absurder wahnsinn

bild: screenshot BR24 6.7.2024

Ich möchte den Artikel von meines Freundes Bernhard Jenny hier ungekürzt und unverändert wiedergeben. todesstrafe light, so nennt er diesen Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte. Migration im Hinblick auf Flüchtlinge ist ein Menschenrecht und niemals illegal. Die wichtigsten internationalen rechtlichen Rahmenwerke und Konventionen, die sich mit den Rechten von Flüchtlingen befassen, sind:

1.⁠ ⁠Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Protokoll von 1967: Artikel 33 enthält das Prinzip des „Non-Refoulement“, das besagt, dass kein Flüchtling in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Meinung bedroht ist.

2.⁠ ⁠Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948: Artikel 14 der Erklärung besagt, dass jeder Mensch das Recht hat, in anderen Ländern Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen.

3.⁠ ⁠Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR): Artikel 12 gewährleistet das Recht auf Freizügigkeit und das Recht, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen und zurückzukehren.

Jeder der Unterzeichner und Unterzeichnerinnen möge sich daran erinnern, daß er/sie dieses unterzeichnet haben.


überlegen wir mal genauer. der deutsche bundeskanzler olaf scholz weiß offensichtlich mit der berechtigten erschütterung über den tod eines polizisten, der gegen einen wild um sich stechenden und offensichtlich töten wollenden menschen eingeschritten ist, nicht anders umzugehen, als die abschiebung von täterpersonen selbst in länder zu fordern, deren regime selbst terroristisch sind. 

heißt das, dass wir – wenn es denn einmal juristisch klargestellt sein sollte – einen menschen, der zur gefahr für sich und andere geworden ist, eben genau solchen menschen, die selbst gefahr für sich und anderen sind, ausliefern?

heißt das, dass wir einen kriminellen menschen damit bestrafen wollen, dass wir ihn ebenso kriminellen menschen übergeben?

was soll damit erreicht werden? glauben wir an resozialisoerung krimineller unter kriminellen? oder finden wir es einfach besser, wenn dieser kriminelle menschen in anderen ländern mordet? 

was, wenn er nur noch radikalisierter wird als bisher, und seinen eventuellen mordgelüsten unter kriminellen perfektioniert?

glauben wir tatsächlich, dass wir die universellen menschenrechte besser verteidigen, wenn wir straftäter in länder verbringen, wo menschenrechte nicht, also absolut nicht gelten?

zugegeben: der in vielen ländern praktizierte umgang mit menschen, die gemordet haben, folgt ähnlicher logik: weil morden absolut verboten ist, mordet die justiz dann diesen menschen, weil er gemordet hat. nennt sich todesstrafe.

es ist schon erstaunlich, aus wievielen ecken die abschiebungsphantasien von scholz zustimmung bekommen haben. zu ende gedacht hat das wohl kaum wer, nicht einmal scholz selbst.

die „todesstrafe light“, das abschieben eines tärers in die hände von mördern, ist ein absurdes glückspiel. und ein ausdruck von erschreckender ratlosigkeit von vertreter:innen der demokratischen welt.

entweder die schergen eines unrechtsregimes morden den betreffenden, oder er wird dank seiner „leistungen“ zum helden und deshalb top ausgebildet. er darf dann perfektioniert weiter morden. dank der phantasielosigkeit von politisch verantwortlichen eines staatenbündnisses, das vor vielen jahren mal den friedensnobelpreis erhalten hat.

absurder wahnsinn 

bild: screenshot BR24 6.7.2024

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