Humanistische Kritik an der OÖ Hausordnung

OÖ Hausordnung – WTF ? Ich hörte diese Meldung heute früh in den Nachrichten und musste sofort nachrecherchieren. Die Formulierungen klangen zu sehr nach politischer Selbstzufriedenheit, um sie unkommentiert stehen zu lassen. Kaum hatte ich den ORF-Artikel gelesen, tauchte das Thema auch schon in unserer humanistischen Diskussionsgruppe auf Signal auf.

Offenbar hat die neue oberösterreichische Hausordnung für das Zusammenleben bei vielen Humanist:innen genau jenes Stirnrunzeln ausgelöst, das ich selbst verspürte: ein Text, der vorgibt, Klarheit zu schaffen, aber an den entscheidenden Punkten auffallend schweigsam bleibt.

Wenn das Land Oberösterreich eine neue Hausordnung für das Zusammenleben präsentiert, klingt das zunächst harmlos. Ein bisschen Werte, ein bisschen Respekt, ein bisschen staatliche Klarheit. Doch wer genau hinsieht, merkt schnell, dass hier weniger von Zusammenleben die Rede ist und mehr von einem politischen Erziehungsprogramm, das vorgibt, Vielfalt zu feiern, während es gleichzeitig einen sehr engen Rahmen setzt. Und mitten in diesem sprachlichen Wohlfühlabend findet sich ein Satz, der so tut, als wäre er ein mutiges Bekenntnis:

Religion stehe nicht über dem Gesetz

Ein Satz, der eigentlich selbstverständlich sein müsste. Ein Satz, der nach moderner Aufklärung klingt. Und doch ist er das perfekte Symbol dafür, wie man echte Probleme dekorativ umschreibt, während man den eigentlichen Elefanten im Raum höflich ignoriert – wie Balazs anmerkte.

Die Selbstverständlichkeit, die keine ist

Humanist:innen wissen: Ein Rechtsstaat basiert auf der strikten Gleichbehandlung unterschiedlicher religiöser und nicht religiöser Überzeugungen. Religion soll nicht privilegiert werden, sie soll nicht benachteiligt werden. Sie soll genauso behandelt werden wie jede andere Weltanschauung. Das ist der Kern. Doch in Österreich bedeutet Religion in der Praxis institutionelle Macht, politische Nähe, gewachsene Privilegien und ein Schutzstatus, den andere Weltanschauungen nicht genießen.

Wer also behauptet, Religion stehe nicht über dem Gesetz, müsste zugleich sagen, dass der Staat selbst jahrzehntelang religiöse Sonderrechte gepflegt hat. Nur sagt das niemand. Stattdessen feiert man sich dafür, etwas Offensichtliches auszusprechen, während man verschweigt, dass viele Privilegien weiterhin unangetastet bleiben.

Der Elefant im Raum: real existierende Machtasymmetrien

Das Problem liegt nicht in der Aussage selbst, sondern darin, was sie verschweigt:

In Österreich verfügt Religion über Privilegien, die keine andere weltanschauliche Gruppe hat.

Ob exklusive Rechte für anerkannte Religionsgesellschaften, ob institutionelle Nähe zum Staat, ob Sonderregelungen im Bildungsbereich oder im Vereinsrecht. Während Humanist:innen, Konfessionsfreie und säkulare Gruppen oft um Anerkennung kämpfen, wird Religion als strukturell bedeutsamer Faktor gesetzt. Diese unausgesprochene Hierarchie wird durch die neue Hausordnung nicht einmal erwähnt. Geschweige denn hinterfragt.

Wenn man eine echte Gleichbehandlung aller Menschen will, müsste man zuerst die bestehenden Ungleichheiten aufarbeiten. Doch stattdessen formuliert man Allgemeinplätze und verkauft sie als Fortschritt.

Wertepluralismus mit Ausschlussklausel

Die Hausordnung spricht von Werten. Von Zusammenhalt. Von Respekt. Doch sobald Werte politisch definiert werden, stellt sich die Frage: Wer bestimmt sie, und wessen Weltanschauung wird eingebunden?

Religion wird explizit erwähnt. Humanistische, atheistische oder nicht theistische Werte jedoch nicht. Weltanschauungsfreiheit kommt im Text nur implizit vor, obwohl sie dieselbe rechtliche Relevanz hat wie Religionsfreiheit. Der Staat definiert also Werte für alle, beruft sich aber nur auf eine Kategorie von Überzeugungen. Das ist kein Pluralismus. Das ist ein asymmetrischer Ordnungsrahmen.

