Überfälliger Bruch mit gefährlicher Pseudotherapie

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Am 23. Juni 2025 wurde im österreichischen Nationalrat der Entwurf eines Gesetzes debattiert, das sogenannte Konversionsmaßnahmen an Minderjährigen verbieten soll. Es trägt den sachlichen Titel Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz, doch im Kern geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: um die Anerkennung, dass Homosexualität keine Krankheit ist, sondern eine menschliche Freiheit – nicht therapiebedürftig, sondern schützenswert.

Der Gesetzesentwurf wurde von SPÖ und NEOS eingebracht. Er sieht vor, dass jede gezielte Einflussnahme auf Jugendliche mit dem Ziel, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu unterdrücken oder zu verändern, künftig strafbar ist. Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsentzug oder 30.000 Euro Geldbuße sind vorgesehen. Auch Eltern, Ärzt:innen oder andere Betreuungspersonen können belangt werden, wenn sie solche Eingriffe veranlassen oder ermöglichen. Wer Angebote solcher Praktiken bewirbt oder vermittelt, macht sich ebenfalls strafbar.

Diese Maßnahmen sind notwendig. Und das nicht nur symbolisch, sondern konkret. Denn noch immer werden in Österreich Jugendliche in sogenannte Umpolungscamps geschickt, vor allem von streng religiösen Gruppierungen, die ihre ideologische Ablehnung queeren Lebens mit einem christlich verbrämten Heilsversprechen tarnen. In diesen Camps wird jungen Menschen eingeredet, ihre sexuelle Orientierung sei sündhaft, krankhaft oder überwindbar, und dass sie sich bekehren, heilen oder wiederherstellen lassen müssten.

Diese Praktiken sind psychische Gewalt. Sie beruhen auf Scham, Einschüchterung und Identitätsverweigerung. Und sie haben schwerwiegende Folgen: Angststörungen, Depressionen, Suizidversuche. Nichts davon ist ein bedauerlicher Nebeneffekt, es ist das logische Ergebnis, wenn einem Menschen eingeredet wird, er sei falsch.

Vor diesem Hintergrund ist es irritierend, dass manche medizinische und psychotherapeutische Fachverbände dem Entwurf mit Skepsis begegnen. Manche argumentieren, es könnte auch jene Gespräche kriminalisieren, in denen Jugendliche über Unsicherheiten sprechen. Doch genau hier liegt ein Missverständnis: Nicht queere Jugendliche brauchen Therapie, sondern jene, die glauben, diese Jugendlichen müssten „normalisiert“ werden.

Was es braucht, ist keine psychotherapeutische Begleitung von Homosexuellen, sondern eine gesetzlich geschützte Umgebung, in der junge Menschen ohne Angst über ihre Identität sprechen können. Wer sie dabei unterstützt, gehört geschützt. Wer sie dabei bricht, gehört gestoppt.

Der Gesetzesentwurf macht einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Doch er darf nicht bei einem vagen Strafrahmen stehen bleiben. Er muss klar regeln, dass es keine Ausnahmen für Missionar:innen gibt, die sich hinter religiös motivierter Seelsorge verstecken, keine Schlupflöcher für Umpolungscamps, keine rechtliche Grauzone für Pseudotherapien im familiären Umfeld. Denn Menschenwürde endet nicht am Rand des Weltbilds ihrer Eltern oder ihrer Glaubensgemeinschaft.

Die Wahrheit ist unbequem, aber sie muss gesagt werden: Wer queeres Leben als heilbar betrachtet, begeht eine Menschenrechtsverletzung. Wer Homosexualität mit Pathologie verwechselt, stellt sich gegen jedes medizinische, rechtliche und moralische Wissen unserer Zeit.

Wenn dieses Gesetz einen Unterschied machen will, dann nicht durch juristische Detailverliebtheit, sondern durch eine unmissverständliche Botschaft: Niemand muss sich für sein queeres Leben rechtfertigen. Und niemand darf daran arbeiten, es „abzuschaffen“.


