ÖGHL Rundbrief Februar 2025
Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende
Selbstbestimmtes Sterben in Würde
Über diesen Rundbrief
Sehr geehrte Mitglieder,
wir haben letztes Jahr fast nicht mehr damit gerechnet: kurz vor Weihnachten erreichte uns der Spruch des Verfassungsgerichts, das über unseren zweiten Individualantrag entschieden hatte. Obwohl nicht auf alle unsere Anliegen eingegangen wurde, ist das Urteil ein großer Erfolg für die ÖGHL. Es wird durch den Wegfall einiger gesetzlicher Bestimmungen unsere zukünftigen Handlungsmöglichkeiten erweitern und den Weg zum selbstbestimmten Lebensende für die Betroffenen vereinfachen. Nun gibt es viel zu planen und zahlreiche Möglichkeiten, kreativ zu sein. Wir laden Sie ein: gehen Sie diesen spannenden Weg mit uns und wirken Sie an einem wichtigen gesellschaftlichen Umbruch mit!

Die Mitglieder des österreichischen Verfassungsgerichtshofs
VfGH-Urteil: Suizidhilfe wird weiter liberalisiert
Nachdem der österreichische Verfassungsgerichtshof am 19. September 2024 unseren zweiten Individualantrag verhandelt hatte (wir berichteten im Rundbrief 17), warteten wir drei Monate lang mit zunehmender Spannung auf das Urteil. Am 20. Dezember 2024 veröffentlichte der VfGH schließlich seine Entscheidung, die wir als beachtlichen Erfolg verbuchen können. Es gelang uns nämlich mit dem Verfahren, in zwei ganz wesentlichen Punkten des Gesetzes eine Aufhebung zu erwirken, was den Zugang zu professioneller Suizidassistenz und weiteren Optionen der Leidensendehilfe in Zukunft erleichtert und unseren Handlungsspielraum entscheidend erweitert.
Werbeverbot gelockert
Zum einen fiel das strenge Werbeverbot. War bisher selbst das Ankündigen bzw. Anbieten von Suizidassistenz verboten, so ist ab nun lediglich das (marktschreierische) Anpreisen gesetzlich untersagt. „Das bedeutet, dass die ÖGHL jetzt tatsächlich Freitodbegleitung anbieten und auch darüber reden kann“, so die Interpretation des Urteils durch Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der den Antrag für die ÖGHL eingebracht hatte. „Einer sachlichen Information über die Website, via Rundbrief oder in Broschüren steht damit nichts mehr im Weg.“ Wir sind also endlich in der Lage, sinnvolle Vereinsarbeit zu leisten und schwerleidende Menschen zu unterstützen – weit über das bisherige Ausmaß hinaus.
Die zweite wichtige Änderung betrifft die Gültigkeitsdauer einer Sterbeverfügung. Sie muss nun nicht mehr nach Ablauf eines Jahres verlängert werden, inklusive des gesamten, aufwändigen Procederes. Das ist eine wesentliche Erleichterung für Menschen mit fortschreitender Erkrankung, die ihr Leiden zwar nicht unmittelbar beenden wollen, sich aber diesen Ausweg jederzeit offenhalten möchten. Diese Änderung tritt erst mit Juni 2026 in Kraft, dem Gesetzgeber wurde hier eine Reparaturfrist eingeräumt. Für die ÖGHL als Antragstellerin gilt jedoch die sogenannte „Ergreiferprämie“, die Aufhebung wirkt sich also sofort aus.
Zum besseren Verständnis: der VfGH ist ein sogenanntes Kassationsgericht. Er kann Gesetze oder Teile davon aufheben, aber keine neuen erlassen. Theoretisch könnte also auch ein rechtsfreier Raum entstehen. Es ist aber davon auszugehen, dass ein entsprechend korrigiertes Gesetz formuliert werden wird.
Irreführende Berichterstattung
In den Medien wurde die für Österreich so wichtige Entscheidung auf bizarre Weise verdreht.
