Der Preis der Unschuld

„Für 26.000 Euro lässt sich Unschuld nicht kaufen“, so der treffende und zugleich bittere Titel eines Artikels auf hpd.de, der den skandalösen Umgang des deutschen Rechtsstaats mit dem Fall Kardinal Woelki aufs Korn nimmt. Und genau an diesem Punkt setzt die folgende Analyse an: Denn was dort als nüchterne juristische Aufarbeitung präsentiert wird, offenbart bei genauerem Hinsehen ein Panorama institutioneller Selbstverklärung, moralischer Verdunstung und struktureller Bevorzugung einer Kirche, die weder zur Aufklärung noch zur Buße bereit scheint, aber dafür mit erstaunlicher Regelmäßigkeit glimpflich davonkommt. Die Frage, ob man sich für Geld von Verantwortung freikaufen kann, ist längst beantwortet.

Die eigentliche Frage ist: Warum lassen wir es zu?

Lest selbst:


Wie 26.000 Euro genügen, um Verantwortung zu umgehen – Ein Abgesang auf Rechtsstaat, Moral und kirchliche Integrität

Wenn ein:e durchschnittliche:r Bürger:in vor Gericht steht, weil er:sie unter Eid die Unwahrheit gesagt hat, dann ist die Erwartung eindeutig: Die Wahrheit ist nicht verhandelbar, der Rechtsstaat schlägt zu. Doch wenn es sich bei der beschuldigten Person um einen hochrangigen Kirchenfürsten wie Kardinal Rainer Maria Woelki handelt, dann wirkt das Gesetz plötzlich… geschmeidig. Die Zahlung von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung führte zur Einstellung des Verfahrens. Damit ist er juristisch fein raus. Moralisch bleibt ein Trümmerhaufen zurück.

Ein Ablasshandel 2.0

Die katholische Kirche hat in ihrer zweitausendjährigen Geschichte vieles perfektioniert, unter anderem den geschäftstüchtigen Umgang mit Schuld. Der klassische Ablasshandel war einst ein florierendes Geschäftsmodell. Heute übernimmt der säkulare Staat offenbar die Rolle des Beichtvaters, der für ein paar tausend Euro den Sündenerlass organisiert. Nur dass der Sündenzettel heute § 153a der Strafprozessordnung heißt und nicht mit dem päpstlichen Siegel, sondern mit dem Stempel der Staatsanwaltschaft versehen wird.

Was war passiert?

Woelki, seines Zeichens Erzbischof von Köln, hatte laut Staatsanwaltschaft Köln eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die nicht der Wahrheit entsprach. Genauer: Es ging um Aussagen im Kontext eines Gutachtens zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Die Ermittlungen ergaben, dass der Kardinal zwar keine vorsätzliche Falschaussage gemacht habe, wohl aber fahrlässig handelte. Doch anstatt sich in einem ordentlichen Verfahren verantworten zu müssen, wurde das Verfahren gegen Zahlung eingestellt.

Die Argumentation: Fahrlässigkeit reicht nicht für eine Anklage, und die Zahlung diene dem öffentlichen Interesse. Aha. Und mit welchem Interesse agiert der Staat, wenn er einen der ranghöchsten Kirchenmänner des Landes einfach so aus der Schusslinie nimmt?

Gerechtigkeit für Reiche, Gnade für Fromme

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Möglichkeit der Einstellung eines Verfahrens gegen Auflage, das sogenannte Opportunitätsprinzip, vor allem jenen zugutekommt, die die finanziellen Mittel haben, sich eine solche Einstellung zu leisten. Woelki zahlte 26.000 Euro. Das entspricht in etwa dem, was ein:e Alleinerziehende:r mit zwei Kindern in einem halben Jahr verdient. Wer das Geld nicht aufbringen kann, sieht sich häufig mit einem öffentlichen Verfahren, dem medialen Pranger und einem Urteil konfrontiert.

Gleichheit vor dem Gesetz? In der Theorie ja, in der Praxis eine wohlklingende Illusion. Ein säkularer Staat, der sich als moralisch integer versteht, müsste sich schämen, dass solche juristischen Schlupflöcher überhaupt existieren.

Kirchliche Unschuldserklärungen: PR statt Reue

Besonders perfide ist die Reaktion des Erzbistums Köln, das die Einstellung des Verfahrens als quasi Freispruch interpretiert. Man sehe sich bestätigt, dass keine Schuld vorliege, heißt es. Dass die Staatsanwaltschaft ganz klar von einem fahrlässigen Verhalten sprach, wird mit frommem Schweigen übergangen. Es ist ein Spiel mit der öffentlichen Wahrnehmung, das an moralischer Verkommenheit schwer zu überbieten ist. Wenn die Kirche wirklich Interesse an Aufklärung hätte, müsste sie solche Vorgänge selbstkritisch aufarbeiten, nicht beschönigen.

Ein strukturelles Problem: Die Immunität der Institution Kirche

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er ist symptomatisch für ein strukturelles Problem: die Sonderstellung der Kirchen in Deutschland. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen sie nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch eine gewisse politische und juristische Rückendeckung. Der säkulare Staat beugt sich oft, wenn es um kirchliche Würdenträger geht. Man will es sich mit dem moralischen Überbau des Landes nicht verscherzen. Dabei haben gerade die Missbrauchsskandale der letzten Jahre gezeigt, dass genau dieser Überbau dringend abgetragen gehört.

Eine ernsthafte Trennung von Kirche und Staat, wie sie in einem konsequent säkularen System geboten wäre, würde Fälle wie diesen nicht verhindern, aber die institutionelle Begünstigung beenden. Wer behauptet, dass der Rechtsstaat blind sei, muss sich fragen lassen, warum die Waage der Gerechtigkeit so oft zugunsten der Mächtigen kippt, und warum bei Bischofsmützen offenbar beide Augen zugedrückt werden.

Die Opfer schweigen nicht – auch wenn der Staat es tut

Was in dieser ganzen Affäre vollkommen untergeht: die Perspektive der Opfer. Menschen, die unter dem Schutzmantel der Kirche missbraucht wurden, erleben immer wieder, wie Täter gedeckt, Verfahren verschleppt und Verantwortliche nicht belangt werden. Wenn dann auch noch jene, die für Aufarbeitung zuständig wären, sich selbst in Widersprüche und Falschaussagen verstricken und dennoch unbehelligt davonkommen, ist das ein Schlag ins Gesicht jedes einzelnen Betroffenen.

Fazit: Kein Geld der Welt kauft moralische Integrität

26.000 Euro, das ist der Preis, den man in Deutschland zahlen muss, um als Kardinal nicht vor Gericht zu landen. Für Gläubige mag das wie ein Akt göttlicher Fügung wirken, für Humanist:innen ist es ein Beleg für die moralische Bankrotterklärung eines Rechtssystems, das sich beugt, wo es Rückgrat zeigen müsste.

Was bleibt? Ein fahler Beigeschmack, das Gefühl, dass Verantwortung in diesem Land eine Frage des Geldbeutels ist, und die Erkenntnis, dass die Kirche weiterhin mit einem Fuß im Mittelalter steht, während sie mit dem anderen selbstgerecht auf der Gerechtigkeit herumtrampelt.

Links:

Der Originalbeitrag von Peter Kurz erschien zuerst beim hpd.

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