Warum Demokratie wehrhaft bleiben muss
Keine Mehrheit für Verfassungsbruch: Warum Demokratie wehrhaft bleiben muss – auch in Österreich
Es ist ein hartnäckiger Mythos: Man dürfe Parteien mit großer Zustimmung nicht verbieten – denn „was passiert dann mit den Wähler:innen?“ In Deutschland geht es dabei oft um die AfD und ihre erschreckenden 25 Prozent. In Österreich stellen sich ähnliche Fragen längst: Was ist mit der FPÖ, die unter Herbert Kickl systematisch gegen die Grundprinzipien der Demokratie arbeitet, gegen Wissenschaft, gegen Minderheiten, gegen Gewaltenteilung? Was, wenn eine verfassungsfeindliche Partei in Umfragen stärkste Kraft wird?
Die Antwort ist so einfach wie unbequem: Es gibt kein Recht auf Extremismus. Auch nicht mit 25 Prozent. Auch nicht mit 50. Nicht mal mit 80. Keine Mehrheit der Welt kann das Recht auf Menschenwürde, die Unabhängigkeit der Justiz oder den Schutz von Minderheiten aushebeln. Denn diese Prinzipien stehen in Österreich – wie in Deutschland – nicht zur Disposition.
Demokratie ist nicht „Was die Mehrheit will“
Die Vorstellung, dass „Mehrheit gleich Legitimität“ sei, verkennt, was Demokratie ist. Demokratie ist kein Mehrheitsfetisch. Sie ist ein System rechtsstaatlicher Garantien, die selbst Mehrheiten Fesseln anlegen, wenn diese beginnen, ihre eigene Grundlage zu zersetzen. Deshalb schützt Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung zwar die demokratische Republik, verweist aber implizit auf Prinzipien, die unverzichtbar sind: die Grund- und Freiheitsrechte, die Gewaltenteilung, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verbot der Diskriminierung.
Diese Grundprinzipien können laut ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs nicht einmal durch eine Volksabstimmung beseitigt werden.
Gibt es ein Parteienverbot in Österreich?
Ja – allerdings existiert kein direktes Pendant zu Artikel 21 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes. In Österreich regelt das Parteiengesetz 2012 die Rahmenbedingungen politischer Parteien. Eine explizite Möglichkeit zur behördlichen oder gerichtlichen Auflösung einer verfassungsfeindlichen Partei ist nicht vorgesehen. Dennoch bedeutet das nicht, dass ein Verbot ausgeschlossen wäre.
Die maßgeblichen juristischen Eckpfeiler:
- Artikel 18 Staatsgrundgesetz (StGG) garantiert die Vereinsfreiheit – doch Organisationen, deren Zweck gesetzwidrig ist, sind nicht schützenswert.
- Artikel 9 der Bundesverfassung schützt die Grundprinzipien der Republik, etwa die demokratische Ordnung, das Legalitätsprinzip, das Prinzip der Gewaltenteilung.
- Eine Partei, die diese Grundprinzipien systematisch untergräbt, könnte daher als verfassungsfeindlich gelten.
- In einem solchen Fall wäre ein Verbot über das Vereinsrecht oder das Verfassungsgericht denkbar – etwa durch die Aberkennung der Parteieneigenschaft oder durch ein Erkenntnis, das feststellt, dass die Partei gegen die Grundordnung der Republik gerichtet ist.
Ein Präzedenzfall: Die Auflösung des „Bundes freier Jugend (BfJ)“ 2013 wegen NS-Wiederbetätigung. Auch die Identitäre Bewegung Österreich wurde als verfassungsfeindlich eingestuft, ihr Verbot allerdings nie durchgezogen.
Und die FPÖ?
Die FPÖ bedient seit Jahren Strategien, die mit demokratischen Prinzipien schwer vereinbar sind:
- Relativierung des Holocaust durch führende Parteimitglieder (z. B. Udo Landbauer, Andreas Mölzer)
- Unterstützung völkisch-nationalistischer Ideologien durch enge Verbindungen zu Burschenschaften
- Systematische Angriffe auf die Medienfreiheit (Systempresse)
- Missachtung rechtsstaatlicher Institutionen (z. B. Ablehnung parlamentarischer Aufarbeitung der Corona-Politik)
- Kontakte zu vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierungen (z. B. Identitäre, AfD-nahes Milieu)
Wenn das keine Warnsignale sind – was dann?
Derzeit wird die FPÖ jedoch nicht auf ihre Verfassungskonformität überprüft. Weder der Verfassungsgerichtshof noch das Parlament haben bisher den politischen Mut gezeigt, diese rote Linie juristisch abzuklären.
Warum Humanist:innen das nicht hinnehmen dürfen
Aus humanistischer Sicht ist das nicht nur eine juristische, sondern eine moralische Bankrotterklärung. Die Idee der Menschenrechte, der Aufklärung, der Selbstbestimmung – sie leben davon, dass sie verteidigt werden. Eine Gesellschaft, die dem Anschein nach tolerant gegenüber Intoleranz bleibt, ist in Wahrheit tödlich gleichgültig gegenüber ihrer eigenen Grundlage.
Humanismus heißt: Die Würde des Menschen steht über dem Willen zur Macht. Über dem Nationalismus. Über dem Lautsein. Über der Mehrheit. Eine Partei, die systematisch gegen diese Würde arbeitet – ob durch Rassismus, Antisemitismus, Wissenschaftsverachtung oder demokratiefeindliche Rhetorik –, darf keine Normalität beanspruchen. Auch nicht im Namen der Demokratie.
Wer Humanität will, muss Unmenschlichkeit erkennen, benennen und notfalls verbieten.
Was jetzt zu tun wäre
- Verfassungsrechtliche Prüfung der FPÖ im Hinblick auf ihre Programmatik, ihre Mitgliederstrukturen und ihr Verhalten im politischen Diskurs
- Stärkung der politischen Bildung, um Mythen über Demokratie, Mehrheit und Meinungsfreiheit zu entlarven
- Ein neues Parteiengesetz, das explizit Kriterien für ein Verbot verfassungswidriger Parteien regelt
- Klares Auftreten der Zivilgesellschaft, der Religionsgemeinschaften, der Universitäten und der Kulturszene gegen autoritäre Verharmlosung
- Und vor allem: die Rückeroberung des Begriffs „Normalität“. Eine Partei, die gegen Gleichheit, Wissenschaft, Aufklärung und Pluralismus arbeitet, ist nicht normal. Und darf es nie werden.
Denn: Es gibt kein demokratisches Mandat für die Abschaffung der Demokratie. Und auch kein Recht auf Unmenschlichkeit. Nicht mit 10 Prozent. Nicht mit 25. Nicht mit 50. Niemals.
Quellen:
(1) Bundesverfassungsgesetz (B-VG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000126
(2) Parteiengesetz 2012: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20007782
(3) Stellungnahme des Verfassungsdienstes zum Parteienverbot: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/SNME/SNME_07850/imfname_751103.pdf
(4) Dossier zur FPÖ und Verfassungsschutz: https://www.stopptdierechten.at/2024/01/17/fpoe-und-extremismus-ein-blick-in-den-abgrund/
(5) Menschenrechtsbildung – Amnesty Österreich: https://www.amnesty.at/themen/menschenrechtsbildung/
(6) Bericht zur Auflösung des BfJ: https://www.derstandard.at/story/1363710186922/rechtsextremismus-bundes-freier-jugend-aufgeloest

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