„Sterbehilfe bleibt weiterhin verboten“, titelte ein Großteil der Tageszeitungen in Anlehnung an den Pressetext des VfGH. Juristisch ist das nicht ganz falsch, denn das Sterbeverfügungsgesetz regelt die Ausnahmen vom Suizidhilfe-Verbot – ähnlich wie beim Schwangerschaftsabbruch, der grundsätzlich verboten und nur in definierten Fällen straffrei ist. Dennoch ist die Aussage grob irreführend und wir möchten sie hiermit zurechtrücken. Die Beihilfe zum Suizid ist in Österreich weiterhin zulässig. Das Sterbeverfügungsgesetz, das seit 1. Jänner 2022 in Kraft ist, erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Menschen beim selbstbestimmten Sterben zu unterstützen. Schon damals fiel der Tatbestand der „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 alt StGB) weg und die Sterbehilfe wurde entkriminalisiert. Verboten bleibt nach wie vor die aktive Sterbehilfe. Es ist zu vermuten, dass die seltsame Formulierung aus Rücksicht auf die konservativen Kräfte in unserem Land gewählt wurde. In einem TV-Interview in der ZiB13 am 20. Dezember konnte Wolfram Proksch das Urteil sehr verständlich einordnen. Unsere unmittelbar ausgesandte Stellungnahme fand wegen der darauffolgenden Weihnachtsfeiertage leider nicht den erwünschten Niederschlag.
In seiner Aussendung suggerierte der VfGH auch, dass die Anträge der ÖGHL weitestgehend abgewiesen wurden. Tatsächlich sind die Richter unserer Argumentation in einigen Punkten nicht gefolgt. Der Paragraf 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ wurde nicht aufgehoben. Wir argumentierten, dass etwa gelähmte Menschen, die das letale Präparat nicht mehr selbst einnehmen können, dadurch schlechter gestellt würden. Hier verwies der VfGH auf technische Lösungen, die es bewegungsunfähigen Menschen erlauben sollen, eine Infusion selbst zu öffnen. Auch das Verbot der wirtschaftlichen Vorteile, das wir ebenfalls anfochten, hat der VfGH nicht aufgehoben. Er argumentierte, dass eine angemessene Entlohnung ohnehin erlaubt sei.
Heikle Begriffsklauberei
Die Frage, was genau eine angemessene Entlohnung ist, wird uns in Zukunft ebenso beschäftigen wie weitere Feinheiten des Urteils: Wo ist die Grenze zwischen Anbieten und Anpreisen? Wo endet die sachliche Information und wo beginnt die Werbung? Das klingt nach Begriffsklauberei, ist aber für unsere Arbeit sehr wesentlich. Es gibt dazu noch keine Rechtsprechung der Gerichte, wir müssen uns daher an Analogien halten. Am ehesten können wir uns daran orientieren, was der oberste Gerichtshof zu ähnlichen Verboten sagt, etwa für Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte. Und wir müssen sehr sorgfältig vorgehen, jeden Text abwägen, dürfen keine Superlative verwenden und keine Emotionen wecken. Sachliche Hinweise sind uns jedenfalls erlaubt und auch durch Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention (Freiheit der Meinungsäußerung) geschützt.
Unsere grundsätzliche Kritik an der Konzeption des Sterbeverfügungsgesetzes, das erst recht wieder fremdbestimmt ist, wurde ebenfalls nicht aufgegriffen. Es läge im Ermessensspielraum des Gesetzgebers und sei damit verfassungskonform, argumentierte der VfGH. Die eingezogenen Hürden seien zumutbar und dienten dem Schutz der Patienten. Auch in anderen Punkten, wie bei der Unklarheit der Definitionen, wurde unseren Anfechtungen nicht Folge gegeben. Aber der VfGH hat mit seinem Urteil dennoch die Türe weit geöffnet für ein sinnvolles Tätig werden von Sterbehilfevereinen, und das ist entscheidend.
Sinnvolle Vereinsarbeit
„Wir sind über die Entscheidung des VfGH sehr erfreut“, sagt auch ÖGHL Geschäftsführerin Dr. Christina Kaneider. „Unsere Hauptanliegen wurden entsprechend berücksichtigt, damit ist der Weg für eine sinnvolle Vereinsarbeit zum Wohle Betroffener offen. Dies ermöglicht ab sofort auch eine professionelle Begleitung. Es wird einfacher, an Informationen zu kommen, und es wird einfacher, eine existierende Sterbeverfügung zu erneuern.“
Innerhalb der ÖGHL haben sich die Arbeitsgruppen unmittelbar daran gemacht, Konzepte für Ausbildungs-, Informationsund Begleitungsangebote zu entwickeln. Wir sind durch das Urteil höchst motiviert und entschlossen, die gesetzlichen Möglichkeiten in vollem Umfang zu nutzen. Einbremsen können uns dabei nur unsere begrenzten Ressourcen – finanzielle und personelle. Wir appellieren daher wieder einmal an Sie, uns nach Ihren Möglichkeiten zu unterstützen. Sie tragen damit zu einer echten gesellschaftlichen Umwälzung bei.