Aus psychiatrischer/psychologischer Sicht: (Dr. Moritz Mühlbacher)

Aus psychiatrischer und psychologischer Sicht sind sogenannte Konversionstherapien nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch potenziell schädlich und ethisch inakzeptabel. Internationale Fachgesellschaften, darunter die American Psychiatric Association (APA), die American Psychological Association, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP), lehnen Konversionsversuche ausdrücklich ab.

Homosexualität ist keine psychische Störung

Bereits 1973 hat die American Psychiatric Association Homosexualität aus dem Diagnostischen und Statistischen Manual Psychischer Störungen (DSM) gestrichen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entfernte Homosexualität 1992 aus der internationalen Klassifikation psychischer Krankheiten (ICD). Es besteht weltweiter Konsens, dass gleichgeschlechtliche Orientierung eine normale Variante menschlicher Sexualität ist. Konversionstherapien beruhen daher auf einem veralteten, pathologisierenden Weltbild, das mit dem heutigen Stand der Psychiatrie unvereinbar ist.

Keine wissenschaftliche Evidenz für Wirksamkeit

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass sogenannte Konversionsverfahren keine Veränderung der sexuellen Orientierung herbeiführen können. Menschen, die an solchen Maßnahmen teilnehmen, berichten entweder von keiner Veränderung oder von erzwungenem Verhaltensgehorsam bei gleichzeitiger innerer Zerrissenheit. Die American Psychological Association betont, dass es keine einzige qualitativ hochwertige Studie gibt, die die behauptete Erfolgsquote solcher Maßnahmen wissenschaftlich bestätigt.

Erhöhtes Risiko für psychische Schäden

Konversionsmaßnahmen sind nicht nur wirkungslos, sondern nachweislich gesundheitsschädlich. Studien zeigen einen signifikanten Zusammenhang zwischen solchen Behandlungen und

  • erhöhter Depressivität
  • Angststörungen
  • Suizidgedanken und -versuchen
  • Verlust des Selbstwertgefühls
  • sozialer Isolation

Diese Folgen betreffen besonders Minderjährige, die unter dem Druck von Familie oder religiösem Umfeld stehen und sich selbst als krank oder sündhaft erleben sollen.

Verletzung therapeutischer Grundprinzipien

Grundlage jeder psychiatrischen und psychotherapeutischen Arbeit ist das Prinzip der Autonomie und Selbstbestimmung der Patient:innen. Konversionsmaßnahmen widersprechen diesem Prinzip fundamental, da sie nicht am Wohl und an der Identität der betroffenen Person orientiert sind, sondern ein ideologisches Ziel überstülpen. Fachgesellschaften sprechen daher von einem ethischen Missbrauch des therapeutischen Vertrauensverhältnisses. Die Bundespsychotherapeutenkammer in Deutschland nennt Konversionstherapien einen Verstoß gegen das Berufsethos.

Fehlende Differenzierung von Therapie und Ideologie

Ein zentrales Problem ist, dass sogenannte Konversionstherapien oft nicht von approbierten Fachpersonen, sondern von religiös motivierten Laien oder in Seelsorge-Kontexten durchgeführt werden. Damit entziehen sie sich jeder medizinischen Verantwortung und laufen außerhalb wissenschaftlich kontrollierter Rahmenbedingungen ab. Auch dort, wo ausgebildete Psychotherapeut:innen solche Maßnahmen durchführen, steht dies im klaren Widerspruch zu den berufsethischen Leitlinien und kann zum Verlust der Berufszulassung führen.

