Familienzusammenführungen
Wahlen in Österreich finden auf drei Ebenen statt: auf der Bundesebene, der Landesebene sowie der Gemeindeebene. Kaum ein Thema wurde in den letzten Wahlen auf all diesen Ebenen leidenschaftlicher, kontroverser und kompromissloser diskutiert als das Thema Flucht und Migration, je härter und je kompromissloser es diskutiert wurde, desto mehr Prozente gab es auf der Ergebnisskala.
Wie gehen wir damit um? Auf welche Aspekte legen humanistisch denkende Menschen den Fokus? Wir haben verschiedene Organisationen und Parteien gefragt, und um es gleich vorweg zu nehmen – konstruktive Antworten mit einer Auseinandersetzung zu diesem Thema hat es bei den Parteien nicht gegeben, nur Verweise auf Partei- und Wahlprogramme.
Geantwortet haben die, die mit den menschlichen und menschenrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs tagtäglich zu tun haben, was nicht verwundert.
Ich hole etwas weiter aus und will zunächst zwei Begriffe klären, sehr gut erklärt in der FAQ der Caritas:
Was sind Flüchtlinge und was Asylberechtigte?
Flüchtlinge mussten ihre Heimat verlassen, weil ihnen dort Gefahr droht. Die Genfer Flüchtlingskonvention legt für die Staaten dieser Erde, die diesen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet haben (fast 150, darunter alle EU-Mitgliedstaaten und damit auch Österreich) verpflichtend fest, wer als Flüchtling gilt: Nämlich Menschen, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder aus politischen Gründen aus ihrem Heimatland flüchten mussten.
Wird im Rahmen des Asylverfahrens festgestellt, dass solche Gründe vorliegen, muss Asyl gewährt werden, man spricht dann auch von Asylberechtigten oder anerkannten Flüchtlingen.
Dürfen Asylsuchende ihre Familie nachholen?
Grundsätzlich ist eine Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz erst nach der Zuerkennung von Asyl (sofort) oder subsidiärem Schutz (nach der ersten Verlängerung) möglich. Dabei können im Wesentlichen nur minderjährige Kinder, deren Eltern sowie Ehegatten und Ehegattinnen unter bestimmten weiteren Bedingungen nachgeholt werden.
Während eines laufenden Asylverfahrens und wenn bestimmte Familienmitglieder in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten (sowie in Norwegen, Island und der Schweiz) Asylanträge gestellt haben, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die Asylverfahren der Familienmitglieder gemäß der Dublin-Verordnung im selben Staat zusammengeführt werden.
So weit, so gut – für Feinheiten und Ausnahmen bitte dort nachlesen.
Was plant die Bundesregierung?

Die neue Dreiparteienregierung hat den angekündigten Stopp des Familiennachzugs offiziell beschlossen. In der Kabinettssitzung sei festgelegt worden, die nationalen Regelungen entsprechend anzupassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung auszusetzen, hieß es am Mittwoch aus dem Kanzleramt. Damit solle die öffentliche Ordnung gewährleistet werden. Zudem sei vereinbart worden, auf europäischer Ebene alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) solle berücksichtigt werden.
Die Regierung beruft sich dabei auf die EU-Notfallklausel, die greift, wenn die innere Sicherheit gefährdet ist. Bereits in der vergangenen Woche hatte Innenminister Gerhard Karner auf EU-Ebene für einen Stopp des Familiennachzugs geworben. In einem Schreiben an die EU-Kommission argumentierte er, dass Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem überlastet seien. Der Vorstoß ist rechtlich umstritten: Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Asylrecht sowie die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Standard
Geht das so einfach? Was sagen die Kritiker dazu? Ich habe von fünf Kritikern eine Stellungnahme dazu bekommen, und möchte diese hier Abdrucken, fordere aber Andersdenkende ausdrücklich auf, mir auch ihre Stellungnahmen zu schicken.
Alexander Pollak von SOS Mitmensch schreibt mir Folgendes:


Blockade des Familiennachzugs ist menschenrechtswidrig und verschärft Probleme
Zerrissene Familien nähren Verzweiflung
„Die Möglichkeit, nach der Flucht ein Familienleben zu führen, ist menschenrechtlich geboten und entscheidend für eine positive Perspektive der Betroffenen, insbesondere der betroffenen Kinder“, erklärt SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak. Pollak verweist darauf, dass zerrissene Familien Unsicherheit und Verzweiflung nähren würden und für Kinder eine extreme Belastung seien.