Den gesamten Wortlaut des Urteils können Sie hier nachlesen.
Den Pressetext des VfGH finden Sie hier.
Internationale Entwicklungen
Richtungsweisendes Urteil in Großbritannien
Großbritannien geht einen entscheidenden Schritt zur Legalisierung von Sterbehilfe: Am 29. November 2024 hat sich das Unterhaus des britischen Parlaments in erster Lesung für einen Gesetzesentwurf ausgesprochen, der von der Abgeordneten Kim Leadbeater eingebracht worden war. Der Entwurf sieht vor, in England und Wales Suizidhilfe für Erwachsene zu erlauben, die nur noch weniger als sechs Monate zu leben haben. Es müssen dafür zwei Ärztinnen bzw. Ärzte sowie eine Richterin bzw. ein Richter zustimmen. Bisher gilt Beihilfe zum Suizid als Straftat, die mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden kann.
Die kontroverse Debatte über eine Neuregelung war wochenlang Thema in den Nachrichten im Vereinigten Königreich gewesen. Nun haben die Pläne eine erste Hürde genommen und werden danach in Ausschüssen verhandelt, bevor es zu einer weiteren Abstimmung kommen wird. Beobachter sprachen von einem historischen Moment. Einer YouGov-Umfrage zufolge unterstützen sieben von zehn Briten eine Legalisierung der Sterbehilfe. Bis es in Großbritannien so weit ist und das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, werden aber mindestens noch zwei Jahre vergehen.
ÖGHL-Mitglied im BBC-Interview
Aus Anlass der parlamentarischen Abstimmung brachte BBC World Service am selben Tag eine längere Reportage zum Thema Suizidhilfe. Dabei ging es auch um Erfahrungen, die in anderen europäischen Ländern nach der Legalisierung der Suizidhilfe gemacht wurden. Die Redakteurin Krupa Padhy sprach dazu mit zwei Angehörigen, die ihre Eltern auf ihrem Weg zum selbstbestimmten Sterben begleitet hatten. Eine davon war ÖGHL-Mitglied Tina Eisinger, die sehr kurzfristig und spontan ihre Teilnehme zugesagt hatte. In der Gegenüberstellung zur zweiten Interviewpartnerin aus den Niederlanden wurde sehr deutlich, weshalb sich Betroffene in Österreich nach wie vor allein gelassen fühlen und warum die ÖGHL auf Nachbesserungen beim Sterbeverfügungsgesetz drängte.
Versteckte Finanzierung
Diverse britische Kampagnen gegen Sterbehilfe, die vorgeben, von Beschäftigten im Gesundheitswesen und Behindertenverbänden geführt zu werden, sind tatsächlich von konservativen christlichen Interessengruppen koordiniert und bezahlt, wie eine Untersuchung der Sonntagszeitung THE OBSERVER ergab. Diese „Graswurzel“-Kampagnen waren ein zentrales Element in der Debatte über die Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales, bevor die Abgeordneten Ende November darüber abstimmten. Die Gruppen veranstalteten Proteste, sagten bei parlamentarischen Untersuchungen aus, gaben Medieninterviews und organisieren Flugblattkampagnen, die sich an Abgeordnete richteten. Doch während sie so aussahen, als seien sie eigenständige Bewegungen, die von Bürgern gegründet wurden, haben sie in Wirklichkeit verdeckte Verbindungen zu religiösen Lobbyisten. Die britische Tageszeitung THE GUARDIAN berichtete in ihrer Ausgabe vom 16.11.2024 über die Enthüllungen.
Katholischer Priester nimmt Sterbehilfe in Anspruch
Am 7. November schied der Tiroler Pfarrer Ernst Ellinger auf eigenen Wunsch durch assistierten Suizid aus dem Leben. Er wurde dabei von der ÖGHL-Geschäftsführerin Dr. Christine Kaneider medizinisch und psychologisch begleitet.
„Ich würde gerne weiterleben, aber nicht unter diesen Bedingungen“, hatte Ernst Ellinger wenige Wochen vor seinem Ableben in einem Interview mit der Tiroler Tageszeitung bestätigt. Der Sohn einer Tiroler Arbeiterfamilie war vor seiner Pensionierung in Breitenbach am Inn tätig und bis zuletzt Einspringer – unter anderem in Mondsee, wo er 2016 gegen die Flüchtlingspolitik der FPÖ Stellung bezog und damit für heftige Debatten sorgte.