Aktuelle Stellungnahmen und Positionen

  • APA (American Psychiatric Association): Konversionstherapien sind ineffektiv und gefährlich
  • APA (American Psychological Association): Keine therapeutische Rechtfertigung, ethisch bedenklich
  • WHO: Homosexualität ist keine Krankheit – Therapieversuche sind abzulehnen
  • DGPPN (Deutschland): Verbot und rechtliche Sanktionierung gefordert
  • ÖGPP (Österreich): Unterstützung eines Verbots, Hinweis auf Schädlichkeit

Aus psychiatrisch-psychologischer Sicht ist klar: Konversionstherapien sind fachlich falsch, medizinisch wirkungslos, psychisch schädlich und ethisch nicht vertretbar. Sie gehören nicht in die Psychiatrie, nicht in die Psychotherapie und schon gar nicht in die Gesellschaft.

Eine eindeutige Stellungnahme kommt vom Weltärztebund mit dem Richtlinien-Tag: Konversions-/Reparative Therapie, angenommen auf der 64. GV in Fortaleza (Oktober 2013) und überarbeitet auf der 74. GV in Kigali (Oktober 2023)

Präambel

Personen, die sich als LGBTQIA+ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer, Intersexuell, Asexuell und darüber hinausgehende Identitäten) identifizieren, repräsentieren ein breites und fließendes Spektrum an natürlichen sexuellen Orientierungen, Geschlechtsidentitäten, Geschlechtsausdrücken und Geschlechtsmerkmalen. LGBTQIA+-Personen teilen zwar gemeinsame kulturelle und soziale Erfahrungen und verfolgen angesichts benachteiligender, diskriminierender Behandlung und sogar Gewalt gemeinsame Ziele in Bezug auf Gerechtigkeit und Gleichberechtigung. Dennoch handelt es sich um vielfältige Gemeinschaften, die mit unterschiedlichen Herausforderungen und spezifischen Bedürfnissen im Gesundheitswesen und darüber hinaus konfrontiert sind.

Diese Aussage richtet sich speziell an lesbische, schwule und bisexuelle Menschen. Bei der Pflege werden Angehörige der Gesundheitsberufe mit vielen Aspekten menschlicher Vielfalt konfrontiert, darunter auch mit verschiedenen natürlichen Variationen der menschlichen Sexualität. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen deuten darauf hin, dass Lesbisch-, Schwul- oder Bisexuellsein natürliche Varianten der menschlichen Sexualität darstellen und keine grundsätzlich gesundheitsschädlichen Folgen haben. Sie stellen keine Störung oder Krankheit dar, die einer Behandlung oder Heilung bedarf, und jegliche Bemühungen, dies zu erreichen, widersprechen der ethischen Praxis der Medizin.

Homosexualität und Bisexualität sind daher in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht aufgeführt.

Direkte und indirekte Diskriminierung – sowohl zwischenmenschlich als auch institutionell –, Gesetze gegen Homo- und Bisexuelle sowie Menschenrechtsverletzungen, Stigmatisierung und Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, Ablehnung durch Gleichaltrige und Mobbing beeinträchtigen jedoch weiterhin die psychische und physische Gesundheit von Lesben, Schwulen und Bisexuellen. Diese negativen Erfahrungen werden durch mangelnde gesellschaftliche Aufklärung über die verschiedenen natürlichen Ausprägungen der menschlichen Sexualität verstärkt. Sie führen zu einer Verschlechterung der Gesundheit, darunter häufiger Depressionen, Angststörungen, Substanzmissbrauch sowie Suizidgedanken und -versuche. Infolgedessen ist die Selbstmordrate unter lesbischen, schwulen und bisexuellen Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich höher als unter heterosexuellen Gleichaltrigen.

Diese negativen Folgen können durch andere intersektionale Faktoren verschärft werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nationale Herkunft, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Alter, Religion, Geschlechtsidentität, sozioökonomischen Status oder Behinderungen.