Herausforderungen für Schulen werden größer
Auch für österreichische Schulen würden die Herausforderungen durch das Hinauszögern des Familiennachzugs nicht schrumpfen, sondern anwachsen, weil Kinder dann länger als bisher fern von guten Bildungsmöglichkeiten warten müssten, bevor sie an eine österreichische Schule kommen dürften, erklärt Pollak.
Menschenrecht auf Familienleben respektieren
SOS Mitmensch appelliert eindringlich an die neue Bundesregierung, nicht auf Stimmungspolitik zu setzen, sondern auf konstruktive Lösungen, die das Menschenrecht auf Familienleben für alle respektieren und die Perspektiven aller Kinder verbessern, auch jener mit Fluchtgeschichte.
Alexander Pollak
GF und Sprecher SOS Mitmensch
12. März 2025
Doro Blancke von Flüchtlingshilfe Doro Blancke schrieb mir am Nachmittag von Lesbos:


Familiennachzug – Stoppen
Dies wurde vor einigen Tagen seitens des österreichischen Innenministers, Gerhard Karner angedroht und gestern so der Bevölkerung übermittelt. Jurist:innen sagen, dass diese Maßnahme rechtswidrig ist, auch Völker- und Europarechts-Expert:innen argumentieren, dies wäre nur im Falle eines „Notstandes“ möglich, der ja augenscheinlich in Österreich nicht gegeben ist. Gerichte werden das Juristische klären müssen, wieder einmal agiert Politik gegen geltendes Recht.
Meinen Beitrag darf ich dem menschlichen und gesellschaftspolitischen Aspekt widmen: Familiennachzug ist ein sehr komplexes Thema, welches politisch vorwiegend nicht ausreichend und wenn populistisch abgehandelt wird. Viele Versäumnisse sind zu sehen. Wir wussten bereits sehr lange, welche Geflüchteten Familiennachzug haben, es wurden unzureichend Maßnahmen getroffen. Auch die neue Bundesregierung lässt sich von Rechtsextremen und Rechten wieder einmal mehr steuern, statt im Sinne geltenden Rechts, der Betroffenen und uns allen das so wichtige Thema abzuhandeln. Man könnte das fast einen „Pulleffekt“ nennen.
Wer glaubt dies betreffe nur Menschen auf der Flucht, der irrt gewaltig. All die Enttäuschungen, die Ängste um die Familien, der Schmerz des Getrenntseins, sind nicht nur eine menschliche und traumatisierende Katastrophe für die Betroffenen, sondern werden uns früher oder später auch als Gesellschaft auf den Kopf fallen.
Politik übt eine ungerechtfertigte Härte aus, die das Vertrauen der Menschen auf der Flucht in unsere Gesellschaft massiv beeinträchtigt. Genau jenes Vertrauen, welches für friedliches Zusammenleben, gegenseitiges Verständnis, für gute Verwebung, was Integration letztendlich bedeutet, mit den bereits hier Lebenden notwendig wäre, wird massiv verletzt.
Die Männer, wie vielfach in einer erschreckenden Unwissenheit gesagt wird, haben ihre Frauen und Kinder nicht verlassen. Sie sind vorausgegangen, allein, um ihre Liebsten vor all dem Grauen, das Flucht bedeutet, zu bewahren. Das Schlepperwesen ist brutal, Missbrauch, Ausbeutung, Vergewaltigungen, Organ- und Drogenhandel, Mafia und auch Gefahren von Radikalisierung, all dies sind reale Gefahren, denen Menschen auf der Flucht ausgesetzt sind. Die Betroffenen wissen das, viele Österreicher:innen, in ihren warmen Wohnzimmern leider nicht.
Doro Blancke
GFin Flüchtlingshilfe/refugee assistance – doro blancke
12. März 2025
Shoura Zehetner-Hashemi von Amnesty International schreibt Folgendes:


Stopp des Familiennachzugs verstößt gegen Menschenrechte
Die neue österreichische Regierung plant, den Familiennachzug für Asylberechtigte umgehend auszusetzen. Amnesty International Österreich verurteilt diesen Schritt und weist darauf hin, dass diese Maßnahme klar gegen Menschenrechte verstößt.
Die Entscheidung der österreichischen Regierung, den Familiennachzug auszusetzen, ist ein klarer Verstoß gegen internationale menschenrechtliche Standards.
Die Trennung von Familien verursacht unermessliches Leid und gefährdet die Integration geflüchteter Menschen in Österreich. Wir fordern die Regierung auf, von dieser unmenschlichen und rechtswidrigen Maßnahme unverzüglich Abstand zu nehmen.
Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich
Fatales Signal für den Schutz der Menschenrechte
Statt Menschenrechte zu schützen, setze die neue Regierung mit diesem Schritt ein fatales Signal, so Stuflesser weiter: „Eine Regierung, die sich den Schutz der Menschenrechte auf die Fahnen schreibt, sollte Rechte nicht beschneiden.“
Während sich die neue Regierung dem „Kampf gegen irreguläre Migration“ verschrieben hat, blockiert sie mit der Abschaffung des Familiennachzugs die einzige reguläre Möglichkeit für Schutzberechtigte, ihre Angehörigen nach Österreich zu holen. Dies könnte dazu führen, dass noch mehr Menschen gezwungen sind, gefährliche und unsichere Wege auf sich zu nehmen.
Die Möglichkeit zu Familienzusammenführung ist menschenrechtlich begründet und ein wesentlicher Faktor für soziale Stabilität und erfolgreiche Integration. Amnesty International Österreich fordert die Regierung auf, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und Familiennachzug nicht zu verhindern. Statt menschenrechtswidriger Maßnahmen sollte sich Österreich stärker auf die Umsetzung von Aufnahmeprogrammen konzentrieren, die sichere und reguläre Wege für Geflüchtete bieten und deren Schutz garantieren.
Krisenverordnung darf nicht als Vorwand dienen
Amnesty International Österreich betont zudem, dass Österreich die Krisenverordnung des EU-Migrationspakts nicht als Rechtfertigung für einen generellen Stopp der Familienzusammenführung nutzen kann. Die Verordnung erlaubt nur befristete Maßnahmen in begründeten und außergewöhnlichen Ausnahmesituationen, ohne grundlegende Schutzrechte außer Kraft zu setzen.
Eine Krisensituation liegt laut Verordnung nur dann vor, wenn eine Massenankunft das Asylsystem eines Staates überlastet – was in Österreich nicht der Fall ist. Außerdem bewertet und entscheidet die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, ob ein Mitgliedstaat tatsächlich mit einer solchen Krise konfrontiert ist und ob ein entsprechendes Ersuchen begründet ist.
Die Zahl der Asylanträge ist massiv gesunken. Ein Notstand, der drastische Maßnahmen rechtfertigt, existiert nicht. Die Krisenverordnung darf nicht als Vorwand genutzt werden, um essenzielle Schutzrechte zu untergraben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrfach betont, dass Familienzusammenführung ein grundlegendes Recht ist. Ein genereller Stopp verstößt gegen die EMRK, die UN-Kinderrechtskonvention und den EU-Asylpakt. Amnesty International fordert die Regierung auf, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und den geplanten Stopp des Familiennachzugs zurückzunehmen.
Shoura Zehetner-Hashemi
Amnesty International
Franziska Kinskofer von der Plattform Menschenrechte schreibt wie folgt:


Stellungnahme zum geplanten Stopp des Familiennachzugs
Das Recht auf beide Eltern (auch von Flüchtlingskindern) hat in Österreich Verfassungsrang und geht über die
symbolische Ebene hinaus: Das Ausrufen eines Notstandes ist damit, und sollte ohnehin, genauestens zu prüfen sein.
Was tun die Sozialarbeiter:innen der – zumindest in Salzburg aushungernden – Kinder- und Jugendhilfe damit? Alle ihre Maßnahmen, wie die einer jeden staatlichen Einrichtung, haben dem Kindeswohl zu entsprechen. Sie haben in allen ihren Entscheidungen die Rechte derer, auch in Fällen, in denen die KJH die volle Obsorge innehat, bestmöglich zu wahren.
Dieses Vorgehen erzeugt, in einer ohnehin ressourcenknappen Lage, mit all ihren Auswirkungen auf die (Arbeits-)beziehung zwischen Kind und Obsorgeträger, weitere Spannungsfelder im direkten Kontakt, die den betroffenen Kindern vielfach zum Nachteil kommt.
Flüchtlingskindern sollte eine besondere Unterstützung zuteil werden, sodass sie sich bestmöglich entfalten können (Art. 6 VN-KRK). Österreich hat sich sogar selbst verpflichtet, Kinder dabei zu unterstützen deren Eltern (Familie) ausfindig zu machen, mit dem Ziel einer Zusammenführung (Art. 22 Abs. 2, VN-KRK).
Ein genereller Stopp ist daher auf mehreren Ebenen, sei es normativ oder aus praktischer Sicht, nicht zu tolerieren. Wie erklären Sie einem Kind, das Schrecklichstes erlebt und das seine Eltern jahrelang nicht gesehen hat, dass es auch nach Anerkennung als Flüchtling (subs. Schutzberechtigte müssen ohnehin noch länger warten) seine Eltern nicht sehen darf, Herr Karner?