Zunehmend gequält von seiner Krankheit bat Pfarrer Ellinger Anfang 2024 einen guten Freund, sich zu informieren, wie das seit Jänner 2022 in Österreich gültige Sterbeverfügungsgesetz für ihn konkret umgesetzt werden könne. Er selbst hatte nicht mehr die Kraft dazu. Im Zuge der Recherchen kam er in Kontakt mit Dr. Christina Kaneider, die in Innsbruck eine Praxis betreibt.
Kaneider ist Palliativmedizinerin, Medizinethikerin und seit 2024 Geschäftsführerin der ÖGHL. Als solche ist sie eine klare Befürworterin professioneller Suizidhilfe auf Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung. Diese Einstellung brachte sie in scharfen Gegensatz zu der von der katholischen Kirche geprägten Tiroler Hospizgemeinschaft, bei der sie zehn Jahre als Ärztin angestellt war, bis sie aufgrund der oft ideologisch bedingten Ablehnung des assistierten Suizids kündigte.
Da Kaneider die Aufgabe des Arztes/der Ärztin im Rahmen einer Sterbebegleitung nicht nur darin sieht, organisatorische und bürokratische Hindernisse aus dem Weg zu räumen, sondern diesen Beistand als einen Prozess auffasst, besuchte sie Ernst Ellinger die letzten sechs Wochen seines Lebens im Rahmen regelmäßiger Beratungsund Betreuungstermine. Sie begleitete ihn bei der Verwirklichung seines verfassungsmäßig verbrieften Grundrechts auf Selbstbestimmung, das unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt, die Art und den Zeitpunkt des eigenen Sterbens selbst zu bestimmen.
Für Ellinger war die Entscheidung, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden, mit seinem christlichen Glauben gut vereinbar – ganz im Gegensatz zur offiziellen Lehre der katholischen Kirche, die sich vehement gegen dieses Selbstbestimmungsrecht wehrt und seine Umsetzung in ihren Einrichtungen verhindern will.
Genau deshalb war es für Ellinger ein Bedürfnis, mit seinem Weg in die Öffentlichkeit zu gehen. Das von Liane Pircher (Tiroler Tageszeitung) sensibel geführte Interview wird nicht nur seinen Glaubensbrüdern sondern auch anderen Menschen ein Beispiel geben, dass der christliche Glaube und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen keine unvereinbaren Gegensätze sind.
Sie können das Interview und den Artikel von Liane Pircher über den Tod Ernst Ellingers im Magazin der Tiroler Tageszeitung vom 24. 11. 2024 hier nachlesen.
Die World Federation of Right to Die Societies (WFRtDS), bei der auch die ÖGHL Mitglied ist, hält alle zwei Jahre eine Generalversammlung ab, bei der sich ihre Mitgliedsorganisationen treffen. Das letzte Treffen fand vom 18. bis 21. September 2024 in Dun Laoghaire nahe Dublin statt. Geplant war die Teilnahme unserer Geschäftsführerin Dr. Christina Kaneider, die die ÖGHL vertreten sollte. Doch Christina wurde genau zu dieser Zeit in Wien dringend gebraucht – die Verhandlung unseres Individualantrags vor dem Verfassungsgericht stand an. Wir drucken deshalb mit freundlicher Genehmigung einen gekürzten Bericht der Schweizer „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ ab.
Die WFRtDS ist die weltumspannende, gemeinnützig tätige Dachorganisation der Organisationen, die sich für ein selbstbestimmtes und würdiges Lebensende engagieren. Die Versammlung ist Teil einer öffentlichen Konferenz, organisiert von einem der WFRtDS-Mitglieder, von denen es 60 in 30 Ländern rund um die Welt gibt. Die Konferenz 2024 wurde von End of Life Ireland veranstaltet.
Thema Demenz
Auftakt zur eigentlichen Konferenz war eine öffentliche Veranstaltung, die sich einem Thema annahm, das weltweit an Aufmerksamkeit gewinnt: Demenz. Die Kanadierin Jule Briese präsentierte ihr Stück „Ten Minutes to Midnight“, eine Lesung, die auf dem von ihr und Wayne Briese geschriebenen Buch „Shared Conversations – Glimpses into Alzheimer’s“ basiert. Es beschreibt den Weg mit ihrem an Demenz erkrankten Ehemann Wayne, der sagte: „Ich will nicht als verlorene Seele in einem Pflegeheim enden“ und der nach vier Jahren mit Demenz Sterbehilfe (medical assistance in dying, MAiD) beanspruchte. Das Stück ist ein Ausschnitt der Gespräche zwischen Jule und Wayne, die zeigen, wie beide auf der Lebensreise mit Demenz verbunden blieben.