Und dann wundert man sich, warum säkulare Menschen skeptisch reagieren.

Humanist:innen wissen: Freiheit braucht Kritikfähigkeit

Eine moderne demokratische Gesellschaft lebt davon, dass Ideen kritisiert werden dürfen. Auch und gerade religiöse. Und doch schützt die österreichische Rechtslage religiöse Lehren wirkungsvoller vor Kritik als weltliche Lebenskonzepte. Wer Religion ungleich behandelt, verengt den Debattenraum. Ein Staat, der Werte definiert, muss auch garantieren, dass kritische Stimmen in diesem Raum nicht bestraft werden.

Es geht nicht darum, Religion zu unterdrücken. Es geht darum, dass keine Idee, keine Institution und keine Tradition sakrosankt ist. Humanist:innen bestehen auf Freiheit des Denkens. Und diese Freiheit endet dort, wo Kritik nicht mehr offen geäußert werden kann, weil religiöse Gefühle auf einmal staatlichen Schutz genießen.

Was eine wirklich moderne Hausordnung sagen müsste

Eine Hausordnung, die ernst gemeint ist, müsste sich klar bekennen:

Keine Religion und keine Weltanschauung steht über dem Gesetz
Keine Religion und keine Weltanschauung steht unter dem Gesetz

Gleichberechtigung bedeutet nicht, nur religiöse Perspektiven zu erwähnen, sondern alle weltanschaulichen Positionen wertgleich zu behandeln. Wenn Werte festgelegt werden, dann müssen diese Werte auch für jene Menschen gelten, die ohne Gott leben, ohne heilige Schriften, aber mit humanistischen Überzeugungen, die auf Vernunft, Mitgefühl und Menschenrechten beruhen.

Diese neue OÖ Hausordnung tut genau das nicht. Sie spricht von Vielfalt und meint doch nur einen Teil dieser Vielfalt. Sie behauptet Gleichheit, ohne die bestehenden Ungleichheiten offen zu benennen. Sie lobt Neutralität, während sie implizite religiöse Strukturen weiterhin unangetastet lässt.

Der Satz Religion stehe nicht über dem Gesetz klingt mutig, ist aber letztlich nur ein Geschenkpapier, das die alten Machtverhältnisse unangerührt lässt.

Fazit

Wer eine wirkliche Ordnung des Zusammenlebens schaffen will, braucht keinen politischen Leitfaden, der die Hälfte aller relevanten Weltanschauungen ausblendet. Er braucht ein klares Bekenntnis zu echter säkularer Gleichbehandlung aller Menschen. Ohne Privilegien für religiöse Institutionen. Ohne Sprachkosmetik. Ohne moralpädagogische Nebelgranaten.

Eine Hausordnung, die nicht bereit ist, diesen Schritt zu machen, ist keine Ordnung für alle. Sie ist ein mehr als fauler Kompromiss aus Symbolpolitik und Selbstzufriedenheit, der eher religiöse Macht sichern als Vielfalt ermöglichen soll.

Wenn Oberösterreich wirklich gemeinsame Werte stärken will, sollte es zuerst den Mut haben, die alten religiösen Privilegien ehrlich zu benennen. Alles andere ist nur eine höfliche Einladung, so weiterzumachen wie bisher.

Quellen

(1) Bundeskanzleramt Österreich, Allgemeine Rechtsgrundlagen, Religionsrecht
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt/allgemeine-rechtsgrundlagen.html
(2) oesterreich.gv.at, Religionsausübung und staatliche Neutralität
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/religionsausuebung/Seite.820011.html
(3) DemokratieWEBstatt, Religion und Glaube, Grundrechte
https://www.demokratiewebstatt.at/fileadmin/user_upload/Parlament/DWS/Religion_und_Glaube/PPP_Religion_und_Glaube_2018.pdf
(4) BMEIA, Glaubens- und Gewissensfreiheit
https://www.bmeia.gv.at/themen/menschenrechte/schwerpunktthemen/glaubens-und-gewissensfreiheit
(5) Parlamentarische Materialien zur IGGÖ
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXV/BI/56/fnameorig_370216.html
(6) SOS Mitmensch, Religionsfreiheit und Parität
https://www.sosmitmensch.at/dl/KquNJKJKOnNJqx4KJK/Religionsfreiheit_Fragen_und_Antworten_Maerz2020_pdf
(7) Zentralrat der Konfessionsfreien Österreich
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralrat_der_Konfessionsfreien_(Österreich)
(8) Atheistische Religionsgesellschaft Österreich
https://www.respekt.net/projekte-unterstuetzen/details/projekt/2123


Abschließender Abschnitt: Die große Frage

Und genau hier landet man bei der eigentlichen Gretchenfrage, die in Oberösterreich niemand zu stellen wagt, weil sie zu viel Staub aufwirbelt. Wenn jetzt großspurig behauptet wird, Religion stehe selbstverständlich nicht über dem Gesetz und alle wären ganz für Rechtsstaatlichkeit, dann klingt das unglaublich mutig. Mutig wie ein Löwe im Käfig, der weiß, dass der Dompteur gerade Mittagspause macht.

Denn Österreich ist nicht neutral. Österreich ist ein Staat, in dem Religion, speziell die dominante Religion, seit Jahrzehnten systematisch bevorzugt wird. Und zwar nicht zufällig, sondern strukturell. Die Liste der Privilegien ist nicht irgendein nebensächlicher Appendix der Geschichte, sondern ein fest verdrahtetes Machtinstrument, das tief in Gesetz, Verwaltung, Bildung und Steuerrecht verwoben ist.

Die Religionsgemeinschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie haben eigenen Rechtsstatus, eigenen Schutz, eigenen Zugang zu Schulen, staatlich finanzierte Religionslehrer:innen, steuerliche Vorteile, Seelsorge in allen staatlichen Institutionen, geschützte Namen, geschützte Räume und einen direkten Draht in die Politik, den keine humanistische, atheistische oder weltanschaulich neutrale Organisation je hatte oder haben wird, solange diese Ordnung nicht grundlegend reformiert wird.

Und jetzt sollen wir glauben, all das spiele keine Rolle, wenn in Oberösterreich plötzlich die Transparenzkeule geschwungen wird. Schön wär’s. Aber solange diese Privilegien unangetastet bleiben, bleibt jede Behauptung von Gleichbehandlung eine höfliche Fiktion. Es ist einfach zu bequem, die großen Fragen nicht zu stellen.

Die entscheidende Frage lautet also:

Sind die in Österreich gesetzlich verankerten Religionsprivilegien in Oberösterreich nun tatsächlich zur Disposition gestellt? Wird das System der steuerlichen Begünstigungen, der öffentlichen Finanzierung, der Sonderrechte und des verfassungsrechtlich gestützten Einflusses im Bildungs- und Sozialwesen endlich kritisch geprüft und abgebaut? Oder bleibt alles beim Alten und es wird lediglich symbolpolitisch auf Transparenz gemacht, während der Elefant im Raum weiterhin mitten im Wohnzimmer steht und ungestört weiter frisst?

Ich möchte Dich ja nur einmal ganz kurz darauf hinweisen, glückliches Oberösterreich, das du – als letztes Bundesland – dieses Jahr nun endlich auch den Online-Kirchenaustritt ermöglicht hast.