Franziska Kinskofer
Psychologin & Mitglied im Steuerungsteam der Plattform für Menschenrechte
Die Plattform für Menschenrechte Salzburg mit ihren 35 Plattformorganisationen schreibt gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg wie folgt:



Stellungnahme zum geplanten Stopp des Familiennachzugs
Einleitung: Der Familiennachzug spielt eine bedeutende Rolle bei der Integration von Asylberechtigten. Durch die Wiedervereinigung mit ihren Familien können sich Asylberechtigte besser auf ihre Integration konzentrieren, was ihre psychische Stabilität fördert und ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Zudem kann der Familiennachzug die Motivation erhöhen, Sprachkurse zu besuchen und eine Beschäftigung aufzunehmen, was die wirtschaftliche Unabhängigkeit fördert. Wenn es um die Anzahl der nachkommenden Familienangehörigen geht, sollten alle wissen, was einem Familiennachzug zugrunde liegt:
Asylverfahren: Um Familienangehörige nach Österreich holen zu können, bedarf es eines positiven Asylbescheids. Auch Personen, die subsidiären Schutz erhalten können Familienangehörige nachholen. Sie müssen höhere Voraussetzungen erfüllen. Die Person, die um Asyl ansucht, muss nachweisen, dass sie aus bestimmten Gründen im Herkunftsland verfolgt und mit Gefahr für Leib und Leben bedroht ist. Alle, die im Bereich des Asylwesens arbeiten, wissen, dass in den Asylverfahren gründlich geprüft wird, ob eine Verfolgung vorliegt und die Angst vor der Verfolgung begründet ist. Wir gehen davon aus, dass die involvierten Behörden sich an die geltenden Gesetze halten und gewissenhaft prüfen. Dementsprechend selten werden Asylverfahren positiv beendet.
Familiennachzug: Wenn ein Mensch einen positiven Asylbescheid erhält, dann kann dieser Mensch innerhalb von drei Monaten, einen Familiennachzug beantragen. Nach der dreimonatigen Frist ist ein Familiennachzug weiterhin möglich, nur müssen dann höhere Voraussetzungen erfüllt werden. Generell bedarf ein Antrag auf Familiennachzug vieler Dokumente und meist DNA-Tests zum Nachweis der Verwandtschaft. Nachgeholt werden können nur Ehepartner:in und minderjährige, unverheiratete Kinder. Minderjährige Asylwerbende mit positivem Asylbescheid können ihre eigenen Eltern (nicht aber die Großeltern) und minderjährige Geschwister nachholen.
Kernfamilie: Wir reden beim Familiennachzug also von der eng gefassten Kernfamilie. In der Realität führt das zu schwierigen Entscheidungen: Familien müssen entscheiden, sich zu trennen. Eltern minderjähriger Geflüchteter kommen teilweise nicht nach, weil sie die bereits volljährigen Geschwister oder die eigenen, alten Eltern nicht allein lassen können. Ehepartner:innen kommen aus den gleichen Gründen nicht nach oder teilen sich dann auf verschiedene Länder mit den unterschiedlich alten Kindern auf. Das sind schmerzhafte Momente für Familien. Die meisten Menschen, die mittels Familiennachzug nach Österreich einreisen, sind Frauen und Kinder, also Menschen besonders verletzlicher Gruppen. Diese Menschen werden von ihren Ehepartnern und Vätern getrennt und verbleiben in Regionen, die als nicht sicher genug für eine Rückkehr ebendieser Väter und Ehepartner festgestellt wurden. Bei einem Stopp des Familiennachzugs bleiben sie also in Kriegs- und Krisengebieten.
Rechtliche Grundlagen: Gleichzeitig hält Österreich mit den bisherigen Regelungen zum Familiennachzug an geltendem Recht fest. Artikel 8 der EMRK schreibt die Achtung des Privat- und Familienlebens fest. Artikel 1 und 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern sowie Artikel 16 und 22 der UN-Konvention über die Rechte von Kindern sichern jedem Kind,, auch geflüchteten Kindern, Schutz, Fürsorge und eine regelmäßige, persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen zu. Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern wurde 2011 in den Verfassungsrang gehoben. Bei einem Stopp des Familiennachzugs ist anzumerken, dass geltendes Recht auf nationaler und auf EU-Ebene absichtlich missachtet wird und eine weitere Verurteilung Österreichs zur Folge haben kann.
