Toxische Barmherzigkeit: Katholisches double-bind zum Machterhalt
So titelte Norbert Lüdecke in der Eule im Beitrag über die „Fiducia supplicans“
Vor etwa einer Woche sorgte die Erklärung des Vatikans für Aufsehen. Kirchenrechtler Norbert Lüdecke steht dem in Deutschland weit verbreiteten Enthusiasmus über das Dokument skeptisch gegenüber. Tatsächlich übt er starke Kritik daran.
Der ehemalige Kirchenrechtler Norbert Lüdecke aus Bonn hat die vor einer Woche veröffentlichte Erklärung „Fiducia supplicans“ scharf kritisiert. In einem Beitrag für das Online-Magazin „Eule“ bezeichnete Lüdecke die darin ermöglichte Segnung homosexueller Paare und von Paaren in „irregulären Situationen“ als herabwürdigend und schädlich. Seiner Meinung nach integriert der im Dokument beschriebene Segen solche Paare nicht in die Kirche, sondern bestätigt eher eine „liturgische Apartheid“. Lüdecke argumentiert, dass die Kirche zwar vorgibt, liebevoll zu sein, in Wirklichkeit jedoch das Ausleben der sexuellen Orientierung von queeren Menschen weiterhin ablehnt. Er wirft der Kirche vor, auf sexuelle Handlungen zu verzichten zu verlangen, was eine teilweise Selbstverleugnung bedeute, und bezeichnet dies als potenziell schädliche Doppelbotschaften.
Vor anderthalb Wochen hat das Dikasterium für die Glaubenslehre überraschend das Dokument „Fiducia supplicans“ veröffentlicht. In diesem legt der Vatikan die Bedingungen für die Segnung von homosexuellen, unverheirateten und wiederverheirateten Paaren fest. Es wird jedoch betont, dass Geistliche diese Paare nicht im Rahmen eines Gottesdienstes segnen dürfen und eine Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung ausgeschlossen sein muss. Die Reaktionen auf die Erklärung waren unterschiedlich: Die Deutsche Bischofskonferenz hat „Fiducia supplicans“ ausdrücklich begrüßt, während andere nationale Bischofskonferenzen, insbesondere in Afrika, die Segnung homosexueller Paare nach der Veröffentlichung des Vatikan-Dokuments offiziell verboten haben.
Die Vatikan-Erklärung birgt eine subtile Form der Demütigung durch die Kirchenleitung
Lüdecke kritisiert scharf die positive Aufnahme der Erklärung in Deutschland und bezeichnet sie als heuchlerisch und letztlich unmenschlich. Er ist schockiert darüber, dass einige in Deutschland das Dokument des Glaubensdikasteriums entweder naiv oder opportunistisch bejubeln. Lüdecke warnt davor, dass die Lobeshymnen auf die Erklärung dazu führen könnten, dass betroffene Paare eigene, selbst geschaffene Rituale nutzen und sich dabei teilweise selbst verleugnen. Stattdessen plädiert er dafür, diesen Paaren zu helfen, sich von der Abhängigkeit von der Anerkennung durch das klerikale Moralregime zu befreien.
Lüdecke nimmt auch den Bischof von Rom (Franziskus) kritisch unter die Lupe. Er wirft ihm vor, in der Vatikan-Erklärung eine subtile Form von demütigender pastoraler Führung zu präsentieren, die jedoch von vielen vorrangig als liberale Öffnung wahrgenommen wird. Lüdecke argumentiert, dass die vermeintliche Geschicklichkeit des Papstes nicht darin besteht, mit versteckten Codes oder Absichten zu arbeiten, sondern eher darin, den Eindruck zu erwecken, als würde er genau das tun. Er betont, dass „Fiducia supplicans“ keine Veränderung in der kirchlichen Lehre herbeiführt. Auch hinsichtlich des von Franziskus vorangetriebenen Themas der Synodalität sieht Lüdecke kaum wirkliche Veränderungen in der Kirche. Er beschreibt Franziskus als geschickten Rhetoriker, der verbal ein Klima der Reform schafft, in dem letztendlich jedoch die Beharrung gedeihen kann. Lüdecke kritisiert, dass der Papst zwar von „heilsamer Dezentralisierung“ spricht, in der Realität jedoch in päpstlicher Souveränität regiert, ähnlich wie kaum einer seiner Vorgänger.
Ich möchte hier nicht auf die Kirche einschlagen, sie mag sich selbst disqualifizieren, ich möchte es nur unter der Sicht der Menschenrechte beurteilen.
Das Verbot von Homosexualität an sich stellt einen Verstoß gegen das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung dar, wie es in verschiedenen internationalen Menschenrechtsdokumenten festgeschrieben ist. Insbesondere das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz, das in Artikel 7 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in Artikel 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert ist, wird durch die Kriminalisierung von Homosexualität verletzt. Homosexuelle Menschen haben das gleiche Recht wie heterosexuelle Menschen, vor dem Gesetz gleich behandelt zu werden, und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verstößt gegen dieses grundlegende Menschenrecht. Die Kriminalisierung von Homosexualität verstärkt Vorurteile, fördert gesellschaftliche Stigmatisierung und schränkt die individuellen Freiheiten und Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ein.
Die Kirche geht die sexuelle Orientierung von Menschen einen feuchten Kehricht an.

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