UPR-Prozess der UN (1) | Humanistischer Verband Österreich nominiert

Im Jahr 2025 wird Österreich im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) des UN-Menschenrechtsrats auf seine Menschenrechtslage hin überprüft.

Als zivilgesellschaftliche NGO wird die Einreichung unseres schriftlichen Berichts über Österreich und unsere Beteiligung an diesem Prozess eine nützliche Übung in internationaler Lobbyarbeit sein. Zudem ist es eine großartige Möglichkeit, unsere Perspektive auf säkulare humanistische Menschenrechtsthemen einzubringen, die bei den Vereinten Nationen bislang nicht genug Aufmerksamkeit erhielt. Aus diesem Grund wurden wir zu einem Schulungsworkshop über das UPR-Verfahren einladen, in dem uns erklärt wird, wie wir usn an der UPR beteiligen können.

Folgende Länder geben 2025 Ihre Reports ab:

  • Australien,
  • Belgien,
  • Dänemark,
  • Estland
  • Libanon
  • Liberia,
  • Libyen,
  • Malawi,
  • Myanmar,
  • Namibia,
  • Nepal,
  • Singapur,
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Österreich

Humanists International begann im Jahr 2020 erstmals aktiv mit Mitgliedern zusammenzuarbeiten, um schriftliche Beiträge zum UPR einzureichen. Im Jahr 2021 begann Humanists International mit der Durchführung jährlicher UPR-Workshops für seine Mitglieder, erstmals im Februar 2021, der nächste Januar 2022, dann Februar 2023, Februar 2024 und jetzt am 28. Januar 2025.


Auch wenn wir hierzulande im internationalen Vergleich einen hohen Menschenrechtsstandard haben, gibt es viel zu tun. Die Regierung in Österreich muss die nächsten Jahre gut nutzen, um längst überfällige Fortschritte für die Menschen und ihre Rechte voranzutreiben und menschenrechtsfeindliche Maßnahmen endlich zu stoppen! Die Empfehlungen aus dieser Überprüfung müssen konsequent umgesetzt werden.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich


Was ist der Universal Periodic Review (UPR) Mechanismus?
Wie läuft er ab?

Der UPR ist ein Instrument des 2006 geschaffenen Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Er sieht die regelmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage in allen 193 Mitgliedstaaten der UN vor – und zwar im Rahmen eines „peer review“ Prozesses durch andere Staaten und die Zivilgesellschaft. Damit wird seitdem sichergestellt, dass der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in keinem Land der Welt eine „innere Angelegenheit“ bleiben und alle Staaten gleichwertig überprüft werden.

Die Resolution 5/1 des Menschenrechtsrates vom 18. Juni 2007 regelt den Ablauf des UPR. Jeder Staat soll einmal innerhalb von vier Jahren überprüft werden. Basis der Prüfung sind drei Berichte über die Fortschritte und Herausforderungen im Menschenrechtsschutz des jeweiligen Landes, die ein umfassendes und differenziertes Bild vermitteln sollen: Ein Bericht wird von der Regierung selbst erstellt, ein weiterer vom Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR); der dritte Bericht wird auf Basis von Stellungnahmen zivilgesellschaftlicher Organisationen erarbeitet. Den Höhepunkt des UPR bildet eine ca. dreistündige mündliche Prüfung, in der sich der betreffende Staat den Fragen und Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft in einem interaktiven Dialog im Menschenrechtsrat stellt. Anschließend erarbeitet der Menschenrechtsrat einen Bericht über alle an den Staat abgegebenen Empfehlungen; der Staat kann diese annehmen oder ablehnen. Im nächsten Prüfungszyklus, der nach vier Jahren beginnt, wird der Schwerpunkt auf den Umsetzungsstand der angenommenen Empfehlungen gelegt.

