Etappen zur Auflösung des Freidenkerbundes
Bei der Podiumsdikussion anlässlich des Endes der parlamentarischen Demokratie 1933 habe ich einige mir völlig neue Aspekte über die Auflösung der Demokratie in Österreich gelernt, und bei den Recherchen danach fiel mir ein Bemerkenwertes, aber leider nicht mehr lieferbares Buch in die Hände:
Bernhard Hachleitner (Hg.)
Alfred Pfoser (Hg.)
Katharina Prager (Hg.)
Werner Michael Schwarz (Hg.)
Die Zerstörung der Demokratie.
Österreich, März 1933 bis Februar 1934
Wie aus der demokratischen Republik Österreich in nur einem Jahr ein autoritärer Staat wurde.
Bei der Umwandlung der demokratischen Republik Österreich in einen autoritären Staat mit faschistischem Zuschnitt wurde die Demokratie nicht mit einem einzigen Schlag zerstört, sondern zwischen März 1933 und Februar 1934 schrittweise und unter dem Anschein der Legalität.

In der Wienbibliothek habe ich mir das Buch angesehen, und im typisch humanistischen Reflex das Wort Freidenker eingegeben, und siehe da, sechs Fundstellen, und alle in einem Kapitel. Das musste ich nachlesen, und bin auf einen großartigen Artikel von Dr. Georg Spitaler gestoßen. Den will ich nicht vorenthalten, bitteschön:
„Im gegenwärtigen Zeitpunkte dringend notwendig“: Etappen zur Auflösung des Freidenkerbundes
Die 1887 als Verein der Konfessionslosen in Wien gegründete Vereinigung der Freidenker (1) hatte ihre Wurzeln in bürgerlichen, radikal aufklärerischen und antiklerikalen Zirkeln, entwickelte aber schon in der Monarchie eine Nähe zur Sozialdemokratie. In der Ersten Republik unterhielten die Freidenker zahlreiche organisatorische Verbindungen zu anderen progressiven Reformvereinigungen, z. B. dem Verein Ernst Mach. Viele ihrer führenden männlichen Funktionäre waren auch Mitglied der Freimaurer, etwa der Loge Pionier. (2)
Die Mitgliedszahlen lagen in den späten 1920er und frühen 19320er-Jahren zwischen circa 42.000 (1927) und 30.000 (1932) (3) der Verein verfügte über ein weitverzweigtes Netz von Ortsgruppen, auch in den Bundesländern. Die Freidenker waren eine öffentlich stark präsente Stimme; sie vertraten ein (natur)wissenschaftliches Weltbild, traten gegen Religion und Klerus auf und forderten die Trennung von Kirche und Staat, nicht zuletzt im Eherechts- und Schulbereich. Das Verhältnis zur SDAP war dabei nicht friktionsfrei, so wurde die Partei für die im Linzer Programm (1926) festgehaltene Formel von der Religion als Privatsache kritisiert. Theodor Hartwig, ab 1924 Präsi dent der Internationalen Proletarischen Freidenker, sprach in diesem Zusammenhang ironisch von „Dummheit ist Privatsache“. (4)
Diese Mischung aus Aufklärung und Polemik war auch typisch für die öffentlichen Auseinandersetzungen der Freidenker mit der katholischen Kirche, den Kampf gegen ein neues Konkordat und für die Kirchenaustrittsbewegung. Bekanntestes Beispiel war ein öffentlicher Brief des Freidenkerobmanns Franz Ronzal im Jahr 1930, den er als Antwort auf einen Hirtenbrief des Wiener Erzbischofs Gustav Piffl formuliert hatte. Für die Kirche wurden die Freidenker, auch wegen der von ihnen propagierten Ersetzung religiöser Sakramente durch zivile Rituale – vom Wiegenfest bis zur Feuerbestattung –, zu einem symbolkräftigen Feind, zum Inbegriff von gottloser Rationalität und Säkularisierung. (5)


Beschlagnahmtes Plakat des Freidenkerbundes, Februar 1933, ÖNB / Bildarchiv Austria, PLA16317756
Beschlagnahmtes Plakat mit offenem Brief
an Kardinal Piffl, 1930 WBR, PS, P-234253