Die biennale WFRtDS-Zusammenkunft ist eine bedeutende Veranstaltung, um sich mit Kollegen und Expertinnen auszutauschen, besonders jenen von weit entfernten Ländern, und bezüglich der weltweiten Entwicklungen in Lebensende-Wahlmöglichkeiten auf den neusten Stand zu kommen. Der Vorstand und das Team der WFRtDS zeigten, dass diese Organisation ein robuster und wachsender Dachverband ist. Vier neue Mitgliedsorganisationen konnten begrüsst werden: Irish Doctors supporting MAiD, DescLAB aus Kolumbien, sowie aus den USA Maine Death with Dignity und Dying Right North Carolina.
Weltweiter Austausch
Die zwei öffentlichen Konferenztage waren gefüllt mit inspirierenden Referaten, Podiumsdiskussionen, sowie Kurzvorträgen zu Forschungsarbeiten, die diverse Aspekte der Bedeutung von Gesundheits-Vorsorgeplanung (Patientenverfügung, usw.), Palliativpflege, Sicherung des Wohlergehens bis ans Lebensende, Sterbehilfe und mehr beleuchteten. Referierende aus den Bereichen Sozialarbeit, medizinische Versorgung, Recht und weiteren aus der ganzen Welt ermöglichten wertvolle Einblicke in ihre Arbeit und ihr Engagement dafür, was die Organisation End of Life Ireland so auf den Punkt bringt: „Ein sanfterer Tod ist möglich“. Die WFRtDS Konferenz 2026 findet in Tokyo statt, Gastgeber wird die Japan Society for Dying with Dignity sein.
Konferenzvideos per Klick auf das Logo.

Compassion Café 2024 in Salzburg
Am 7. November fand genau nach einem Jahr das zweite ÖGHL-Mitgliedertreffen in Salzburg statt. Insgesamt waren wir elf Personen. Wir freuten uns, einander wiederzusehen und auch zwei an der ÖGHL interessierte Personen kennenzulernen.
Nach einem allgemeinen Austausch folgte ein Bericht von Wolfgang Obermüller, der wie schon im vergangenen Jahr aus Tirol zu unserem Treffen gekommen war. Am 19. September hatte er in Wien als Zuhörer an der VfGH-Verhandlung über den Individualantrag der ÖGHL teilgenommen. Sein Bericht war für uns sehr informativ. Zwei weitere Beiträge von ÖGHL- Mitgliedern, im Vorfeld abgesprochen, schlossen sich an. Besonders eindrucksvoll war ein Bericht über einen begleiteten Freitod, der auch viele Fragen auslöste.
Das anschließende Thema war besonders für diejenigen, die schon 2023 dabei waren, sehr bewegend. Damals nahm Herr Gilschwert zusammen mit seiner Mutter, Frau Thaler, an unserem Treffen teil. Er war der weitaus jüngste Teilnehmer und setzte sich mit viel Engagement für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ein. Beim letzten Treffen kam seine Mutter ohne ihn und gab uns Einblicke in die letzte Lebensphase ihres Sohnes. Er konnte die im StVfG vorgeschriebenen Schritte gehen und die Sterbeverfügung beantragen. „Der Tag, an dem er das Dokument in Händen hielt, war der glücklichste in seinem Leben“, so seine Mutter. Am 23. Juli vollzog er in Anwesenheit seiner Freundin und seiner Eltern den assistierten Suizid.
Frau Thaler hatte für uns schriftlich “Informationen zur Sterbebegleitung” vorbereitet und alle organisatorischen Schritte im Zusammenhang mit dem Freitod ihres Sohnes aufgelistet – ganz in seinem Sinn.
Dieses Mitgliedertreffen war für alle Teilnehmenden sehr bewegend, sind wir doch in sehr persönliche Berührung mit dem Thema gekommen, das uns alle verbindet. Mit einer herzlichen, gegenseitigen Verabschiedung ging das Treffen zu Ende. (Christine Schönherr)
… und in Wien
Das Wiener Mitgliedertreffen am 23. November 2024 fand im Rahmen eines Compassion Cafés im heimeligen Restaurant Martinsschlössl statt. Wir konnten insgesamt 26 Mitglieder udn Interessierte zum persönlichen Kennenlernen und Informationsaustausch begrüßen.