Darüber hinaus besteht durch die falsche und unbegründete Pathologisierung lesbischer, schwuler oder bisexueller Identitäten die Gefahr, dass diese Personen zu sogenannten „Konversions-“ oder „Wiedergutmachungs“-Verfahren gezwungen werden. Diese schädlichen und unethischen Praktiken, manchmal auch als Bemühungen zur Veränderung der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGICE) bezeichnet, zielen darauf ab, die natürliche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu unterdrücken oder zu verändern. Diese Methoden haben keine medizinische Indikation, ihre Wirksamkeit ist nicht erwiesen und sie stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und die Menschenrechte der Betroffenen dar. Sie können zu Angstzuständen, Depressionen, geringem Selbstwertgefühl, Drogenmissbrauch, Intimitätsproblemen und Selbstmord führen.

Negative Erfahrungen im Gesundheitswesen können die Arzt-Patienten-Beziehung beeinträchtigen und dazu führen, dass lesbische, schwule und bisexuelle Menschen medizinische Versorgung meiden, sofern diese verfügbar ist. Sie können Ärzten ihre sexuelle Orientierung auch verschweigen, weil sie sich nicht sicher sind, ob sie die richtige Behandlung erhalten, und sich Sorgen um die Sicherheit und Vertraulichkeit ihres Behandlungsumfelds machen. Ohne diese Informationen kann es für Ärzte schwieriger sein, eine gezielte Behandlung anzubieten, die die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse lesbischer, schwuler oder bisexueller Patienten berücksichtigt.

Auch lesbische, schwule oder bisexuelle Ärzte, Medizinstudenten und andere Angehörige der Gesundheitsberufe sind am Arbeitsplatz, in Schulen, Berufsverbänden und darüber hinaus Diskriminierung, Benachteiligung, Ausgrenzung und Mobbing ausgesetzt. Schädliche Arbeits- und Lernumgebungen können zu Stress und Burnout führen, insbesondere bei marginalisierten Personen.