Eine Achillesferse der Freidenker stellte ihre Organisation als ‚unpolitischer Verein dar. Dies war dem Vereinsgesetz des Habsburgerstaats geschuldet, der politische Vereine unter strenge Aufsicht gestellt hatte. Erst in der Republik war es den Freidenkern möglich, ihren Verein als zentralisierten Bund zu organisieren. Der unpolitische Vereinsstatus blieb aber bestehen, obwohl laut Satzungen Ausbau und Vertretung einer auf wissenschaftlicher Grundlage beruhenden sozialistischen Weltanschauung angestrebt wurden. (6)
Schon 1929 urgierte die Steiermärkische Landesregierung beim Bundeskanzleramt die Auflösung des Vereins wegen Überschreitung der Statuten durch Wahlwerbung für die Sozialdemokratische Arbeiterpartei. (7) Das Vereinsbüro hielt dazu fest, dass die Beschäftigung des Vereins mit politischen Tagesfragen die Satzungen möglicherweise überschreite: Ob sie zu einer Auflösung des Vereines Anlass gibt u. hinreicht, muss mit Rücksicht auf alle dabei in Betracht kommenden Erwägungen dem Ermessen der Regierung anheimgestellt bleiben (8) – eine Frage, die 1930 vom Büro des Innenministers Vinzenz Schumy (Landbund) noch abschlägig beurteilt wurde. (9)
Chronologie eines Verbots
Im Herbst 1932 weckte der Plan des Freidenkerbundes, den Katholikentag 1933 durch eine antiklerikale Ausstellung zu begleiten, das Interesse Bundespolizeidirektion, die der Regierung darüber Bericht erstattete. (10) Bald nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 häuften sich Meldungen, wonach die Heimwehren neben der Auflösung des Republikanischen Schutzbunds auch jene der kulturschänderischen Freidenkerorganisation vorantrieben. (11) Ähnliche Forderungen formulierten der Katholische Volksverein für Österreich (12) und der Katholische Schulverein, der dabei auch seine freudige Genugtuung über die inzwischen erfolgte Aufhebung des Glöckel-Erlasses zum Ausdruck brachte. (13)
Die Generalversammlung des Freidenkerbundes wurde Ende März wegen der verschärften Versammlungsbestimmungen untersagt. (14) Wenige Tage später beschloss der Salzburger Landtag, auf Antrag der NSDAP die Bundesregierung zu ersuchen, Lehrpersonen die aktive Mitgliedschaft bei den Freidenkern und dem Verein Freie Schule Kinderfreunde zu verbieten. (15) Am 27. März wurde die drohende Auflösung erstmals im Parteivorstand der SDAP diskutiert. (16) Am 10. April 1933 kündigte schließlich die Reichspost das Verbot der Freidenker als eine der nächsten Aktionen der Regierung an: Es sei höchste Zeit, daß diesen volksverderbenden Einflüssen endlich ein Riegel vorgeschoben werde. (17) Ende April 1933 wurde Ferdinand Mayer, der ehemalige Sekretär der Freidenker, wegen Religionsstörung und Beleidigung der katholischen Kirche in erster Instanz zu zwei Wochen Kerker verurteilt. (18)

Die Freidenker erkannten die Gefahr und bereiteten sich auf die Regierungsmaßnahmen vor. So heißt es in einem vertraulichen Rundschreiben des Bundes Niederösterreich an die Ortsgruppen, bei Auflösung durch die Behörden müssten neben den wertvollen Bibliotheken auch Kataster und Protokollbücher in Sicherheit gebracht werden, der Polizei gegenüber solle angegeben werden, man hätte sie „über Weisung der Zentrale verbrannt“. (19) Die Pläne der Regierung waren sehr konkret: Am 6. April hatte sich im Klubvorstand der Christlichsozialen Partei der steirische Landeshauptmann, Unterrichtsminister Anton Rintelen, zu Wort gemeldet. Eine Überschreitung des Wirkungskreises müßte gesucht werden, dafür wäre nicht ich, sondern das Innere zuständig (20)