Der UPR sieht ein transparentes Verfahren (Übertragung der mündlichen Prüfung mittels Webcast, Veröffentlichung aller Berichte auf der Website des OHCHR) sowie die enge Kooperation zwischen Staaten und Zivilgesellschaft vor. Ziel des Prozesses ist nicht das Anprangern von Verfehlungen durch Staaten, sondern eine stetige Verbesserung des Menschenrechtsschutzes durch Austausch, Dialog und Umsetzung von Empfehlungen.

Von 2008 bis 2011 wurden in einem ersten Prüfzyklus alle Staaten (pro Jahr 48) dem UPR unterzogen, der zweite Prüfzyklus dauerte von 2012 bis 2016. Seit 2017 ist der dritte Zyklus im Gange.

10/2020: Dritter UPR Österreichs

Der dritte österreichische Staatenbericht, der den Schwerpunkt auf die Umsetzung der im zweiten UPR angenommenen Empfehlungen setzt, wurde am 7. Oktober 2020 vom Ministerrat angenommen und Mitte Oktober an das OHCHR übermittelt. Berichtsentwürfe waren zuvor breit an zivilgesellschaftliche Organisationen mit dem Ersuchen um Stellungnahme verteilt worden – die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach Möglichkeit im Bericht berücksichtigt und haben zu dessen Verbesserung beigetragen. Die Prüfung Österreichs vor dem VN-Menschenrechtsrat in Genf fand am 22. Jänner 2021 statt. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe über die Prüfung Österreichs sowie die österreichische Antwort zu den erhaltenen Empfehlungen wurden am 8. Juli 2021 in Genf im Rahmen der 47. Regulären Tagung des VN-Menschenrechtsrats angenommen.

Von den insgesamt 317 Empfehlungen von VN-Mitgliedstaaten an Österreich wurden 236 angenommen, 81 wurden abgelehnt.

07/2015: Zweiter UPR Österreichs

Der zweite österreichische Staatenbericht wurde unter Mitwirkung der zuständigen Ressorts und der Bundesländer im Gremium der MenschenrechtskoordinatorInnen erstellt. Ein Berichtsentwurf wurde auf der Website des BMEIA veröffentlicht sowie an die Zivilgesellschaft verteilt. Eingegangene Stellungnahmen sind hier abrufbar. Der finale Bericht wurde im Juli 2015 an das OHCHR übermittelt. Die Vorstellung des Berichts erfolgte im Rahmen der mündlichen Prüfung Österreichs am 9. November 2015 vor dem VN-Menschenrechtsrat in Genf. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (DEEN) über die Prüfung Österreichs sowie die österreichische Antwort zu den erhaltenen Empfehlungen (DEEN) wurden am 16. März 2016 in Genf im Rahmen der 31. Regulären Tagung des VN-MRR angenommen.

Von den insgesamt 229 Empfehlungen von VN-Mitgliedstaaten an Österreich wurden 162 angenommen, 67 wurden abgelehnt.

10/2010: Erster UPR Österreichs

Der erste österreichische Staatenbericht (DEEN) wurde unter Mitwirkung der zuständigen Ressorts und der Bundesländer im Gremium der MenschenrechtskoordinatorInnen erstellt und im Oktober 2010 an das OHCHR übermittelt. Die Vorstellung des Berichts erfolgte im Rahmen der mündlichen Prüfung Österreichs am 26. Jänner 2011 vor dem VN-Menschenrechtsrat in Genf. Der Bericht der UPR-Arbeitsgruppe (DEEN) über die Prüfung Österreichs wurde am 7. Juni 2011 im Plenum des VN-Menschenrechtsrates angenommen.

Von den insgesamt 161 Empfehlungen von VN-Mitgliedstaaten an Österreich wurden 131 angenommen, 30 wurden abgelehnt. Zu 54 nach der mündlichen Prüfung offen gebliebenen Empfehlungen hat Österreich Stellungnahmen (DEEN) abgegeben.

