Wahlempfehlung zur Nationalratswahl 2024

Was für eine Unverschämtheit, eine Wahlempfehlung zur heutigen 24. Nationalratswahl in Österreich abzugeben, und das auf der Webseite vom Humanistischen Verband Österreich!

Doch die, die nun eine Farbe, ein Getränk, ein dicht besiedeltes Küstengebiet am östlichen Mittelmeer, ein französisches Feingebäck aus Sandmasse, eine Grußfloskel oder auch keins von mir erwarten: Ich muss jetzt all jene bitter enttäuschen, das gibt es von mir nicht.

Doch das, was uns bei dieser Wahl wichtig ist, ist der Grundsatz des Humanismus: eine ethische und rationale Lebenseinstellung, sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzend, persönliche Freiheit mit sozialer Eigenverantwortung kombinierend, als eine gewaltfreie Alternative zu dogmatischer Religion, das möchte ich zu denken geben.

Genau in diesem Sinne sollte man also zur Wahl gehen und daran denken, dass das, was man am Sonntag ankreuzt, auch ethisch für alle anderen verantwortbar sein muss.

Was soll man heute also wählen?

Darauf gibt es von uns keine Antwort, nur Dinge, die man bedenken sollte. Wir sind in erster Linie säkulare Humanisten, und im Kontext von Gesellschaften oder Staaten bedeutet säkular, dass religiöse Institutionen und Überzeugungen keinen Einfluss auf staatliche Angelegenheiten haben dürfen und dass der Staat neutral gegenüber allen sei. Ein solcher Staat gewährleistet Religionsfreiheit und verhindert, dass eine Religion besondere Vorrechte oder Einfluss auf Gesetze und politische Entscheidungen hat.

Das betrifft auch unsere komplette Nichtexistenz in staatlichen Gremien. Es gibt kein staatliches Gremium, in dem Konfessionsfreie berücksichtigt werden, und sogar in Institutionen wie dem ORF, die eine Ausgewogenheit gegenüber allen Menschen in ihrem Regelwerk oder in ihren Statuten niedergeschrieben haben, gibt es keine Stimme für Konfessionsfreie. Doch die machen mittlerweile nahezu ein Drittel der Österreicher:innen aus: 32 %. Es gibt keine Spur von Ausgewogenheit, das ärgert uns, er verletzt uns aber auch. Mit welcher Präpotenz wurde das entschieden, und mit welcher Ignoranz wird das weiter betrieben?

Das betrifft auch das Konkordat vom 23. Juni 1960, mit seinen sieben Zusatzverträgen von 1969, 1976, 1981, 1989, 1995, 2009 und 2020. Das regelt, dass seit 1960 jedes Jahr (von der Österreichischen Nationalbank auf heutige Kaufkraft umgerechnet) rund 20 Millionen Euro an fixen Leistungen (die sogenannten Reparationszahlungen) und 45 Millionen Euro € an variablen Leistungen (Gehalt für fiktive Angestellte) an die römisch katholische Kirche gezahlt werden. Waren 1960 noch ca. 95 % Mitglieder in Gemeinschaften, die Staatsleistungen bezogen haben, so sind es 2024 unter 50 %. Da sollte zumindest eine Anpassung stattgefunden haben, und die Frage der Anpassung eines Vertrags bei geänderten Umständen wird in Österreich vor allem durch das Prinzip „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ geregelt. Im österreichischen Zivilrecht wird dieses Prinzip aus dem allgemeinen Vertragsrecht (§ 901 ABGB) und der clausula rebus sic stantibus abgeleitet.

Ja, diese fehlenden 45 % sind schon so etwas wie ein „Wegfall der Geschäftsgrundlage“, nicht wahr? Und wen die Gesamtsumme interessiert: Es sind da interpolierte 4,7 Milliarden Euro an die römisch katholische Kirche geflossen, genaue Zahlen folgen nach Abschluss der Recherche in Frühjahr 2025.

Das betrifft auch die Frage: Und wer zahlt das alles? Auch 2024 (so wie die 64 Jahre vorher) müssen sich diese Geldmittel die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die staatlich eingetragenen religiösen  Bekenntnisgemeinschaften, die Agnostiker und die Atheisten teilen. Also die Unbeteiligten. Wir waren bei jeder Parlamentspartei und bei vielen Neugründungen von Parteien, teilweise sogar bei den Gründungskonvents dieser Parteien. Interessiert hat es niemanden.

Es gibt also keine Partei in Österreich, die den Mut oder die Potenz hat, hiermit aufzuräumen. So bleibt nur, sich eine Partei auszusuchen, bei der man meint, dass diese das in Zukunft einmal anfassen kann. Wir müssen uns selbst unsere Fraktionen machen und suchen, denn das unterscheidet uns von den Religionen: Wir müssen selbst Verantwortung übernehmen für das, was wir mit unserem Kreuz auf dem Wahlzettel beginnen.

Konkret:

  • Das Konkordat ist als Verstoß gegen die Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz) und Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens– und Religionsfreiheit) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu interpretieren, da es der römisch-katholischen Kirche in Österreich Sonderrechte und Privilegien einräumt, die anderen Religionen, Weltanschauungsgemeinschaften und Konfessionslosen nicht gewährt werden.
  • Das Konkordat ist als Verstoß gegen Ziel 10.3 und 16.10 der Sustainable Development Goals (SDGs) und der Agenda 2030 zu interpretieren.
  • Das Konkordat ist als Verstoß gegen Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) zu interpretieren, der die uneingeschränkte Ausübung der Religionsfreiheit durch Personen betrifft, die nicht der katholischen Kirche angehören.
  • Das Konkordat ist als Verstoß gegen Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes BV-G zu interpretieren.

Wir werden eine Veranstaltungsreihe dazu anbieten. Bis dahin:

Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

In diesem Sinne: Ihr habt die Wahl!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert