Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!

Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz

Es ist ungewöhnlich – und gerade deshalb tun wir es. Wir veröffentlichen auf diesem humanistischen Blog die Petition von Prof. Dr. Joachim Volz: Kein Mord ohne Mörder. Ungewöhnlich, weil es um ein strafrechtliches Detail geht, das doch alles andere als ein Detail ist: den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen im deutschen Recht.

Volz kritisiert, dass der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt ist, als rechtswidrig, auch wenn er straffrei bleibt. Und dass Mediziner:innen, die in besonderen Notlagen helfen, sich unter Umständen sogar wegen Mordes verantworten müssen, obwohl kein Mörder im klassischen Sinn existiert.

Wir Humanist:innen treten ein für Selbstbestimmung, für reproduktive Rechte und für ein Strafrecht, das nicht mit der Moralkeule agiert. Deshalb unterstützen wir das Anliegen, das Prof. Volz mit klarer juristischer Argumentation auf den Punkt bringt: Eine Gesellschaft, die Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt – und gleichzeitig das Leid der Betroffenen ignoriert – begeht Unrecht. Auch wenn es in Paragraphen gegossen ist.


Mein Name ist Prof. Dr. Joachim Volz, ich bin Gynäkologe und Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt. Ich begleite Menschen in ihren verletzlichsten Momenten – bei unerfülltem Kinderwunsch oder wenn eine Schwangerschaft nicht mehr tragbar ist. Dazu braucht es medizinische Kompetenz, ethisches Feingefühl und vor allem großes Vertrauen. Dieses wird zerstört, wenn eine übergeordnete Institution in diese Entscheidungen eingreift – genau das ist geschehen.

Seit der Übernahme unseres Krankenhauses durch einen katholischen Träger zu Beginn dieses Jahres dürfen mein Team und ich keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen. Selbst dann nicht, wenn eine klare medizinische Indikation vorliegt, also bei schwerer Bedrohung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der Patientinnen.

Aus Sicht des katholischen Trägers ist jede Beendigung einer Schwangerschaft Mord, somit wären mein Team und ich Mörder.

Das Verbot ignoriert das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz. Denn sogar nach § 218a Abs. 2 StGB ist ein solcher Eingriff ausdrücklich erlaubt, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit bedeutet.

Das Verbot kann ich nicht akzeptieren. Deshalb habe ich mich entschieden, dagegen zu klagen und diese Petition als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft zu richten.

Warum?

⁠1. Mein Fall ist kein Einzelfall.

Es gab bereits mehrere Fusionen mit ähnlichen Konsequenzen für die Gynäkolog:innen. Die Krankenhausreform könnte viele weitere solcher Fälle produzieren. Die ohnehin schon bestehende Lücke in der Gesundheitsversorgung von Schwangeren würde dadurch noch größer werden. Ich soll meine Patientinnen im Stich lassen und sie kilometerweit wegschicken, obwohl ich helfen könnte. Selbst bei schweren Fehlbildungen des Fötus, bei Schwangerschaften nach Vergewaltigungen oder mit immensen gesundheitlichen Risiken. Das ist in meinen Augen schlicht unterlassene Hilfeleistung, es ist falsch und widerspricht unseren Gesetzen.

2. Kirche und Medizin vertragen sich nicht.

In der Medizin sollte die Patientin – im Austausch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt – das letzte Wort haben. Nicht ein katholischer Moralapparat, nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt. Aber auch das geltende Recht in Form des §218 StGB macht Abbrüche zu einer Frage von Erlaubnis und Moral, statt von medizinischer Fürsorge und Selbstbestimmung. Mit meiner Klage und dieser Petition will ich nicht gegen den Glauben rebellieren, sondern aufklären. Ich setze mich für die Rechte und die Würde meiner Patientinnen ein und plädiere für eine ehrliche, ideologie-freie Debatte, die schon lange überfällig ist.

3.⁠ ⁠Das geltende Strafrecht (§ 218 StGB) passt nicht zur Realität.

In § 218a StGB wird künstlich zwischen einer als rechtmäßig geltenden medizinischen Indikation und einer angeblich rechtswidrigen, aber beratenen, selbstbestimmten Entscheidung der Frau unterschieden. In Wahrheit liegt beiden Fällen das legitime Recht einer jeden Frau zugrunde, nach ärztlicher Beratung zu entscheiden, ob sie sich eine Fortführung ihrer Schwangerschaft in ihrem höchstpersönlichen Kontext zumuten kann.

In der Konsequenz heißt das: Wo persönliche Zumutbarkeit und individuelle Entscheidung ausschlaggebend sind, kann kein allgemeiner Straftatbestand gerechtfertigt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist somit nicht möglich.

Deshalb fordere ich:

  • Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern. Kirchliche Dogmen haben dort nichts zu suchen
  • Schluss mit der Kriminalisierung von jeglicher Form des Schwangerschaftsabbruchs

Medizin braucht Herz und Verstand, keine Moralpredigt. Reproduktive Selbstbestimmung ist kein Verbrechen. Meine Hilfe ist keine Sünde, sondern ein Gebot der Menschlichkeit.
Deshalb: Unterschreibe meine Petition & teile sie.

Wenn du möchtest, kannst du meine Klage vor dem Arbeitsgericht Lippstadt auch durch eine Spende unterstützen.

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