Endzeitsekte möchte einzig wahre Kirche sein

Die Gruppe „Himmlisches Jerusalem“ (ehemals „Christliche Gemeinde der Erstgeborenen in Stuttgart e. V.“) ist eine fundamentalistische Freikirche mit Sitz in Stuttgart-Vaihingen. Sie entstand aus der sogenannten „Ortskirche“ oder „local church“, die in den 1960er Jahren von dem chinesisch-amerikanischen Pastor Witness Lee gegründet wurde. Diese Bewegung beansprucht, die einzige wahre Kirche an jedem Ort zu sein, und betrachtet andere Kirchen als gegen Gottes Willen bestehend. Durch diesen exklusiven Anspruch und die damit verbundene Ignoranz gegenüber anderen christlichen Gemeinschaften darf man ohne Abstriche als Sekte einstufen.

Die Sekte verbreitet kreationistisches Gedankengut, glaubt an die Wahrheit der biblischen Schöpfungsgeschichte und lehnt die Evolutionstheorie ab. Sie verbreitet offensiv biblische Prophezeiungen, etwa das zweiten Kommen Jesu Christi und das Armageddon. Heutige Ereignisse werden in die Bibel hineininterpretiert und daraus politische Vorhersagen konstruiert.  Wie im ersten Teil beschrieben, hält die Sekte Aussagen aus dem Umfeld von Trump zu „Wahlbetrug“ und „politisch motivierter Amtsenthebung“ für wahre Anzeichen des nahenden „Jüngsten Gerichts“. Presse, Medien und Großkonzerne sollen vom Dämon gesteuert sein. Die Globalisierung mit Klimapolitik, globaler Handel, offene Grenzen und Aufgabe von Staatssouveränität sollen zum Ende der Demokratien führen und somit zum Zusammenbruch der Weltordnung führen. All das soll die Bibel vorausgesagt haben. Diese Deutungshoheit gilt als unumstößlicher und alternativloser Fakt. Die Bibel wird Tageszeitung und Grundsatz jeglicher politischen Deutung.(1,2,3)

Mit diesem Rüstzeug dringt diese kleine Gruppierung mit einzigem Sitz Stuttgart Vaihingen in Deutschland in alle Bereiche der Gesellschaft ein und verbreitet Ihr krudes Gedankengut. Besonders aktiv ist die Sekte auf YouTube mit diversen Vorträgen, die heutige Ereignisse mit Bibelstellen verknüpfen. Auch an Hochschulen fanden sie sich regelmäßig ein und blieben Jahre lang unter dem Radar. Es stellt sich nun heraus, dass offensichtlich bei der Nutzung von Räumlichkeiten für diese Art von Vorträgen eine lasche bis keine Regelung gab. Man hatte sich schlicht nicht dafür interessiert.  

An den Universitäten Stuttgart und Freiburg hielt diese Gruppe seit Jahren regelmäßig Vorträge.

Erst 2021 gab es eine Anfrage aus dem Bundestag an den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. In dieser Anfrage geht es um die rechtliche Einschätzung auf das verbriefte Recht der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an Universitäten. Hintergrund war damals 38 Konfliktfälle an 28 Universitäten zu diesem Thema.(4)

Die Bewertung des wissenschaftlichen Dienstes sagte aus, dass Universitäten der Glaubensfreiheit und Ausübung nicht im Wege stehen dürfe. Weiter heißt es aber, dass man daraus nicht das Recht auf Zurverfügungstellung  herleiten kann. Somit sind Universitäten nach deren Auffassung nicht verpflichtet für religiöse Veranstaltungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Hier das Fazit im vollen Wortlaut aus der Antwort des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

Fazit
Hochschulen und Universitäten sind aufgrund von Art. 4 Abs. 1, 2 GG grundsätzlich dazu verpflichtet, den gläubigen Studierenden den jeweils erforderlichen Freiraum für ihre Glaubensbetätigung zu überlassen. Dazu zählt insbesondere die Zulassung einer entsprechenden Hochschulgemeinde.

Das gilt erst Recht dann, wenn bereits andere Glaubensgemeinschaften an der jeweiligen Hochschule oder Universität eine Hochschulgruppe gründen durften.

Es gibt aber keine konkrete Anspruchsgrundlage, aufgrund derer Studierende dieses Recht auf Zulassung als Hochschulgemeinde bei ihrer Hochschule oder Universität geltend machen können.

Ebenso wenig kann eine weitergehende Verpflichtung der Hochschule oder Universität in Form einer Zurverfügungstellung von Veranstaltungsräumen oder Ähnlichem hergeleitet werden.“

Der Wissenschaftsdienst (2021 Deutscher Bundestag WD 10 – 3000 – 073/20 Religiöse und weltanschauliche Hochschulgruppen an Hochschul- und Universitätsstandorten) sagt ausdrücklich:

So oder so könnte auch aus dieser Vorschrift lediglich ein Anspruch auf Zulassung der Hochschulgemeinde und ungestörte Ausübung ihres Glaubens abgeleitet werden und nicht ein Anspruch auf Nutzung von Räumlichkeiten oder ähnliches. Diesen Schutz gewährleistet bereits Art. 4 Abs. 1. 2 GG, weshalb ein Rückgriff auf Art. 140 GG i. V. m. Art. 141 WRV nicht notwendig ist.