Zunächst berichtete die ÖGHL-Geschäftsführerin Dr. Christina Kaneider über das in den vergangenen fünf Jahren von uns Erreichte und über die aktuelle und zukünftige Entwicklung der ÖGHL. Sie informierten über unsere verschiedenen internen Arbeitsgruppen, wie die AG Ausbildung und die AG Freitodhilfe. Auch über das Verfahren beim Verfassungsgericht konnten wir einige spannende Details erfahren, obwohl wir zu diesem Zeitpunkt noch auf das Urteil warteten.
Büroleiterin Hedi Klima erzählte über ihre umfassende Tätigkeit und Mitarbeiterin Tina Eisinger berichtete einfühlsam über ihre Erfahrungen bei der Freitodbegleitung ihrer Eltern. Gerade solche persönlichen Erzählungen machen uns immer wieder bewusst, wie wichtig die Arbeit der ÖGHL ist und wie dringend notwendig eine professionelle Unterstützung und Begleitung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Nach diesen Berichten beantworteten wir die zahlreichen Fragen und Anliegen der Anwesenden und beendeten das Treffen schließlich mit einer offenen Diskussionsrunde in entspannter Atmosphäre. Wir freuen uns besonders, dass sich an diesem Tag weitere engagierte Menschen gefunden haben, die künftig bei uns mitarbeiten und uns mit ihrer Expertise unterstützen werden. Danke an alle Anwesenden für den interessanten
ÖGHL-Ansprechpartner:innen
Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich bitte an ihre regionalen Ansprechpartner:innen
Wien, NÖ und BGLD
OÖ
Salzburg
Tirol und Vorarlberg
+43 660 4307079
+43 699 11865507
+43 6245 83204
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Für alle anderen Bundesländer sowie für Fragen im Zusammenhang mit Freitodhilfe schreiben Sie bitte ausschließlich an: office@oeghl.at
Sie haben Erfahrung – bringen Sie sie ein
Ihr Wissen, Ihre Erfahrung und Ihre Zeit sind wertvolle Güter, die Sie bei der ÖGHL einbringen können. Derzeit suchen wir Mitarbeiter:innen für die Arbeitsgemeinschaften Recht und Wissenschaft. Außerdem fehlen Ansprechpartner:innen für die Bundesländer Steiermark, Kärnten und das Burgenland. Lernen Sie unsere Teams und unsere Arbeitsweise kennen – kontaktieren Sie uns per Telefon oder e-mail. Wir freuen uns aus Sie!
Hilfe in Krisen
Anlaufstellen in Krisenfällen und Suizidprävention in Österreich
- www.suizid-praevention.gv.at
- https://kriseninterventionszentrum.at Telefon 01/406 95 95 (Mo-Fr, 8-17 Uhr)
- Telefonseelsorge: Notruf 142 (jederzeit)
- Sozialpsychiatrischer Notdienst: Telefon 01/31330 (jederzeit)
Mitgliedsbeitrag 2025
Wir möchten Sie an die Zahlung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2025 erinnern. Der Beitrag beträgt €50 und ist spätestens Ende März jeden Jahres fällig.
Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende
easybank Österreich
IBAN: AT941420020010982333
BIC: BAWAATWW
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer, sodass wir ihre Zahlung zuordnen können. Besonders hilfreich wäre es, wenn Sie für die Zukunft jeweils zum 1. März einen Dauerauftrag einrichten. Falls Sie unsere Anliegen darüberhinaus unterstützen wollen, freuen wir uns sehr über eine Spende an die oben angeführte Bankverbindung.
Für Fragen betreffend Ihre Mitgliedsbeiträge oder Spenden wenden Sie sich bitte per e-mail an unsere Büroleiterin Hedi Klima.
Sie sind noch nicht ÖGHL-Mitglied? Nutzen Sie die Möglichkeit, online beizutreten. Oder benutzen Sie dieses PDF.