Ein freiwilliger Zwischenbericht Österreichs über die Umsetzung der angenommenen UPR-Empfehlungen wurde am 23. September 2013 auf der OHCHR-Website veröffentlicht. Dieser Bericht war das Ergebnis regelmäßiger Konsultationen und Treffen zwischen den zuständigen Bundesministerien und MitarbeiterInnen der Länder, sowie mit der Zivilgesellschaft. In mehreren öffentlichen Sitzungen wurde über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet und diskutiert.

Quelle: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten


Seit 2020 haben 12 Mitglieds- und assoziierte Organisationen von Humanists International im Rahmen des UPR-Prozesses schriftliche Beiträge eingereicht:

Zusätzlich zu den schriftlichen UPR-Beiträgen der Mitglieder hat Humanists International im Rahmen des UPR gemeinsame mündliche Vorträge beim UN-Menschenrechtsrat ermöglicht. Bisher wurden im Rat 32 mündliche Erklärungen der UPR mit Mitgliedern abgegeben.

Quelle: Humanists International


Bis jetzt war es schwierig nachzuverfolgen, ob die Empfehlungen des Menschenrechtsrats von der österreichischen Regierung umgesetzt werden. Um besser sichtbar zu machen, ob und wie die aufgezeigten Menschenrechtsmängel behoben werden, hat die Österreichische Liga für Menschenrechte aus einer Forschungskooperation mit der Volksanwaltschaft und mit Teilfinanzierung durch den Zukunftsfonds ein Online-Monitoring-Tool in’s Leben gerufen. Dieses soll in Zukunft einen jederzeit aktuellen Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Empfehlungen an Österreich bieten.

Was bedeutet UPR:

  • (U) Der UPR-Prozess ist ein Instrument zur Überprüfung der Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten der UNO. Der UPR-Prozess erfasst alle Menschenrechte ungeachtet in welchem völkerrechtlichen Instrument sie verbrieft sind. Er ist ein universeller bzw. umfassender Prozess.
  • (P) Der UPR-Prozess ist ein periodischer Prozess. er findet alle 4-5 Jahre statt. Eine Periode wird im Rahmen des Verfahrens auch als „Zyklus“ bezeichnet.
  • (R) Und der UPR-Prozess ist ein Peer Review Prozess von gleichen unter gleichen. Er bildet die Grundlage für Empfehlungen, die von allen anderen Staaten der Vereinten Nationen vor dem Menschenrechtsrat an die Regierung eines Landes ausgesprochen werden. Dabei fließen neben der Stellungnahme der Regierung des jeweiligen Mitgliedslandes auch die Stimme der Zivilgesellschaft in den Erstellungsprozess des Berichts des Menschenrechtsrats ein.

Die Staaten als Proponenten sind also frei zu jedem beliebigen Thema der Menschenrechte Empfehlungen an Österreich heranzutragen. Österreich hat dann die Möglichkeit die Empfehlung „anzunehmen“ und damit zu versprechen, an einer Umsetzung zu arbeiten, oder sie bloß „zur Kenntnis zu nehmen“ und damit dieses Versprechen nicht abzugeben. Alle Empfehlungen bleiben aber trotzdem weiterhin im Prozess. Die Empfehlungen sollen der Sicherstellung und Durchsetzung von Menschenrechten dienen – zu deren Einhaltung sich die Mitgliedstaaten verpflichtet haben.

Nach dem internationalen Verfahren vor dem Menschenrechtsrat erfolgt daher dann eine Umsetzungsphase, auch Follow-Up genannt. Vier bis fünf Jahre später erfolgt dann eine weitere Evaluierung im gleichen Verfahren vor dem Menschenrechtsrat. Einige Empfehlungen werden erfüllt sein, manche noch immer in der Umsetzung und andere werden möglicherweise hinzutreten. Und damit folgt ein neuer Zyklus des UPR-Prozesses.

Die dadurch gewonnene Transparenz trägt dazu bei, die menschenrechtlichen Versäumnisse aber auch die Fortschritte aufzuzeigen und Verbesserungen voranzutreiben.

Quelle: Österreichische Liga für Menschenrechte


Erklärungen zum UPR-Prozess folgen hier,

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