Konfessionsfreie unter Druck

Die indonesische Gesetzgebung schreibt in offiziellen Dokumenten zwingend die Angabe der Religionszugehörigkeit vor. Konfessionsfreie betrachten das als Diskriminierung.

Das Verfassungsgericht in Indonesien hat entschieden: Atheisten und Konfessionslose haben in Indonesien keinen Anspruch auf juristische Anerkennung ihrer Überzeugung. Ein Gericht wies einen der wenigen Versuche ab, dies einzuklagen. Jeder Bürger müsse sich in offiziellen Dokumenten zu einem Glauben bekennen, urteilte das Gericht. Das kann der Islam sein, aber auch eine andere Religion. Außerdem muss die Hochzeit den Regeln der Religion entsprechen.

In Indonesien leben die meisten Muslime der Welt. Offiziell werden dort sechs Religionen anerkannt: Islam, Christentum (Protestantismus und Katholizismus werden getrennt gezählt), Buddhismus, Hinduismus und Konfuzianismus. Wer einer dieser Religionen angehört, ist vor Diskriminierung geschützt. Konfessionsfreie werden vom Gesetz nicht anerkannt.

Das kann für die Betroffenen sehr schlimm sein. Ein Staatsbeamter namens Alexander Aan wurde 2012 zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er auf Facebook atheistische Inhalte geteilt hatte.

Das indonesische Strafgesetzbuch stellt nicht nur angebliche Blasphemie unter Strafe, sondern auch die Verbreitung atheistischer Überzeugungen. Einen fehlenden religiösen Glauben hingegen kriminalisiert es zumindest aus rechtstechnischer Sicht nicht.

Allerdings klagen Konfessionslose über die selektive Anwendung bestehender Gesetze. Diese ziele darauf ab, ihnen einen den Angehörigen der Konfessionen vergleichbaren Schutz zu verwehren.

Im Januar 2024 gestand das Verfassungsgericht auch Angehörigen anderer religiöser Minderheiten als den sechs offiziell anerkannten das Recht zu, sich in ihrem Personalausweis als nicht näher bezeichnete „Gläubige“ eintragen zu lassen. Konfessionslose Aktivisten hofften daraufhin, dies käme auch jenen entgegen, die in ihrem Pass den Eintrag „konfessionslos“ sehen möchten.

Enttäuschte Hoffnungen

Aber das hat nicht funktioniert: Im Oktober letzten Jahres haben zwei Atheisten, Raymond Kamil und Teguh Sugiharto, beantragt, dass Menschen, die keiner Religion angehören, in offiziellen Dokumenten das Feld „Religion“ leer lassen können. Das Gericht lehnte die Petition ab. Im Januar sagte der Verfassungsrichter Arief Hidayat, dass religiöser Glaube laut der sogenannten Pancasila, den fünf Prinzipien der indonesischen Staatsideologie, eine Notwendigkeit sei, die in der Verfassung festgeschrieben ist. Die Pancasila sieht den Glauben an eine einzige, höchste Gottheit vor. Richter Hidayat erklärte, dass die Pflicht, ein religiöses Bekenntnis anzugeben, nur eine angemessene Einschränkung sei. Sie sei weder willkürlich noch unterdrückend.

Das Verfassungsgericht wies eine weitere Petition von Kamil und Sugiharto ab. Darin hatten sie gesagt, dass es nicht fair ist, dass die Ehe nur dann gültig ist, wenn sie nach den Gesetzen der jeweiligen Religion geschlossen wird. Ignatius Yordan Nugraha, ein Jurist von der Hertie School in Berlin, hat im „Verfassungsblog“ geschrieben, dass das Gericht entschieden hat, dass es für Konfessionslosigkeit „keinen Raum“ gibt. Der „Verfassungsblog“ beschäftigt sich mit internationalen Verfassungsfragen.

Atheismus keine Seltenheit

Zwar ist der Atheismus in Indonesien stark stigmatisiert. Doch deuten Untersuchungen darauf hin, dass er in Indonesien keine Seltenheit ist.

Eine Studie sagt, dass rund 3,5 Millionen Indonesier – bei mehr als 270 Millionen Einwohnern – keine Religion haben. Aktivisten sagen, dass es noch mehr sind. Viele Konfessionsfreie schweigen aus Angst, diskriminiert, belästigt oder verfolgt zu werden.

Ihn habe das Urteil des Verfassungsgerichts nicht überrascht, sagt Andreas Harsono von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) im DW-Interview. Indonesien erlebe seit dem Sturz des autoritären Präsidenten Suharto im Jahr 1998 einen Anstieg des islamischen Fundamentalismus, so Harsono. „Und die neun Richter des Gerichts sind nicht immun gegen islamischen Fundamentalismus.“

Ein Urteil aus dem Jahr 2010 bestätigte bereits bestehende Gesetze, die Blasphemie unter Strafe stellen. Damals betonte das Verfassungsgericht, „das Prinzip der allumfassenden Göttlichkeit“ sei die wichtigste juristische Grundlage des Staates. Religion sei ein Maßstab, um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu beurteilen.

Wenig internationale Kritik

International hat das Urteil des Verfassungsgerichts gegen Konfessionslosigkeit wenig Aufmerksamkeit erregt.

Die Rechte von Minderheitsreligionen in Südostasien sind ein Thema, über das viel diskutiert wird. Besonders seitdem das Militär in Myanmar 2016 den Völkermord an der muslimischen Minderheit der Rohingya begann. Die US-Regierung und das deutsche Parlament haben die Regierungen von Vietnam und Laos dafür kritisiert, dass sie religiöse Minderheiten unterdrücken.

Aktivisten sagen, dass Agnostiker und Atheisten dabei wenig Unterstützung aus der ganzen Welt bekommen haben. Auch der Papst hat sich während seiner Reise nach Indonesien im September letzten Jahres nicht zur Lage der Konfessionslosen geäußert.

In einem Bericht von „Humanists International“ wurde festgestellt, dass es in mehreren südostasiatischen Ländern – darunter Indonesien, Malaysia und die Philippinen – Probleme mit den Gesetzen zu Religion gibt. Sie haben keine Trennung zwischen Staat und Religion. Außerdem setzten diese Staaten auf Taktiken, die sich gegen Humanisten, Atheisten und Nichtreligiöse richteten, so der Report.

Ein Sprecher der EU wollte sich nicht konkret zu dem Urteil eines indonesischen Gerichts äußern. Er sagte, dass die EU das Recht von Menschen unterstützt, eine Religion zu haben oder nicht. Auch das Recht, seinen Glauben ohne Angst vor Gewalt, Verfolgung oder Diskriminierung zu bekunden, zu ändern oder aufzugeben.

„Wir sprechen regelmäßig über die Bedeutung der Religions- und Glaubensfreiheit – auch, dass man keinen Glauben haben darf – in geeigneten Foren wie etwa dem EU-Indonesischen Menschenrechtsdialog“.

So der Sprecher. Der letzte Dialog war im Juli des letzten Jahres.

Zwischen Vorsicht und Hoffnung

Trotz der rechtlichen Rückschläge sind Fortschritte möglich, sagt Andreas Harsono von Human Rights Watch. Das Urteil kann angefochten werden, sagt er. Das hat das Verfassungsgericht auch schon entschieden. Das kann aber dauern. „Wir müssen die Menschen aufklären, damit sie das Prinzip der Religions- und Glaubensfreiheit in Indonesien verstehen“, sagt Harsono.

Der Jurist Ignatius Yordan Nugraha befürchtet dagegen, dass das Urteil Hidayats vom vergangenen Monat „die Tür öffnet für weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, die nicht mit panreligiösen Werten im Einklang stehen“.

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