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Knappe Ressourcen
Wir haben unsere Ressourcen durch die beiden erfolgreichen Prozesse vor dem VfGH erschöpft und sind gezwungen, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Gleichzeitig arbeiten wir daran, unser Leistungsangebot auszuweiten. Wir möchten dies nicht mit sofortiger Wirkung tun, so dass die Erhöhung erst ab dem Jahr 2026 bindend wird. Für das Jahr 2025 bleibt der Pflichtbeitrag konstant bei €50. Wir möchten Sie aber bitten, je nach Ihren Möglichkeiten zu erwägen, bereits heute einen höheren Beitrag einzuzahlen. Allein die Inflation würde seit Gründung der ÖGHL für das kommende Jahr einen Beitrag von €65 erforderlich machen. Wir sind weiterhin auf zusätzliche Spenden angewiesen. Vielen Dank!
Rechnungsprüfung und Generalversammlung
Die bestellten Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel im Geschäftsjahr des Vereins 2024 geprüft und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel bestätigt.
Die nächste Generalversammlung (GV) der ÖGHL findet am 19. März 2025 ab 15 Uhr in der Kanzlei Ethos Legal, Teinfaltstraße 8, 1010 Wien, statt – mit den folgenden Agendapunkten: Berichte des Vorstands; Genehmigung der Berichte; Entlastung des Vorstands; Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer; Statutenänderung; Anpassung des Mitgliedsbeitrags; Jahresvoranschlag; Allfälliges. Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten eine schriftliche Einladung mit Agenda und weiteren Details. Zur Teilnahme an der GV ist eine schriftliche Anmeldung an die ÖGHL-Geschäftsstelle zwingend erforderlich.
ÖGHL-Servicetelefon
Die umfangreichsten Informationen und aktuellen Neuigkeiten bietet wie immer unsere Website. Da nicht jede und jeder Zugang zum Internet bzw. zu einem Computer hat, erreichen Sie die ÖGHL auch telefonisch über unsere Servicenummer. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie zunächst nur Ihren Kontakt hinterlassen können. Unsere ehrenamtliche Mitarbeiterin Hedi Klima ruft Sie verlässlich zurück.

ÖGHL-Telefon: +43 676 5320648
Filmtipp
Anxiety (Originaltitel: Lęk)
Anxiety ist ein polnisch-deutsch-schweizerisches Drama aus dem Jahr 2023, das bereits einige Auszeichnungen auf Festivals erhielt und Ende Februar in den Kinos startete.
Anxiety handelt von zwei Schwestern: Małgorzata, eine Einzelgängerin und erfolgreiche Anwältin, und ihre jüngere Schwester Łucja, eine zufriedene Mutter zweier Töchter und Assistentin in Małgorzatas Anwaltskanzlei. Małgorzata ist schwer erkrankt und die beiden machen sich auf den Weg zu einer Schweizer Klinik, die Sterbebegleitung anbietet. Jede von ihnen hat andere Absichten: Małgorzata möchte die Welt zu ihren eigenen Bedingungen verlassen, während Łucja hofft, ihre Schwester davon zu überzeugen, ihre Meinung zu ändern und für ihr Leben zu kämpfen. In den Hauptrollen sind Magdalena Cielecka und Marta Nieradkiewicz zu sehen. Regisseur ist Slawomir Fabicki, der 2002 mit dem Kurzfilm ‚A Man Thing‘ für einen Oscar nominiert war.

Ziele der ÖGHL
Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) engagiert sich für
- die Förderung einer Kultur des humanen Sterbens;
- die Förderung der gesellschaftlichen, politischen und legalen Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende;
- die Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über Sterbehilfe und die Möglichkeit der Errichtung einer Sterbeverfügung;
- jede Form der nicht-physischen Hilfeleistung für Vereinsmitglieder im Sinne des StVfG, wie insbesondere die ergebnisoffene Beratung, organisatorische Hilfe und jede sonstige Unterstützung von Betroffenen und/oder ihren Angehörigen.
Die ÖGHL hält das Sterbeverfügungsgesetz weder für inhaltlich ausreichend noch für konform mit der österreichischen Verfassung und europäischem Recht und engagiert sich juristisch, politisch und gesellschaftlich für eine weitere Liberalisierung und für real möglichen Zugang zur Sterbehilfe.
Leitsätze der ÖGHL
- Die ÖGHL setzt sich dafür ein, dass Menschen durch ein gesetzlich geregeltes Angebot von Sterbehilfe (präziser: Freitodhilfe) die Möglichkeit gegeben wird, insbesondere sinnloses und unerträgliches Leid am Lebensende zu vermeiden und dadurch ihre Menschenwürde zu erhalten.