Auf Grundlage der vorhandenen freizugänglichen Vorträge auf YouTube und Bericht von einem Teilnehmer handelt es sich bei den Vorträgen weniger um religiöse, spirituelle Veranstaltungen sondern eher politische Vorträge mit Verbreitung von Trumpismus und Querdenker-Thesen.

Auf Anfrage zu der Bereitstellung von Räumlichkeiten teilte uns das Kultusministerium Baden Württemberg Frau Mirijam Wiedemann am 06.11.24 mit

Die Gruppe ist bekannt. In wie fern sie aktuell an den Hochschulen agiert, werde ich beim zuständigen Wissenschaftsministerium anfragen. Die Gruppe „Himmlisches Jerusalem“ ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg.

Wir behalten die Entwicklungen auf dem religiös-weltanschaulichen Markt stets im Blick und werden, wenn nötig, auch Anpassungen vornehmen oder ggfs. vor Angeboten warnen, sollten diese Rechtsgüter oder gar die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährden.

Eine Antwort vom Wissenschaftsministerium blieb leider aus.

Auf Nachfrage beim Rektor der Universität Stuttgart kam am 12.11.24 folgende Antwort:

Wir erarbeiten derzeit hier an der Universität Stuttgart einen Prozess für Veranstaltungen externer Akteure, um einen angemessenen Umgang damit zu etablieren.
Prof. Dr.-Ing. Peter Middendorf, Rektor | Universität Stuttgart

Und am 22.11.24:

Der Hinweis auf die Erarbeitung geeigneter Prozesse hat folgenden Hintergrund: Wie Sie selbst richtig vermuten, fanden von Ihnen angesprochene Vorträge nicht mit Wissen oder Billigung der Universitätsleitung, sondern vielmehr im Rahmen der Aktivitäten einer studentischen Hochschulgruppe statt. Die formale Anerkennung von Hochschulgruppen obliegt satzungsgemäß der verfassten Studierendenschaft. Universitätsleitung und verfasste Studierendenschaft gehen Hinweisen wie Ihrem nach. Aktuell finden daher Gespräche u.a. zwischen Rektorat und verfasster Studierendenschaft statt, ob und inwiefern Prozesse und Regelungen zur Zulassung von Hochschulgruppen und zur Buchung von Hörsälen weiterentwickelt werden können. Diesen Gesprächen und ihrem Ergebnis wollen wir nicht vorgreifen.
Dr. Florian Krüger, Leiter Hochschulkommunikation I Pressesprecher

Offensichtlich  setzt sich an dieser Universität in Stuttgart ein Umdenken im Umgang mit der freizügigen Vergabe von Nutzungsrechten für externe Veranstaltungen von religiösen Gruppen.durch. Der weitere Verlauf wird  aufmerksam verfolgt werden.  Es gilt ein besonderer Dank an Andreas Müller, Autor der Stuttgarter Zeitung, der die Betrachtung dieser Sekte erst ins Rampenlicht brachte.(5)

Leider hatte die Universität Freiburg eine Anfrage zu den zahlreichen Vorträgen der Sekte unbeantwortet gelassen.

Die Religionsgemeinschaft  Himmlisches Jerusalem behauptet und erhebt den Anspruch, einzig wahre Kirche zu sein. Diesen Anspruch gibt es allerdings nicht exklusiv.

So teilt das christlich-orthodoxe Informationszentrum auf seiner Website mit:

Die Orthodoxe Kirche ist, wie wir bereits sagten, in der Tat, der Heiligen Schrift wie auch der Heiligen Überlieferung zufolge, und nach den historischen Gegebenheiten die wahre, historische Kirche. Deshalb benötigt sie kein besonderes Etikett, denn sie ist einfach die Kirche.
https://orthodoxe-bibliothek.de/index.php/der-boote/1993/5/529, Bote 1994-2 Über die Sekten Anfang – s. Bote 4/93

Religiöser Extremismus spielt eine zentrale Rolle bei der Radikalisierung von Einzelpersonen, insbesondere im Kontext von religiösem Terrorismus. Radikalisierungsprozesse verlaufen oft schleichend und können zu Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit führen.

Sie stellen oft eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat dar, da sie Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und Gleichberechtigung ablehnen und eigene Behauptungen zu realen einzig wahre Fakten erklären. Sie propagieren eine Theokratie oder die Einführung religiöser Gesetze, die mit der säkularen Ordnung Deutschlands unvereinbar sind.

Daher bleibt es wichtig das Wirken, Inhalte und versuche auf unsere Gesellschaft einzuwirken weiter zu beobachten. Eine Aufgabe die nie endet. 

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