Schulische Versorgung: Wenn es um die Entlastung von Wiener Schulen geht, dann sprechen wir erstens über eine bessere schulische Versorgung im Großraum Wien, und zweitens über eine gerechtere Verteilung mit entsprechender Infrastruktur ankommender Geflüchteter in Österreich. Dies könnte durch eine Angleichung der neun verschiedenen Auslegungen der Grundversorgung geschehen – im Gegensatz zum anscheinend bestehenden Wettkampf der Bundesländer hin zur schlechtest möglichen Auslegung von Mindeststandards. In den letzten Jahren wurde es versäumt, die Unterstützungsleistungen innerhalb Österreichs anzugleichen und auf diese Art eine Verteilung zu gewährleisten.
Appell: Die Plattform für Menschenrechte mit ihren Mitgliedsorganisationen ruft die Bundesregierung dazu auf, die Pläne zum Stopp des Familiennachzugs auszusetzen und den Kampf, um gerechtere Verteilung nicht zu Lasten von Familienangehörigen zu führen.
Menschengruppen zu stigmatisieren, weil es unter ihnen auch Kriminelle, ja auch Attentäter gibt, ist nicht sinnvoll. Darauf haben wir in unserem Offenen Brief vom 25.02.2025 (bzgl. der „anlasslosen Massenüberprüfungen“) bereits hingewiesen. Die Frage stellt sich, warum Menschen abgeschoben werden, die gut integriert und eine Bereicherung für unsere Gesellschaft sind, und andere hingegen, die bereits amtsbekannt sind, weiter hier sind. Es gibt also viele Baustellen, die bearbeitet werden müssen. Das Allheilmittel ist sicher nicht, den Familiennachzug zu stoppen. Wir und viele Menschen in Österreich erwarten, dass politische Entscheidungen auf Basis bestehender Gesetze beschlossen werden, die keine Menschenrechte verletzen und die ein gedeihliches Miteinander aller in Österreich lebender Menschen ermöglichen.
Hinweis: Durch die vielen eingeleiteten Aberkennungsverfahren bei syrischen Asylberechtigten sind Familienzusammenführungen eigentlich schon gestoppt. In allen anhängigen Familienverfahren von Syrer:innen, wurde ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet und somit die Möglichkeit des Familiennachzugs bereits genommen. Die Anträge werden derzeit alle abgelehnt.
Informationen: Ausdrücklich wollen wir auf die ausführliche Darstellung der Asylkoordination rund um das Thema Familiennachzug hinweisen.
Informationen zum Ablauf eines Familiennachzugs findet man hier, Zahlen zum Familiennachzug hier.
Christine Dürnfeld
für das Steuerungsteam der Plattform für Menschenrechte
Der UNHCR Österreich nimmt wie folgt Stellung:


Es sei anzuerkennen, dass die Situation in den vergangenen Jahren in Österreich eine Herausforderung in vielen Bereichen gewesen sei, gleichzeitig gelte es aber, das Leid der betroffenen und getrennten Familien im Blick zu behalten.
Die Einschränkung der Familienzusammenführung würde zudem die Integration der in Österreich lebenden, betroffenen Familienmitglieder erheblich erschweren.
„Wenn Familien getrennt sind, ist das nicht nur für sie persönlich schwer zu ertragen, sondern mindert auch ihre Chance auf eine erfolgreiche Integration. In ständiger Sorge um die Familie zu sein, macht es für sie ungleich schwerer, in einem neuen Land Fuß zu fassen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen“, erklärt Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Durch die geplanten Einschränkungen würden zudem legale Fluchtwege weiter beschnitten werden. „Wer keine Möglichkeit hat, auf sicherem Weg zu seinen engsten Familienmitgliedern zu gelangen, sieht sich oft gezwungen, riskante und irreguläre Routen zu wählen. Dies kann dazu führen, dass noch mehr Menschen in die Hände von Schleppern geraten und ihr Leben auf dem Mittelmeer oder anderen gefährlichen Fluchtrouten riskieren“, so Pinter weiter.
Darüber hinaus könnte Österreich mit diesem restriktiven Schritt ein problematisches Signal für all jene Staaten setzen, die mit weitaus größeren Fluchtbewegungen konfrontiert sind. Dies würde den internationalen Schutzgedanken nachhaltig schwächen und geflüchtete Menschen noch weiter in prekäre Situationen drängen.
Ich bitte freundlich um weitere, auch sehr gern kontroverse Stellungnahmen.
Danke an die Kindernothilfe Duisburg für das Veröffentlichungsrecht des Fotos.


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