Empfehlungen

  1. Die WMA betont nachdrücklich, dass es sich bei der Lesbisch-, Schwul- oder Bisexualität nicht um eine Krankheit handelt, sondern um natürliche Variationen innerhalb der Bandbreite der menschlichen Sexualität.
  2. Die WMA verurteilt jede Form der Stigmatisierung, Kriminalisierung und Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
  3. Der WMA vertritt die Auffassung, dass sich psychiatrische oder psychotherapeutische Unterstützung, wenn nötig, nicht auf die Variationen der Sexualität selbst konzentrieren darf, sondern vielmehr auf Konflikte, die zwischen diesen Variationen und religiösen, sozialen und verinnerlichten Normen und Vorurteilen sowie den gesundheitlichen Bedürfnissen des einzelnen Patienten entstehen.
  4. Die WMA verurteilt sogenannte „Konversions-“ oder „reparative“ Methoden entschieden. Diese stellen Menschenrechtsverletzungen dar und sind ungerechtfertigte Praktiken, die verurteilt und mit Sanktionen und Strafen belegt werden sollten. Es ist unethisch, wenn Ärzte an solchen Verfahren mitwirken.
  5. Die WMA fordert alle Ärzte dazu auf:
    • körperliche und psychische Erkrankungen auf der Grundlage klinisch relevanter Symptome gemäß den Kriterien des ICD 11 unabhängig von der sexuellen Orientierung zu klassifizieren und eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte Versorgung gemäß international anerkannten Behandlungen und Protokollen und im Einklang mit den im Internationalen Kodex für Medizinische Ethik der WMA festgelegten Grundsätzen bereitzustellen ;
    • Bereitstellung einer sicheren, respektvollen und integrativen Gesundheitsumgebung für lesbische, schwule und bisexuelle Patienten;
    • Förderung sicherer, respektvoller und integrativer Arbeits- und Lernumgebungen für lesbische, schwule und bisexuelle Ärzte, Medizinstudenten und andere Angehörige der Gesundheitsberufe;
    • sich an Weiterbildungen und beruflicher Entwicklung zu beteiligen, um die spezifischen Gesundheitsbedürfnisse lesbischer, schwuler und bisexueller Patienten und die Vorteile bestimmter Behandlungen besser zu verstehen;
    • gegebenenfalls gleichgeschlechtliche Partner und gleichgeschlechtliche Eltern von Patienten in Gespräche über die Gesundheitsversorgung einzubeziehen, und zwar unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten, unter Respektierung seiner Einwilligung und unter angemessener Wahrung der Patientenvertraulichkeit;
    • sich gegen Gesetze und Praktiken aussprechen, die die Menschenrechte von Lesben, Schwulen und Bisexuellen verletzen und sich auch negativ auf das Gesundheitssystem insgesamt auswirken können;
    • lehnen jegliche Schritte sogenannter „Konversions-“ oder „Wiedergutmachungsmethoden“ ab und weigern sich, daran teilzunehmen.
  6. Die WMA fordert ihre Mitglieder und Berufsverbände dazu auf:
    • sich für sichere und integrative Arbeits- und Lernumgebungen für lesbische, schwule und bisexuelle Ärzte, Medizinstudenten und andere Angehörige der Gesundheitsberufe einsetzen;
    • Festlegung und Durchsetzung diskriminierungsfreier Richtlinien im Einklang mit der Erklärung der WMA zur Nichtdiskriminierung bei der Mitgliedschaft und Tätigkeit von Ärzten im Berufsstand ;
    • Erstellen Sie gegebenenfalls Richtlinien für Ärzte, in denen die spezifischen körperlichen und psychischen Gesundheitsprobleme beschrieben werden, mit denen lesbische, schwule und bisexuelle Patienten konfrontiert sind.
    • Fördern Sie, wenn möglich, Änderungen in der medizinischen Ausbildung, der Facharztausbildung und den CME/CPD-Lehrplänen, um Sensibilität und Bewusstsein für die besonderen Gesundheitsbedürfnisse lesbischer, schwuler und bisexueller Patienten zu schaffen.
    • Kanäle einrichten, über die lesbische, schwule und bisexuelle Ärzte Fälle von Diskriminierung oder Vorurteilen gegen sich selbst oder lesbische, schwule oder bisexuelle Patienten melden können;
      in Umgebungen, in denen Vertraulichkeit und Patientensicherheit gewährleistet sind und Daten nicht missbraucht werden können, die freiwillige Datenerhebung im klinischen Umfeld und die regelmäßige Berichterstattung über die Gesundheitsergebnisse lesbischer, schwuler und bisexueller Patientengruppen fördern und dabei auch die Intersektionalität berücksichtigen, um eine gezielte und angemessene Gesundheitsversorgung sicherzustellen und weiter zu verbessern;
    • verurteilen sogenannte „Konversions-“ oder „Wiedergutmachungsmethoden“ aktiv als unethisch.
  7. Die WMA fordert die Regierungen dazu auf:
    • Gesetze gegen Homosexuelle und Bisexuelle ablehnen und aufheben;
    • sogenannte „Konversions-“ oder „Wiedergutmachungsmethoden“ zu verurteilen und zu verbieten;
    • Förderung von Maßnahmen, die gesundheitlichen und anderen Ungerechtigkeiten entgegenwirken, die durch offene und implizite Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen verursacht werden;
    • Aufklärung über die vielfältigen natürlichen Varianten der menschlichen Sexualität bereits im frühen Kindesalter fördern, um die Akzeptanz zu erhöhen und letztendlich die körperliche und geistige Gesundheit aller Menschen zu fördern.

Aus humanistischer Sicht: (Dr. Andreas Gradert)

Verletzte Grund- und Menschenrechte durch Konversionstherapien

Konversionsmaßnahmen stellen einen massiven Eingriff in die Grund- und Menschenrechte dar. Sie pathologisieren queeres Leben, zerstören Identitäten und verletzen zentrale Schutzrechte, die in nationalem und internationalem Recht verankert sind. Hier eine systematische Übersicht der wichtigsten betroffenen Rechtspositionen.