Schon Anfang April stellte das Vereins-Bureau für die Regierung Material für eine eventuelle Auflösung des Freidenkerbundes zusammen, bezog sich auf den Bericht von 1930, ergänzt um aktuelle Konfliktfälle wie die „beabsichtigte Veranstaltung einer ‚Antiklerikalen Ausstellung‘“. (21) Ein gegenwärtig in Betracht kommender Anlaß zu einer vereinsbeh[ördlichen] Maßnahme sei der Behörde jedoch h.a. nicht bekannt. (22) Die Auflösung erfolgte dennoch – und war eine politische Entscheidung. In dem vom zuständigen Bundesminister Emil Fey am 12. Juni 1933 gezeichneten und am 20. Juni zugestellten Bescheid hieß es, der Verein habe in stets zunehmendem Masse eine nach seinen Satzungen unzulässige politische Propaganda entfaltet und die Lehren, Gebräuche und Einrichtungen der römisch-katholischen Kirche in unerhörter Weise verspottet. (23)
Öffentliche Plakate, Flugblätter und Reden (siehe Kasten) hätten immer wieder Anlass zum Einschreiten der Behörden gegeben. Entsprach der Bescheid bis hierhin einer in Österreich lange eingeübten obrigkeitsstaatlichen Verwaltungslogik, so atmete die Schlussfolgerung bereits den Geist des Faschismus: Aus dem Zusammenhalt all dieser Vorkommnisse ergäbe sich, dass die behördliche Verfügung zur Abstellung der für die Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs unerträglichen aufreizenden Tätigkeit des Vereines […] im gegenwärtigen Zeitpunkte dringend notwendig war“. (24) Schon einige Wochen zuvor hatte ein Wiener Richter einen Angeklagten vom Vorwurf der Sachbeschädigung eines – zunächst beschlagnahmten – Freidenkerplakats freigesprochen, da der Text des Plakats eine Infamie gegen die bodenständige christlich-deutsche Bevölkerung beinhaltet habe. (25)

Folgerichtig verwies die Arbeiter-Zeitung nach der Auflösung der Freidenker darauf, dass dieser Akt – der nicht einmal in Zeiten des Ausnahmezustands in der Habsburgermonarchie gesetzt worden war – ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Diktatur war, eine öffentlichkeitswirksame Maßnahme, die nach dem Tätigkeitsverbot für die NSDAP demonstrierte, dass die Regierung auch links zupackt. (26) Diejenigen, so der Kommentar, die aus Feindschaft gegen die Nazi jede Maßregel gegen sie applaudieren, ohne nach den rechtlichen Voraussetzungen zu fragen, mögen aus der Auflösung des Freidenkerbundes etwas lernen! Recht und Freiheit sind ein Block. Wer Freiheitsrechte leichten Herzens preisgibt, wenn es nur zunächst gegen den Gegner geht, der wundere sich nicht, wenn die […] errungene Gesinnungs- und Gewissensfreiheit, die Grundlage des modernen Staates, überhaupt in Gefahr gerät. (27)
Die Freidenker gaben sich nach der Auflösung ihres Bundes nicht sofort geschlagen. Kurz vor dem offiziellen Verbot konstituierten sie eine Freireligiöse Gemeinde als Auffangbecken, geplant war auch ein Verein, der den Lebenskundeunterricht für konfessionslose Schülerinnen und Schüler in Wien weiterführen sollte. (28) Nach dem Februar 1934 wurden all diese Versuche vom Regime beendet.
Zufrieden hieß es bereits im Juli 1933 in der Katholischen Kirchenzeitung, durch Auflösung des Freidenkerbundes sei vorerst die äußerlich kontrollierbare Glaubenshetze und Wühlarbeit der Freidenker stillgelegt. Nun gilt es, auch die innere und ideelle Ueberwindung des Freidenkertums in Angriff zu nehmen. (29) Ihren Status als kulturell einflussreiche Massenorganisation innerhalb und außerhalb der Sozialdemokratie erreichten kleinere Nachfolgevereinigungen der Freidenker nach 1945 nie wieder.
