Ein klares Nein zu Kinderehen

Warum das österreichische Verbot ein überfälliger Schritt ist

Das österreichische Parlament hat heute ein wichtiges Zeichen gesetzt, kann man der Parlamentskorrespondenz Nr. 681 vom 10.07.2025 entnehmen.

Künftig dürfen weder Ehen noch eingetragene Partnerschaften mit Personen unter 18 Jahren geschlossen werden. Damit schließt Österreich eine rechtliche Lücke, die bislang ausgenutzt werden konnte, um Kinderehen unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Was in nüchtern-juristischer Sprache daherkommt, ist aus humanistischer und menschenrechtlicher Sicht ein längst überfälliger Fortschritt.

Kinderehen sind kein kulturelles Missverständnis, sondern eine Menschenrechtsverletzung

Das Eingehen einer Ehe oder Partnerschaft setzt informierte Zustimmung voraus. Diese setzt wiederum ein gewisses Maß an Reife, Lebenserfahrung und Entscheidungsfreiheit voraus. All das kann bei Minderjährigen, insbesondere bei Kindern unter 16 Jahren, nicht vorausgesetzt werden. Wer das anders sieht, ignoriert nicht nur psychologische und entwicklungsbiologische Erkenntnisse, sondern stellt patriarchale Machtverhältnisse über das individuelle Wohl des Kindes.

Ein Kind kann keine freie Entscheidung für eine Ehe treffen

Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) besagt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Eine Minderjährige in eine Ehe zu zwingen oder sie unter familiärem Druck in eine solche zu führen, verletzt diese Würde zutiefst. Freiheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit physischer Gewalt, sondern auch Schutz vor psychischer Manipulation, kulturellem Zwang und ökonomischer Abhängigkeit.

Ein Schutzmechanismus, kein Verbot der Liebe

Das neue Gesetz verhindert nicht, dass junge Menschen Beziehungen führen. Es schützt sie lediglich davor, durch Eheschließungen oder eingetragene Partnerschaften in irreversible rechtliche Verhältnisse gedrängt zu werden. Besonders Mädchen sind weltweit von dieser Praxis betroffen, mit gravierenden Folgen: Schulabbrüche, frühe Schwangerschaften, sexuelle Gewalt und lebenslange Abhängigkeit vom meist deutlich älteren Partner.

Humanistischer Konsens: Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar

Aus humanistischer Sicht ist der Mensch ein autonomes, zur Vernunft fähiges Wesen. Diese Autonomie zu schützen, ist oberstes ethisches Gebot. Wenn ein Staat es zulässt, dass Kinder zu Bräuten gemacht werden, stellt er das Machtinteresse von Familienclans, religiösen Milieus oder traditionellen Strukturen über das individuelle Wohl und die Zukunft des Kindes.

Kinderrechte sind nicht relativierbar

Die UN-Kinderrechtskonvention definiert eine Person unter 18 Jahren als Kind und fordert in mehreren Artikeln umfassenden Schutz vor jeder Form von Ausbeutung und Gewalt. In Kombination mit der AEMR und anderen internationalen Abkommen ergibt sich ein klarer menschenrechtlicher Imperativ: Kein Kind darf verheiratet werden. Punkt.

Ein notwendiges Signal an Parallelgesellschaften und patriarchale Milieus

Das Gesetz sendet auch ein politisches Signal: Österreich wird keine Paralleljustiz dulden, in der religiöse oder kulturelle Normen über universelle Menschenrechte gestellt werden. Wer das beklagt, offenbart ein fragwürdiges Verständnis von Multikulturalismus. Vielfalt endet dort, wo Freiheit und Würde von Kindern verletzt werden.

Nicht das Ende einer Debatte, sondern ihr Anfang

Das Verbot von Kinderehen ist ein Anfang. Nun braucht es umfassende Aufklärungsarbeit in Schulen, Jugendämtern und Gemeinden. Es braucht Sensibilisierung bei Polizei und Justiz, damit Verstöße gegen das neue Gesetz nicht im toten Winkel verschwinden. Und es braucht den politischen Mut, bei weiteren Themen wie Genitalverstümmelung, Zwangsheirat oder religiöser Indoktrination ebenso entschlossen zu handeln.

Fazit: Ein humanistischer Sieg, aber kein Grund zur Selbstzufriedenheit

Das neue Gesetz ist ein Gewinn für die Rechte von Kindern, für Gleichstellung und für den säkularen Rechtsstaat. Es bringt Österreich in Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen und zeigt, dass Menschenrechte keine Sonntagsreden sind, sondern konkret durchgesetzte Schutzmechanismen. Doch Gesetze allein reichen nicht. Es braucht auch Zivilcourage, Bildung und eine Gesellschaft, die den Mut hat, Kindern nicht nur Rechte zuzugestehen, sondern sie auch aktiv durchzusetzen.


Originaltext

Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen wird die Eheschließung sowie die Begründung eingetragener Partnerschaften von Unter-18-Jährigen in Österreich künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Durch die Gesetzesänderungen wird das Eheverbot und das Verbot der eingetragenen Partnerschaft außerdem auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu verhindern. Wieder eingeführt wird außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. Das Inkrafttreten ist mit 1. August 2025 vorgesehen.

Justizministerin Anna Sporrer sprach im Plenum von einem wichtigen Reformschritt zur Bekämpfung von Zwangsehen. Die Novelle diene dem Schutz Minderjähriger und der Stärkung des Kindeswohls, wobei auch den internationalen Verpflichtungen der UNICEF nachgekommen werde.

Auch die Abgeordneten Elke Hanel-Torsch (SPÖ), Stephanie Krisper (NEOS) und Johanna Jachs (ÖVP) betonten die Modernisierung des Eherechts hinsichtlich der Bedeutung der Kinderrechte. Im Ministerium sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die sich mit Fällen von im Ausland geschlossenen Ehen beschäftigte, lies Jachs wissen.

Harald Stefan (FPÖ) wertete das Gesetz als eine Reaktion auf die Zuwanderung und meinte bezüglich der Ausweitung des Eheverbots bis zum vierten Grad der Seitenlinie, es würde sich keiner auszusprechen trauen, worum es wirklich gehe. Ihm zufolge handle es sich um eine Ausweitung des Inzestverbots.

Barbara Neßler (Grüne) wies darauf hin, dass das Gesetz bereits unter schwarz-grün ausverhandelt worden sei. Für Alma Zadić (Grüne) ist die Novelle ein wichtiger Schritt zum Schutz des individuellen Rechts auf freie Partnerwahl und ein selbstbestimmtes Leben. Die Festlegung des Mindestalters sei im internationalen Vergleich längst Standard, meinte sie und schlug vor, einen weiteren „offenen Punkt“ im Ehegesetz zu reparieren. Bei der Umwandlung von bestehenden Ehen in eingetragene Partnerschaften und umgekehrt müsse ihr zufolge Rechtssicherheit geschaffen werden. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde abgelehnt.

Dr.in Anna Sporrer
Mag.a Elke Hanel-Torsch
Dr.in Stephanie Krisper
Mag.a Johanna Jachs
Mag. Harald Stefan
Barbara Neßler
Dr.in Alma Zadić, LL.M.

Linkliste:

(1) https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0681
(2) https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
(3) https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention
(4) https://www.humanismus.at
(5) https://www.amnesty.at/themen/frauenrechte/kinderehen-zwangsehen/

https://humanismus.at/kinderehe-in-afghanistan/
https://humanismus.at/es-ist-noch-ein-weiter-weg-bis-zur-gleichberechtigung/

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