Recht auf Menschenwürde

Homosexualität ist keine Störung. Wer versucht, queere Menschen zu heilen, greift ihre Würde an. Die Menschenwürde schützt jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit und Selbstbestimmung. Konversionspraktiken stellen die Gleichwertigkeit queerer Identitäten infrage und werten sie systematisch ab.
Rechtsquellen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Artikel 1, EU-Grundrechtecharta Artikel 1, Österreichisches Bundesverfassungsgesetz Artikel 3

Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit

Konversionstherapien verursachen nachweislich psychische Schäden wie Depressionen, Angststörungen und suizidale Krisen. Sie sind eine Form seelischer Gewalt. Selbst wenn sie ohne körperliche Eingriffe erfolgen, können sie als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gelten.
Rechtsquellen: AEMR Artikel 5, Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 3, EU-Grundrechtecharta Artikel 3

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

Jeder Mensch hat das Recht, seine Identität zu leben. Wer queeren Jugendlichen ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität abspricht oder verändern will, missachtet dieses Recht in seinem Kern. Konversionsmaßnahmen greifen gezielt in das Privatleben und die Persönlichkeitsrechte ein.
Rechtsquellen: EMRK Artikel 8, EU-Grundrechtecharta Artikel 7, Staatsgrundgesetz Österreich Artikel 2

Diskriminierungsverbot

Konversionstherapien beruhen auf der Annahme, dass Heterosexualität überlegen sei. Diese Annahme ist diskriminierend. Die gezielte Einflussnahme auf queere Menschen, mit dem Ziel ihrer „Umpolung“, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Rechtsquellen: EMRK Artikel 14, EU-Grundrechtecharta Artikel 21, Gleichbehandlungsgesetz Österreich

Recht auf Gesundheit

Konversionsmaßnahmen widersprechen der medizinischen Ethik und wissenschaftlichen Evidenz. Sie sind keine therapeutischen Verfahren, sondern gefährliche Manipulationen mit hohem Schadenspotenzial. Das Recht auf das bestmögliche Maß an körperlicher und seelischer Gesundheit wird dadurch grob verletzt.
Rechtsquellen: UN-Sozialpakt Artikel 12, WHO-Verfassung

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Wenn Konversionspraktiken an Minderjährigen erfolgen, ist dies nicht nur eine Menschenrechtsverletzung, sondern auch ein Verstoß gegen den staatlichen Schutzauftrag. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf seelische Unversehrtheit und dürfen nicht ideologisch unter Druck gesetzt werden.
Rechtsquellen: UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19 und 24, EMRK Artikel 3 (ausgelegt im Kindeswohlkontext)

Religionsfreiheit hat Schranken

Religiöse Organisationen und Einzelpersonen dürfen ihren Glauben leben. Doch die Religionsfreiheit endet dort, wo sie die Rechte anderer verletzt. Wer im Namen des Glaubens versucht, queere Menschen zu brechen oder umzupolen, kann sich nicht auf Glaubensfreiheit berufen. Staatlicher Schutz hat hier Vorrang.
Rechtsquellen: EMRK Artikel 9, EU-Grundrechtecharta Artikel 10

Fazit

Konversionsmaßnahmen sind keine therapeutische Option, sondern ein Verstoß gegen elementare Grund- und Menschenrechte. Sie verletzen die Würde, Unversehrtheit, Identität und Gleichheit der Betroffenen. Ein gesetzliches Verbot solcher Praktiken ist keine Einschränkung der Meinungs- oder Glaubensfreiheit, sondern ein Gebot der Menschenrechte.


Originaltext

Erste Lesung zu Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz

Dem Justizausschuss zugewiesen wurde ein Gesetzesvorschlag der Grünen zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparativen Praktiken. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Geht es nach den Grünen, soll die Durchführung solcher Maßnahmen bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, bei jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen bzw. wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertreter:innen sollte nicht wirksam sein, so die Grünen. Als Strafe bei Verstößen schlagen sie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor.

