in der gesellschaftlichen Reaktion: Wer das Christentum kritisiert wird kaum hinterfragt, trifft dieselbe Kritik aber auf massivere Skepsis, und man wird prompt als «Islamophob» abgestempelt . - Ablenkungsstrategien
Häufig erfolgt eine irritierende Ablenkung vom Thema Islam durch den Hinweis auf Missstände in anderen Religionen: „Aber was ist mit den Katholiken?“ oder „Das sind doch nicht alle Muslime!“ - Erwartete Einschränkungen
Bei Islamkritik wird fast reflexartig verlangt, man möge sie relativieren, präzisieren oder entschärfen – ein Reflex, den der Autor in dieser Form selten bei christlichen Kritiken beobachtet hat - Zwiespalt zwischen Kritik und Toleranz
Angesichts echter Islamfeindlichkeit ist eine sorgfältige Sprache nötig, aber eine übertriebene Zurückhaltung unterdrückt legitime Kritik
Wir brauchen mehr Trennung von Staat und Kirche, nicht weniger. Wer gegen den religiösen Autoritarismus bestehen will, muss konsequent auf säkulare Strukturen setzen. Nicht der Gottesstaat, nicht das Kreuz im Klassenzimmer, nicht das Kopftuch im Staatsdienst, nicht das Minarettverbot sind die Antwort – sondern die nüchterne, unbestechliche Neutralität des Rechts.
Neutralität ist keine Kapitulation. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde für alle gelten.
Quellen:
(1) Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Kruzifix in bayerischem Gymnasium verletzt Glaubensfreiheit – spiegel.de
(2) Valentin Abgottspon, Mehr Trennung statt weniger – valabg.ch
(3) Valentin Abgottspon, Darf man den Islam kritisieren?

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