  1. Rechtsstatus als Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Gesetzlich anerkannte Kirchen bzw. Religionsgesellschaften erhalten in Österreich den Status „Körperschaft öffentlichen Rechts“.
    • Das bedeutet, sie haben eine eigene Rechtspersönlichkeit, sowohl öffentlich als auch privat.
    • Sie übernehmen Aufgaben von öffentlichem Interesse, nicht nur religiöse, sondern auch soziale, kulturelle oder gemeinnützige.
    • Sie verwalten ihre inneren Angelegenheiten weitgehend selbstständig (Lehre, Verwaltung, Gemeindestruktur).
  2. Religionsunterricht in Schulen
    • Anerkannte Religionsgesellschaften dürfen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten.
    • Sie können eigene Lehrpläne entwickeln, teilweise unabhängig vom Staat.
    • Der Staat bezahlt Religionslehrer:innen: laut offiziellen Quellen trägt der Staat die Kosten für die Religionsunterrichtslehrer:innen an öffentlichen Schulen.
  3. Kirchensteuer- oder Kirchenbeiträge-System („Kirchenbeitrag“) / Finanzierung
    • Mitglieder bestimmter gesetzlich anerkannter Religionsgesellschaften zahlen einen verpflichtenden Kirchenbeitrag („Kirchensteuer-System“).
    • Dieser Beitrag wird über staatliche Mechanismen eingezogen und fließt zurück an die Kirche.
  4. Einfuhr und Anstellung von religiösen Arbeitskräften
    • Religionsgesellschaften dürfen religiöse Arbeitskräfte ins Land holen, z. B. Priester:innen, Missionar:innen oder Religionslehrer:innen.
    • Sie haben ein hohes Maß an Autonomie, um ihr geistliches Personal zu organisieren.
  5. Steuerliche Vorteile
    Klingt alles drei gleich – ist aber im Detail ein großer Unterschied:
    • Sie genießen Begünstigungen im Steuerrecht. Zum Beispiel: Spenden an diese Religionsgemeinschaften sind oft steuerlich absetzbar.
    • Ermäßigungen bei der Grund- bzw. Immobiliensteuer: Gebäude, die für religiöse Zwecke genutzt werden (z. B. Kirchen, Pfarrhäuser), können steuerlich begünstigt sein.
    • Spenden sind nicht immer steuerpflichtig, und bestimmte Steuern (z. B. auf Immobilien, bestimmte kommunale Gebühren) entfallen für Religionsgesellschaften.
  6. Organisierte Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen
    • Religiöse Gemeinschaften dürfen Seelsorge in Krankenhäusern, Gefängnissen, Militär etc. organisieren („pastorale Betreuung“).
    • Das ist gesetzlich verankert: offiziell anerkannte Religionen können in solchen Institutionen eigene Seelsorger:innen haben.
  7. Schutz und Namensrecht
    • Der Name und die Identität einer anerkannten Religionsgesellschaft sind rechtlich geschützt, z. B. dürfen andere Gruppierungen nicht denselben Namen verwenden.
    • Ihre Lehren, Bräuche und Einrichtungen genießen gesetzlichen Schutz, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. bei Ausübung, Gebäuden, religiösen Handlungen).
  8. Ausnahmen bei bestimmten Abgaben
    Manche Berichte weisen darauf hin, dass Religionsgesellschaften von bestimmten kommunalen Gebühren befreit sind, z. B. bei Überwachungsgebühren oder ähnlichem.
  9. Mitwirkung beim Aufbau des Gemeinwohls
    Religionsgesellschaften mit öffentlichem Recht sollen gesellschaftlich und gemeinnützig tätig sein (soziale, kulturelle Aktivitäten), was ihnen eine Vermittlerrolle im Gemeinwesen gibt.
  10. Ein stabilerer rechtlicher Status & Name-Schutz
    Einmal anerkannte Religionsgesellschaften sind über lange Zeit verankert; ihre rechtliche Struktur ist stabil und weniger fragil als ein einfacher Verein.

All das gilt nun nicht mehr?

Säkulare, atheistische, humanistische Bürger:innen sollten nun eigentlich in Scharen nach Oberösterreich umziehen.

Christian Dörfel weist den Restösterreichern den Weg nach Oberösterreich…

Die Antwort scheint bereits klar. Aber vielleicht ist genau deshalb ein humanistischer Verriss notwendig: damit wenigstens jemand den Elefanten ausspricht, den alle anderen höflich übersehen.


Quellen

oesterreich.gv.at: Informationen zu gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/religionsausuebung/3/Seite.820015
oesterreich.gv.at: Religionsgemeinschaften, Voraussetzungen
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/religionsausuebung/3/Seite.820016
Bundeskanzleramt: Religionen in Österreich, Finanzierung von Religionsunterricht
https://bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:9767efcd-03d3-4a42-a91b-90f089f0268f/religionen2023_en_bf.pdf
Interreligiöser Dialog Österreich: Status und Organisation der Religionsgemeinschaften
https://www.interreligioeserdialog.at/en/introduction/organization-of-religious-communities-in-austria/
US State Department International Religious Freedom Report: Austria
https://hrvoices.org/assets/attachments/documents/240282-AUSTRIA-2020-INTERNATIONAL-RELIGIOUS-FREEDOM-REPORT.pdf
ecoi.net: Überblick zu Kirchensteuer-Systemen

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