- Die ÖGHL betrachtet ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als wesentlichen Teil der Autonomie des Menschen, deren Betonung und Anerkennung im Lauf der Geschichte zunahm und wahrscheinlich weiter zunehmen wird. Dieses Recht wurde vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof, wie auch von anderen Gerichten, ausdrücklich bekräftigt. Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst auch das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende. Auch dieses Recht wurde vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof bestätigt.
- Die ÖGHL engagiert sich dafür, dass Freitodhilfe auch tatsächlich und bedarfsgerecht verfügbar ist und nicht durch gesetzliche Regulierungen in der Praxis unangemessen eingeschränkt oder gar unmöglich wird. Schutz vor Missbrauch aller Art ist wichtig, darf aber das Selbstbestimmungsrecht nicht kompromittieren.
- Die ÖGHL betont den ethischen und zeitlichen Vorrang von Palliativmedizin sowie psychischer und emotionaler Betreuung vor jeder Entscheidung zum Freitod. Sollte die ÖGHL in Zukunft individuelle Informationsgespräche anbieten, dann werden diese ergebnisoffen sein.
- Jeder Mensch darf selbstverständlich für sich selbst Freitodhilfe ablehnen, etwa aus religiösen Gründen. Ein säkularer Staat darf Glaubensvorschriften aber nicht zur Grundlage staatlichen Handelns und staatlicher Regulierung machen, die für alle gelten.
- Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit vor allem auf ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von schwerem körperlichen oder psychischen Leid, insbesondere bei unheilbaren Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung und bei aufrechter Entscheidungsfähigkeit des Leidenden.
- Die ÖGHL propagiert mittelfristig die weitere Legalisierung der Freitodhilfe, insbesondere die Abschaffung der Einschränkung auf bestimmte Diagnosen anstelle von subjektiv empfundenem Leid als Kriterium, frei verfügbare und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Information und die Durchführung von Freitodbegleitungen durch qualifizierte Personen, sowie die Liberalisierung von § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ durch Einfügung geeigneter qualifizierter Ausnahmen.
- Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, Minderjährige und Gesunde dürfen nicht diskriminiert werden, denn auch für diese gilt das Recht auf Selbstbestimmung.
- Jeder Mensch sollte sich ungeachtet seines Alters und seines Gesundheitszustandes vorsorglich in angemessener Form mit seinem Lebensende und dessen möglichen Begleitumständen befassen.
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Die ÖGHL in der Gesellschaft
- Die ÖGHL ist einem humanistischen Weltbild verpflichtet. Die ÖGHL ist überkonfessionell und überparteilich. Die ÖGHL arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage.
- Die ÖGHL trägt zur gesellschaftlichen und politischen Willensbildung bei, einschließlich der Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen. Die ÖGHL sucht Brücken zwischen den sich wandelnden Weltbildern, die die Gesellschaft heute prägen.
- Die ÖGHL stützt sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 20.01.2011 („Haas gegen die Schweiz“), die Empfehlungen der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts („Sterben in Würde“, 2015), das Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 und auf das Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 11.12.2020.
- Der Verein sieht sich als Sterbehilfeverein nach dem Vorbild ähnlicher Vereine in Deutschland und in der Schweiz, freilich unter Beachtung der österreichischen Rechtslage. Er schließt damit explizit alle Tätigkeiten aus, die § 77 StGB und/oder § 78 StGB zuwiderlaufen oder aber die Bestimmungen des StVfG verletzen würden.
Impressum:
Medieninhaber und Herausgeber: ÖGHL – Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende ZVR 1091765485
Postanschrift: ÖGHL c/o RA Mayer und Herrmann, Baumannstrasse 9/8, 1030 Wien
Vereinszweck: Der Verein bezweckt die Förderung einer Kultur des humanen Sterbens und die Förderung der gesellschaftlichen, politischen und legalen Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende.
Der Newsletter erscheint drei- bis viermal jährlich und informiert über die Aktivitäten der ÖGHL. Gastbeiträge und Leserbriefe geben nicht notwendigerweise die offizielle Position der ÖHGL wieder. Reproduktion, auch in Auszügen, nur nach Rücksprache mit der ÖGHL.
Bildnachweis: S.1: VfGH/Maximilian Rosenberger, s.10: Apple Film
Aus Gründen der Lesbarkeit sind die Texte nicht durchgehend gegendert, selbstverständlich sind immer alle Geschlechter angesprochen. Kontakt: office@oeghl.at, www.oeghl.at, Tel. +43 (0)676 5320648


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