- Ich verwende hier und im Folgenden die historische, nicht gegenderte Bezeichnung des Vereinsnamens. Die Freidenker verfügten in der Ersten Republik aber auch über weibliche Mitglieder und öffentlich präsente Funktionärinnen.
- Vgl. Franz Sertl, Die Freidenkerbewegung in Österreich im zwanzigsten Jahrhundert, Wien, WUV 1995, S. 59; Marcus G. Patka, Freimaurerei und Sozialreform. Der Kampf um Menschenrechte, Pazifismus und Zivilgesellschaft in Österreich 1869–1938, Wien, Löcker 2011, S. 77f.
- Vgl. Jahrbuch der österreichischen Arbeiterbewegung 1927, Wien, Verlag der Wiener Volksbuchhandlung 1933, S. 272; Jahrbuch der österreichischen Arbeiterbewegung 1932, Wien, Verlag der Wiener Volksbuchhandlung 1933, S. 362
- Theodor Hartwig, Jesus oder Karl Marx? (Christentum und Sozialismus). Aus einem anläßlich des I. internationalen Kongresses proletarischer Freidenker (Oktober 19&)) in der Volkshalle des Wiener Rathauses gehaltenen Vortrage, Wien, Rudolf Cerny 1925, S. 8.
- Florian Wenninger, „… eine Bonzenpartei, in der die Söhne Judas das große Wort führen“. Hypothesen zu den Ursachen der katholischen Abneigung gegen die Sozialdemokratie vor 1933, in: Franz Gmainer-Pranz/Martin Jäggle/Anna Wall-Strasser (Hg.), Katholische Kirche und Sozialdemokratie in Österreich. Ein (selbst)kritischer Blick auf Geschichte und Gegenwart, Linz, Wagner 2021, S. 35-74, hier S. 58, S. 62 und S. 68.
- Friedrich Stadler, Spätaufklärung und Sozialdemokratie in Wien 1918-1938, in: Franz Kadrnoska (Hg.), Aufbruch und Untergang. Österreichische Kultur zwischen 1918 und 1938, Wien/München/Zürich, Europaverlag 1981, S. 441-473, hier S. 459.
- Vgl. OeStA, AdR, BKA,BKA-I BPDion Wien, VB Signatur XVIII 2372,Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt. 13, an das Bundeskanzleramt, 28.11.1929.
- VB Signatur XVIII 2372, Vereins-Bureau, Bericht, I/1930.
- Vgl. VB Signatur XVIII 2372, Bundeskanzleramt (Inneres) an Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 12.3.1930.
- Sertl, Freidenkerbewegung, S. 286f.
- Salzburger Volksblatt, 21.3.1933, S. 1.
- Vgl. Neuigkeits-Welt-Blatt, 8.4.1933, S. 1.
- Reichspost, 25.4.1933, S3.
- Vgl. Der Abend, 20.3.1933, S. 4.
- Vgl. Freie Stimmen (Klagenfurt), 9.4.1933, S. 5.
- Vgl. VGA, Parteiarchiv vor 1934, Mappe 6, 2424.
- Reichspost, 10.4.1933, S. 2.
- Vgl. Arbeiter-Zeitung, 27.5.1933, S. 5.
- VB Signatur XVIII 2327, Rundschreiben des Freidenkerbundes Niederösterreich [Abschrift] Nr. 2/1933.
- Walter Goldinger (Hg.), Protokolle des Klubvorstandes der Christlichsozialen Partei 1932-1934, Wien, Verlag für Geschichte und Politik1980, S. 216.
- VB Signatur XVIII 2372, Vereins-Bureau: Bericht 4.4.1933 bzw. Information 13.4.1933.
- Ebd., Bericht 4.4.1933.
- VB Signatur XVIII 2372, Auflösungsbescheid, 12.6.1933.
- Ebd.
- Arbeiter-Zeitung, 20.4.1933, S. 8.
- Arbeiter-Zeitung, 21.6.1933, S. 3.
- Ebd.
- Sertl, Freidenkerbewegung, S. 291f.
- Katholische Kirchenzeitung (Salzburg), Nr. 27, 6.7.1933, S. 212..

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