Nicht vom Verbot umfasst sein sollen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz oder von sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten, deren Ziel die Steigerung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen ist, sollen vom Gesetz unberührt bleiben.

You cannot pray the gay away, wiederholte David Stögmüller (Grüne) einen Ausspruch, der aus dem Leid zahlloser junger Menschen formuliert worden sei, denen man eingeredet habe, sie müssten von etwas geheilt werden, das keine Krankheit ist. 30 % der LGBTIQ-Personen in Österreich hätten laut einer europäischen Studie bereits Konversionsmaßnahmen erlebt. Versuche, Personen umzupolen, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität verändern zu wollen, seien Menschenrechtsverletzungen, betonte Stögmüller. Solche Maßnahmen seien nicht therapeutisch, sondern zerstörerisch. Stögmüller betonte, dass die Grünen für mehr psychologische Betreuung von jungen Menschen eintreten und nicht für Operationen bei Transpersonen unter 18 Jahren seien.

Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) ortete ein sensibles Thema. Konversionstherapien seien abzulehnen, aber die Frage der Abgrenzung müsse man sich genau anschauen. Hier dürfe kein Schnellschuss passieren. Der Antrag sei für sie auf den ersten Blick ein Angriff auf die Souveränität der Familie. Der Staat dürfe nicht in das Familienleben eingreifen. Es gehe darum, Kinder und Jugendliche vor Eingriffen zu schützen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sagte Giuliani-Sterrer mit Blick auf Operationen von Transpersonen.

Für Nico Marchetti (ÖVP) ist wichtig, über so heikle Themen sachlich zu diskutieren. Gegen ein Verbot von Konversionstherapien habe sich der Nationalrat bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode einstimmig ausgesprochen. Bei der Frage der Transsexualität, bei Geschlechtsumwandlungen und Hormontherapien müsse man vorsichtig sein und auf die Wissenschaft hören, meinte Marchetti.

Auch Henrike Brandstötter (NEOS) betonte den Allparteienkonsens gegen sogenannte Homo-Heilungen. Der Antrag der Grünen sei aber nicht gut, voll elitärer Sprache und müsse überarbeitet werden. Brandstötter wolle in der Regierungsbeteiligung das umsetzen, was den Grünen nicht gelungen sei: Homo-Heilungen endlich abzuschaffen, damit nächsten Sommer keine Umpolungs-Camps mehr stattfinden. Dazu sollten wir uns durchringen, sagte sie.

Mario Lindner (SPÖ) betonte, dass im medizinischen und therapeutischen Bereich Konversionstherapien bereits seit 2019 verboten seien. Das Problem liege bei privaten Vereinen, Verschwörungstheoretikern und fundamentalistischen, religiösen Gruppen. Diesen Praktiken und der Gehirnwäsche müsse man einen Riegel vorschieben. Um vom Thema abzulenken, werde die Sache gern mit anderen Fragen vermischt, etwa den medizinisch nicht notwendigen Operationen von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, kritisierte Lindner.

David Stögmüller

Mag.a Marie-Christine Guiliani-Sterrer, BA

Nico Marchetti

Henrike Brandstötter


Quellen

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0692
https://gender.at/konversionstherapie
https://www.lsvd.de/de/ct/1103-Umpolung-aechten
https://www.derstandard.at/story/2000127042268/neos-fordern-zum-pride-start-verbot-sogenannter-umpolungstherapien
https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/6294112/Gespraechsrunde-geplant_Konversionstherapien-in-Oesterreich_Kommt
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVI/EU/15212
https://www.meinbezirk.at/wien/c-regionauten-community/was-ist-konversionstherapie_a6521798

Quellen Grund- und Menschenrechte:
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convention deu

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Quellen Psychologie/Psychiatrie
PDF

OEGPP Stellungnahme Konversionstherapie

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https://humanismus.at/konversionsmassnahmen/

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